Klahr    Alfred Klahr Gesellschaft

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung

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Hans Hautmann: Zur Vorgeschichte der „Benes-Dekrete“

Der Begriff „Benes-Dekrete“, von dem in letzter Zeit so oft die Rede ist, umschreibt ein Ereignis, das zu den einschneidendsten bevölkerungspolitischen Veränderungen im Gefolge des Zweiten Weltkrieges zählt: die Aussiedlung von rund 3,1 Millionen Deutschen aus der Tschechoslowakei. Da die Geschichte eine ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen ist, kann dieses Ereignis nicht isoliert betrachtet werden. Es muss dafür schwer wiegende Gründe gegeben haben, die in der Zeit vorher liegen und dort zu suchen sind.

Tschechen und Deutsche 

Die Zweiteilung Böhmens und Mährens in ein mehr oder weniger geschlossenes deutsches Siedlungsgebiet in den Randzonen und in ein tschechisches im Kernland bildete sich in der Zeit des Hochfeudalismus, vom 12. bis 15. Jahrhundert, heraus. Böhmen war damals in der ökonomischen Entwicklung eines der fortgeschrittensten Länder Europas, und der Feudaladel privilegierte die Niederlassung deutscher Kaufleute und Handwerker sowie deutscher bäuerlicher Siedler in den gebirgigen Randgebieten. Deshalb war in den größeren Städten das Patriziat vorwiegend deutsch, was schon zu dieser Zeit zu Kritik seitens des tschechischen Feudaladels führte.
Ein das Verhältnis von Tschechen und Deutschen nachhaltig tangierendes Ereignis war die revolutionäre Bewegung der Hussiten am Anfang des 15. Jahrhunderts. Ihr zentraler Angriffspunkt waren die Missstände innerhalb der mittelalterlichen Kirche. Aber es kam auch zu einem nationalen Konflikt zwischen der Masse des tschechischen Volkes einschließlich seines niederen Adels und dem häufig mit der Kirche verbündeten deutschen Patriziat. Es waren deutsche Feudalheere, die die Hussiten bekriegten und sie nach schweren Kämpfen schließlich niederwarfen. Das Bekenntnis der Tschechen zu den Traditionen des Hussitismus hat daher stets eine antideutsche Stoßrichtung gehabt.
Der nächste große Einschnitt war der Übergang der böhmischen Königskrone an die Habsburger im Jahr 1526, wobei die Länder der böhmischen Krone territorial die Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens umfassten. Das ist wichtig, weil die Tschechen bis zum Ende des Habsburgerreiches im Jahr 1918 diese Länder mit ihren Grenzen stets als eine historisch-politische Individualität ansahen und – ungeachtet der Tatsache, dass hier Tschechen, Deutsche und Polen nebeneinander lebten – als Einheit, wurzelnd in gemeinsamer historischer Vergangenheit, betrachteten.
Der Herrschaftsantritt der Habsburger verstärkte den Einfluss des Katholizismus, wogegen sich beträchtliche Teile des Adels – und zwar sowohl des deutschen als auch des tschechischen – gemein­sam mit dem Patriziat in den Städten wandten. Diese Kreise orientierten sich am Protestantismus Luthers. In der Folge spitzten sich die Auseinandersetzungen zwischen den Habsburgern und der ständisch-protestantischen Adelspartei immer mehr zu. Sie mündeten 1618 im böhmischen Aufstand mit dem Prager Fenstersturz, in dessen Gefolge die Jesuiten aus dem Land vertrieben und die Habsburger in Böhmen für abgesetzt erklärt wurden. Aber schon zwei Jahre später, in der Schlacht am Weißen Berge 1620, wurden die Aufständischen geschlagen.
Die Habsburger begannen ihre wieder hergestellte Herrschaft im Lande mit Bluturteilen gegen die Führer des Aufstandes, Landesverweisungen und der Konfiskation von drei Viertel der Güter. Der Rest der politischen Rechte des Bürgertums wurde aufgehoben und eine den Habsburgern ergebene, häufig landfremde Adelsgruppe durch die Verleihung der konfiszierten Güter gestärkt. (Dazu gehörten beispielsweise die Schwarzenbergs.) Die Macht der katholischen Kirche wurde vollständig restauriert, umfangreicher Güterbesitz ihr zugewiesen und der Katholizismus zur alleinigen Staatsreligion erklärt. Eine „Verneuerte Landesordnung“ unterwarf 1627 Böhmen dem Zentralismus Wiens. Begleiterscheinung der absolutistischen Herrschaft und der Zwangskatholisierung war eine zunehmende Germanisierung. Die tschechische Sprache geriet in Gefahr, zu einer „Sprache der Bauern und Dienstboten“ herabzusinken.
Durch die Schlacht am Weißen Berge verlor das tschechische Volk für fast 300 Jahre seine nationale Unabhängigkeit. Noch im Vormärz unter Metternich kam die Germanisierungspolitik dadurch zum Ausdruck, dass allein die deutsche Sprache im Schulunterricht zugelassen war.
Mit den Anfängen des Kapitalismus in Böhmen und dem Entstehen einer tschechischen Bourgeoisie und Intelligenz setzte dann eine Gegenbewegung ein, die die Wiedererweckung der tschechischen Sprache und Kultur auf ihre Fahnen schrieb. Dafür stehen Namen wie Josef Dobrovsky, der die Grundlage zur Sprachlehre des modernen Tschechisch legte, von Josef Jungmann, der ein tschechisch-deutsches Wörterbuch verfasste und von Frantisek Palacky, der die erste, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende, Geschichte Böhmens schrieb.

Der Sprachenstreit

Die böhmischen Länder durchliefen im 19. Jahrhundert einen raschen und umfassenden Industrialisierungsprozess, und die ökonomisch erstarkende tschechische Bourgeoisie meldete immer vehementer ihre Forderungen an. Sie zielten auf eine nationale Autonomie im Rahmen einer föderalistischen Konzeption des Habsburgerreiches ab. Das Streben nach Autonomie der böhmischen Länder unter Vorherrschaft der tschechischen Bourgeoisie stieß logischerweise auf den erbitterten Widerstand der deutschböhmischen Bourgeoisie, die ihre ökonomische und politische Vormachtstellung behaupten wollte.
So lange im absolutistisch regierten Österreich die Deutschen herrschten, war Deutsch die Sprache der Verwaltung, der Ämter, Gerichte, Schulen und des öffentlichen Lebens. Die anderen Nationen wie die Tschechen und Polen, ganz zu schweigen von den Slowenen und Ruthenen als den Prototypen der „geschichtslosen Nationen“, blieben als beherrschte Völker mit ihrer Sprache von den herrschenden Deutschen gänzlich ignoriert. Und so lange der Streit nur zwischen den herrschen­den Schichten untereinander geführt wurde, konnte er keine großen Dimensionen annehmen.
Mit der Revolution von 1848 und vollends mit dem Übergang zur konstitutionellen Monarchie im Jahr 1867 änderte sich das. Durch die Gewährung politischer Freiheiten, die allen Staatsbürgern gleiche Rechte und Teilnahme an der Gesetzgebung und Selbstverwaltung unter gleichen Bedingungen einräumte, wurde auch der breiten Masse die politische Arena geöffnet. Der Nationalitäten­konflikt gewann stetig steigende Bedeutung und wurde zur wichtigsten politischen und staatsrecht­lichen Frage Österreich-Ungarns.
Wenn jetzt näher auf die Sprachenfrage eingegangen wird, dann hat das seine Gründe. Es war ja keineswegs so, dass zwischen Deutschen und Tschechen in Böhmen seit jeher eine unüberwindliche Abneigung bestand. Zweifellos gab es Spannungen, aber die gibt es auch zwischen Wienern und Tirolern oder Vorarlbergern. Darin liegt nichts Besonderes oder Verwunderliches. Der Ursprung für die tiefen Aversionen und das oft hasserfüllte Verhältnis zwischen Tschechen und Deutschen ist historisch sehr genau zu datieren: der erbitterte Kampf, der sich dann bis 1945 hinzog, begann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf dem Boden des Habsburgerreiches.
Auf dem Papier waren die Rechte der Völker des Reiches geradezu vorbildlich geregelt. Der Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezem­ber 1867 lautete:
„Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung seiner Nationalität und Sprache. Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.“
Das alte österreichische Staatsrecht der Monarchie anerkannte acht solcher Volksstämme, und zwar: Deutsche, Tschechen, Polen, Ruthenen, Slowenen, Serbokroaten, Rumänen und Italiener. Sie alle waren formal für gleichberechtigt erklärt. Trotzdem verschärften sich die nationalen Konflikte von Jahrzehnt zu Jahrzehnt. Um die Frage beantworten zu können, warum es so kam, muss man zum Wesen der Sache vordringen. Und der Kern der Angelegenheit ist ziemlich einfach. Hätte sich jeder Österreicher aller acht in Österreich gesprochenen Sprachen gleich geläufig in Wort und Schrift bedienen können, hätte es keine nationalen Zwistigkeiten gegeben. Jeder Staatsbürger hätte bei jeder Gelegenheit, sei es vor Gericht, im Amt oder der Schule, so gesprochen, wie es erforderlich gewesen wäre, und es wäre jedem ganz egal gewesen, wie man zu ihm gesprochen hätte. Diesen Polyglottismus gab es in Österreich aber nicht, und damit fehlte dem Artikel 19 die nötige Voraussetzung. Deshalb hat jede Nationalität verlangt, sich ihrer Sprache bei Amt, Gericht und in der Schule zu bedienen. Daraus folgte die Notwendigkeit, dass die Richter, Beamten und Lehrer im Bereich einer Nationalität diese Sprache beherrschen mussten und jene, bei denen das nicht der Fall war, die betreffenden Posten nicht bekleiden konnten. Nun gab es aber in Österreich auch Gebiete, die mit gemischter Bevölkerung bewohnt waren und wo die staatlichen Funktionsträger beider Sprachen mächtig sein mussten, die dort üblich waren. Diese Konsequenz führte dazu, dass die Angehörigen derjenigen Nationalitäten, die in der Regel doppelsprachig waren, einen Vorteil vor jenen gewannen, die einsprachig waren.
In Böhmen sah es so aus, dass die Deutschen das Tschechische nicht zu lernen pflegten, während die Tschechen in aller Regel Deutsch lernten und beide Sprachen beherrschten. Die Folge war, dass die zweisprachigen Tschechen bei der Erlangung staatlicher Ämter vor den einsprachigen Deutschen einen Vorteil erlangten und nach und nach in solche Positionen eindrangen. Dieses Faktum wurde von den Deutschen umso bedrohlicher empfunden, als kurz zuvor noch die deutsche Sprache überall in Böhmen in Amt, Gericht und Schule die ausschließlich herrschende gewesen war und ihnen alle Vorteile zukamen, die sich daraus ergaben: leichtere Erlangung staatlicher Ämter, leichtere Verwertung literarischer und publizistischer Erzeugnisse und dergleichen mehr.
Der Regelung der Nationalitätenverhältnisse stellten sich daher in Böhmen fast unüberwindliche Hindernisse entgegen, weil das Deutschtum dort eine historisch errungene Stellung innehatte, aus der es sich nicht verdrängen lassen wollte. Auf der anderen Seite waren die Forderungen der Tschechen nach Erfüllung des Artikels 19 vollkommen gesetzmäßig und gerecht. Die kaiserlichen Regierungen mussten ihnen früher oder später Rechnung tragen. Das ist auch geschehen, als in der Ära des Ministerpräsidenten Taaffe 1880 die so genannte Stremayer’sche Sprachenverordnung erlassen wurde. In Ausführung des Grundsatzes der Gleichberechtigung verfügte die Verordnung, dass alle Behörden ihre Erledigungen an die Parteien in jener der beiden Landessprachen auszufertigen hatten, in welcher die betreffenden Eingaben und Ansuchen der Parteien abgefasst waren. Behördliche Bekanntmachungen, die sich an die Gesamtheit richteten, mussten in beiden Landes­sprachen abgefasst sein. Strafgerichtliche Verhandlungen waren in derjenigen der beiden Landes­sprachen zu führen, deren der Angeschuldigte mächtig war.
Unter Taaffe wurde auch die Forderung der Tschechen nach einer eigenen Universität bewilligt und 1882 neben der deutschen Universität eine gleichberechtigte tschechische Universität in Prag geschaffen.
Schon diese beiden Maßnahmen riefen bei den Deutschen in der gesamten österreichischen Reichshälfte und besonders in Böhmen heftigste Proteste hervor. Noch ärgere, fast schon bürgerkriegsähnliche Zustände entfachten die zwei Sprachenverordnungen des Ministerpräsidenten Badeni im April 1897. Die eine schrieb den Beamten in Böhmen die Kenntnis beider Landessprachen vor, die andere ordnete an, dass bei allen Behörden in Böhmen, auch in den rein deutschen Gebieten, in derjenigen Landessprache zu amtieren sei, in der die Partei ihr Ansuchen einbrachte oder zu der sie sich als ihrer Umgangssprache bekannte. Beides mit der Auflage, dass alle Beamten in Böhmen und Mähren innerhalb von drei Jahren beide Landessprachen beherrschen mussten.
Der Sturm der Entrüstung, der dadurch bei den Deutschen in Böhmen, in Wien, Graz, Linz usw. entstand und in Straßenschlachten und gewaltsamen Ausschreitungen mündete, veranlasste Kaiser Franz Joseph, Badeni den Abschied zu geben. Sein Nachfolger Gautsch erließ eine neue Sprachenverordnung (5. März 1898), nach welcher diejenige der beiden Landessprachen Amts- und Dienst­sprache sein sollte, zu der die ortsanwesende Bevölkerung sich als zu ihrer Umgangssprache bekannte. Nur in sprachlich gemischten Bezirken sollte beide Landessprachen gleiche Geltung haben. Doch auch diese Verordnung lehnten die Deutschen ab. Im Oktober 1899 erfolgte dann die formelle Aufhebung der Badeni’schen Sprachenverordnungen (unter dem Ministerium Clary), was wieder von den Tschechen als Vergewaltigung ihrer verbrieften Rechte angesehen wurde.
Eine wirkliche Lösung dieser zentralen Frage gelang in Böhmen bis zum Ende der Habsburgermonarchie nicht. Lediglich in Mähren kam es 1905 zu einer Einigung, dem „Mährischen Ausgleich“, nach dem die Wahl des Landtags nach nationalen Kurien auf Grund eines Wähler­katasters geregelt wurde.
Die Atmosphäre, die damals zwischen Tschechen und Deutschen herrschte, hat Egon Erwin Kisch in seinen Lebenserinnerungen „Marktplatz der Sensationen“ sehr anschaulich beschrieben. Es heißt da über Prag:
„Das deutsche Prag! Das waren fast ausschließlich Großbürger, Besitzer der Braunkohlengruben, Verwaltungsräte der Montanunternehmungen und der Skodaschen Waffenfabrik, Hopfenhändler, die zwischen Saaz und Nordamerika hin- und herfuhren, Zucker-, Textil- und Papierfabrikanten sowie Bankdirektoren; in ihrem Kreis verkehrten Professoren, höhere Offiziere und Staatsbeamte. Ein deutsches Proletariat gab es nicht. Die fünfundzwanzigtausend Deutschen, nur fünf Prozent der Bewohnerschaft Prags, besaßen zwei prunkvolle Theater, ein riesiges Konzertgebäude, zwei Hochschulen, fünf Gymnasien und vier Oberrealschulen, zwei Tageszeitungen, die morgens und abends erschienen, große Vereinsgebäude und ein reges Gesellschaftsleben.
Mit der halben Million Tschechen in der Stadt pflog der Deutsche keinen außergeschäftlichen Verkehr. (...) Kein Deutscher erschien jemals im tschechischen Bürgerklub, kein Tscheche im deutschen Kasino. Selbst die Instrumentalkonzerte waren einsprachig, einsprachig die Schwimmanstalten, die Parks, die Spielplätze, die meisten Restaurant, Kaffeehäuser und Geschäfte. Korso der Tschechen war die Ferdinandstraße, Korso der deutschen der ‘Graben’. (...)
Die deutsche und die tschechische Universität, die tschechische und die deutsche Technische Hochschule waren einander so fern, als wäre die eine am Nordpol, die andere am Südpol. Jeder von den hundert Lehrstühlen hatte sein Pendant auf der anderssprachigen Seite, aber es gab kein gemein­sames Gebäude, keine gemeinsame Klinik, kein gemeinsames Laboratorium, keine gemeinsame Sternwarte, (...) keine gemeinsame Fachbibliothek. (...) Für den botanischen Garten der einen Universität wurde vom Südsee-Archipel eine Pflanze bestellt, die man im botanischen Garten der anderen Universität hätte blühen sehen können, wenn dies nicht eine Mauer verhindert hätte.
Was jedem Prager selbstverständlich war und jedem Nichtprager als unglaubwürdig erscheinen muss, umso mehr, wenn man die damalige Rolle des Theaterlebens in Betracht zieht, war dieses: Kein tschechischer Bürger besuchte jemals das deutsche Theater und vice versa. Gastierte im tschechischen Nationaltheater die Comédie-Française oder das Moskauer Künstlertheater oder ein berühmter Sänger, so nahm die deutsche Presse nicht die geringste Notiz davon, und die Kritiker, die tagtäglich die Namen Stanislawski oder Schaljapin jonglierten, verfielen gar nicht auf die Idee, einer solchen Vorstellung beizuwohnen. Andererseits vollzogen sich Gastspiele im Deutschen Theater, ob es nun solche des Wiener Burgtheater-Ensembles, von Adolf von Sonnenthal oder Enrico Caruso waren, ohne Kenntnisnahme durch die tschechische Öffentlichkeit.“
Das ist aber noch harmlos, verglichen mit dem, was alldeutsche Chauvinisten schon damals von sich gaben. In einer ihrer Publikationen aus dem Jahr 1901 stand da zu lesen: Hinaus mit den Tschechen „auf Nimmerwiedersehen in die russischen oder polnischen Steppen“, und: Die Deutschen müssen, „einen günstigen Moment benützend, den Streit mit der kleinen, ca. sechs Millionen zählenden tschechischen Rasse, die ihnen alles verdankt, mit allen Mitteln zu Ende führen. Der Pfahl im deutschen Fleisch muss endlich heraus“, und zwar durch „gesetzliche Landesverweisung aller sich als Tschechen bekennenden Bewohner der Sudetenländer“, am besten aber der „gesamten sechs Millionen Tschechen“.
Den Kampf um die Priorität im Ausdenken der Vertreibung eines ganzen Volkes haben die Alldeutschen also unzweifelhaft gewonnen.
Der „günstige Moment“ kam, als der Erste Weltkrieg begann. Wenngleich derart radikale Pläne keine Verwirklichung fanden, war der Rachefeldzug der herrschenden Deutschen im Habsburgerreich gegen den inneren Feind, die Slawen - und an vorderster Front die Tschechen - schlimm genug. Es gab gegen sie Tausende Prozesse vor Militärgerichten wegen Hochverrats, Majestäts­beleidigung, Verbrechen wider die Kriegsmacht des Staates und Störung der öffentlichen Ruhe, eine hohe Zahl an Todesurteilen und Hunderte Hinrichtungen. In vieler Hinsicht ähnelten schon damals die Verhältnisse denen in der Zeit der NS-Herrschaft von 1939 bis 1945. Diese Repressions­maßnahmen, die von den Tschechen mit passivem Widerstand, Sabotage und, an den Fronten, mit Überlaufen ganzer Truppenteile zu den Russen beantwortet wurden, zerstörten die Grundlage für ein weiteres Zusammenleben der Völker in der Habsburgermonarchie vollends.

Die Sudetendeutschen in der CSR

Österreich-Ungarn zerbrach, und auf seinen Trümmern entstand Ende Oktober 1918 ein neuer Staat, die Tschechoslowakei, die - verbündet mit den Ententeländern England, Frankreich und USA - zu den Siegermächten des Ersten Weltkriegs zählte. Die Verhältnisse kehrten sich nun schlagartig und total um: aus den herrschenden Deutschen wurde das beherrschte, aus den beherrschten Tschechen das herrschende Volk in diesem neuen Staat.
Die Tschechoslowakei war eine bürgerlich-demokratische Republik. Ihre führenden Politiker, Tomas Masaryk und Edvard Benes, vertraten die historisch unzutreffende Theorie von der einheitlichen "tschechoslowakischen" Nation, die verschleierte, dass die Bevölkerung der industriell weniger entwickelten Slowakei von der tschechischen Bourgeoisie als Ausbeutungsobjekt angesehen wurde. Es wurde von Anfang an klar, dass die tschechoslowakische Bourgeoisie die nationale Frage nicht zu lösen vermochte. Auch wirtschaftlich gab es schwer wiegende Probleme. Industriell verfügte die neue Republik über nahezu drei Viertel der Industriekapazität Österreich-Ungarns, jedoch nur über ein Viertel des ehemaligen Industriemarktes. Die Exportabhängigkeit der Industrie der CSR war also von Anfang an sehr groß.
Zum anderen hatte die Begünstigung deutscher Unternehmen und Handwerksbetriebe über Jahrhunderte dazu geführt, dass sich vor dem Ersten Weltkrieg fast vier Fünftel der Industrie und des Handwerks in deutschem Besitz und demzufolge in Abhängigkeit von Wiener Banken, Großhandelsunternehmen und Aktiengesellschaften befanden. Immerhin waren auch im Jahr 1934 noch rund 35 Prozent der Industrie in den Händen Deutscher.
Mit den wirtschaftlichen Problemen der neuen Republik war die Gestaltung des Zusammenlebens der multinationalen Bevölkerung engstens verbunden.
Nach Angaben der Volkszählung von 1921 lebten in der CSR 13,6 Millionen Menschen, davon 6,8 Millionen Tschechen, 2 Millionen Slowaken, 3,1 Millionen Deutsche, 745.000 Ungarn, 462.000 Ukrainer und Russen, 76.000 Polen sowie kleinere Gruppen von Angehörigen anderer Völker. Etwa 300.000 Deutsche hatten nach dem Vertrag von Saint-Germain das Land verlassen.
Diese über Jahrhunderte entstandene Bevölkerungszusammensetzung war besonders dadurch gekennzeichnet, dass es eine Konzentration der Nationalitäten in bestimmten Regionen des Landes gab. Die deutschen wurden nun nach dem von ihnen stark besiedelten Bergmassiv der Sudeten als „Sudetendeutsche“ bezeichnet, ein Name, den man später auch auf alle Deutschen anwandte, die in anderen Teilen der Tschechoslowakei ansässig waren.
Die Tatsache, dass sich die politischen Machtverhältnisse umgekehrt hatten, dass aus der herrschenden deutschen Nation in Österreich-Ungarn nun in der CSR eine, wenn auch recht beträchtliche nationale Minderheit geworden war, wurde von den deutschen bürgerlichen Organisationen und Parteien entgegen den Realitäten nicht akzeptiert. Zu einer ersten Kraftprobe zwischen dem noch im Entstehen begriffenen tschechoslowakischen Staat und deutschen Separatistenbewegungen kam es schon Ende Oktober/Anfang November 1918. Einige vorwiegend von Deutschen bewohnte Gebiete, wie „Deutschböhmen“ mit der „Hauptstadt“ Reichenberg, weigerten sich, zur Tschechoslowakei zu gehören und erklärten sich zu Bestandteilen Deutschösterreichs. Die Besetzung der Gebiete, die sich Deutschösterreich anschließen wollten, durch tschechoslowakische Truppen im November/Dezember 1918 schrieb nur noch äußerlich die tatsächlichen Machtverhält­nisse fest.
Von der nationalistischen deutschen Geschichtsschreibung und der der Vertriebenenverbände werden diese Ereignisse als Legitimation für die späteren Revisionsforderungen benutzt. Man sagt, dass die Beschlüsse der Siegermächte von 1918/19 und die Politik der Prager Regierung dafür verantwortlich gewesen seien, dass so etwas wie ein sudetendeutscher nationalistischer Irredentismus entstand. Wie wir gesehen haben, gab es aber den schon lange vorher, als Ideologie der „Herrenrasse“ gegenüber einem minderwertigen „Bedienstetenvolk“, und es war in erster Linie der Expansionsdrang des deutschen Imperialismus, der in den zwanziger und Dreißigerjahren die Zuspitzung der Beziehungen verursachte.
Insgesamt setzten die diversen deutschen Parteien und Gruppen seit Oktober 1918 alles daran, die Stabilisierung der CSR zu verhindern. Ein aus verschiedenen sudetendeutschen bürgerlichen Parteien und Gruppen bestehender „Deutscher Parlamentarischer Verband“ warf am 1. Juni 1920 anlässlich der Eröffnung des Parlaments in Prag diesem den Fehdehandschuh hin. In einer Erklärung beriefen sich die Verfasser, die sich bis zum Ende des Ersten Weltkrieges niemals um das Selbstbestimmungsrecht der Tschechen gekümmert hatten, nun auf dieses Prinzip. Sie bezeichneten die Gründung der CSR als "widerrechtlich" und verkündeten ihrerseits, dass sie "niemals aufhören werden, die Selbstbestimmung" zu fordern. Nach dem Wortlaut des gesamten Textes, in dem es auch chauvinistisch hieß, die Sudetendeutschen würden „niemals die Tschechen als Herren“ anerkennen, meinten die Verfasser mit „Selbstbestimmung“ in Wirklichkeit die Rückkehr zu den Zuständen von vor 1918. Dieses Programm der bürgerlichen Führung der deutschen Minder­heit zielte von vornherein auf eine Konfrontation mit der Regierung in Prag ab.
Gegenüber dieser Haltung der tonangebenden Kreise der deutschen Minderheit hätten auch alle Versuche der tschechoslowakischen Regierung um eine Zusammenarbeit keine Erfolgsaussichten gehabt. Allerdings war die Politik der tschechischen Bourgeoisie, die nach einem langwierigen, an Demütigungen und Misserfolgen reichen Kampf gegen die Wiener Vorherrschaft nun Sieger war, auch nicht auf weit reichende Zugeständnisse gegenüber den nicht-tschechischen Volksteilen orientiert.
Zu einer gewissen Modifizierung der Haltung von Teilen der deutschen Bourgeoisie und der deutschen Sozialdemokratie in der CSR kam es in der zweiten Hälfte der Zwanzigerjahre. In begrenztem Maße entwickelte sich die Zusammenarbeit einiger Parteien der deutschen Minderheit (der „Aktivisten“ im Unterschied zu den „Negativisten“) mit Prag. Ab 1926 beteiligten sich der „Bund der Landwirte“ und die „Christlich-Soziale Volkspartei“ und ab 1929 auch die „Deutsche Sozialdemokratische Arbeiterpartei“ an der Regierung.
Angesichts der durch scharfe öffentliche Polemiken gekennzeichneten Situation fanden die tatsächlichen Rechte und Möglichkeiten der Deutschen in der CSR eine viel zu geringe Wertschätzung. Bei einer abnehmenden deutschen Bevölkerung gab es im Jahr 1934 in der CSR insgesamt 10.449 Volksschulen mit 31.145 Klassen, davon 3301 deutschsprachige mit 9275 Klassen. In Prag existierte die deutsche Universität, die 5000 Studenten hatte. Deutsche Technische Hochschulen befanden sich in Prag und Brünn. In den Jahren 1935/36 gab es nach der offiziellen Statistik weiters folgende deutschsprachige Bildungseinrichtungen: 58 Gymnasien aller Art, 19 Realschulen, 10 Lehrerbildungsanstalten, 27 staatliche Fachschulen, 9 Staatsgewerbeschulen, 9 Handelsakademien, 482 gewerbliche Fortbildungsschulen, 21 Hausindustrieschulen, 34 Schulen für Frauenberufe und eine ganze Reihe landwirtschaftlicher Schulen. Angesichts der von den deutschen Nationalsozialisten ab 1938 und im Zweiten Weltkrieg betriebenen Unterdrückungs- und Ausrottungspolitik gegenüber anderen Nationen, einschließlich der tschechischen, nimmt sich die Vielzahl der vor 1938 in der CSR existierenden deutschen kulturellen Institutionen, Schulen sowie deutschsprachigen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, die im Lande verlegt wurden, als Ausdruck einer verhältnismäßig liberalen Politik aus.

Hitler und die Tschechoslowakei

Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten in Deutschland entstand eine neue Situation. Die sich an Hitler orientierenden sudetendeutschen faschistischen Parteien, die „Deutsche Nationalpartei“(DNP) und die „Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei“ (DNSAP) unter ihren Führern Rudolf Jung und Hans Krebs verkündeten offen als Ziel, die sudetendeutschen Gebiete dem Deutschen Reich anzugliedern. Daraufhin wurden sie verboten, und Jung und Krebs flohen nach Berlin, wo sie Hitler durch die Berufung zu Mitgliedern des Reichstages und zu „Gauleitern ehrenhalber“ auszeichnete.
Die rechtsextremen Parteien DNSAP und DNP hatten sich zu weit vorgewagt. Noch war man in Berlin keineswegs gewappnet, einen so bedeutsamen Expansionsschritt zu unternehmen und gegen die gut gerüstete CSR anzutreten. Die deutschen Nationalsozialisten benötigten außerdem eine Massenbasis unter den Deutschen der Sudetengebiete, die unter ihrer Kontrolle allmählich den politischen Boden so vorbereitete, dass zum gegebenen Zeitpunkt, den zu bestimmen sich die Naziführung in Berlin vorbehielt, ein gemeinsamer Schlag der deutschen und sudetendeutschen Faschisten gegen die Tschechoslowakei geführt werden konnte.
Deshalb wurde, akkordiert mit Hitler, im Sudetenland eine neue, sich als überparteilich ausgebende Sammelbewegung ins Leben gerufen, die „Sudetendeutsche Heimatfront“ (SHF) unter dem Turnlehrer Konrad Henlein. Im Unterschied zu den bis dahin tätigen nationalistischen Parteien, die die Nichtanerkennung der CSR und ihre Absicht, diesen Staat zu liquidieren, lauthals verkündet hatten, achtete die SHF auf eine strenge Trennung zwischen ihren Nah- und Fernzielen. In Übereinstimmung mit den Naziführern in Berlin, die einige Jahre für die innenpolitische und wirtschaftliche Vorbereitung zu einem Aggressionskrieg benötigten, rückte die SHF nicht ihr Endziel, sondern die taktischen Nahziele in den Vordergrund. Sie bemühte sich, den Anschein zu erwecken, eine selbstständige, nicht von den Nationalsozialisten in Berlin gesteuerte Organisation zu sein.
Die im Oktober 1933 gegründete SHF unter Henlein wurde von Deutschland insgeheim finanziell unterstützt und hatte sofort großen Zulauf. Zum Ausdruck kam das bei den Parlamentswahlen in der Tschechoslowakei am 19. Mai 1935, als die in "Sudetendeutsche Partei" umbenannte SHF mit 1,2 Millionen Stimmen und 15,2% Wähleranteil zur stärksten Partei in der CSR wurde und mit 44 Mandaten im Parlament nur ein Mandat weniger hatte als die führende tschechische Partei der Agrarier. Von den deutschen Wählern brachte die Henlein-Partei etwas mehr als zwei Drittel hinter sich. Drei Jahre später, im Mai 1938, bereits nach dem Anschluss Österreichs, errang die Sudetendeutsche Partei als eine Bewegung, die nun schon ganz ostentativ der Politik Hitlers folgte, einen noch spektakuläreren Erfolg, als sie bei den Gemeinderatswahlen von insgesamt 824.000 deutschen Stimmen 750.000 erhielt: das waren 91 Prozent aller deutschen Stimmen.
Die weiteren Ereignisse sind bekannt: im Münchener Abkommen vom 30. September 1938 legten das Deutsche Reich, Großbritannien, Frankreich und Italien der CSR das Diktat der Abtretung der sudetendeutschen Gebiete auf. Im Laufe des Oktober und November besetzte die Wehrmacht 28.363 km2 tschechoslowakischen Gebiets. Dort lebten 3,617.000 Einwohner, wovon 2,806.000 deutscher und 719.000 tschechischer bzw. slowakischer Nationalität waren. Unter dem Druck des Münchener Diktats trat die CSR am 1. Oktober das Gebiet Teschen sowie einige Grenzgemeinden der Nordslowakei mit etwa 200.000 Einwohnern, wovon 80.000 polnischer Nationalität waren, an Polen ab. Die ungarischen Gebietsforderungen wurden am 2. November 1938 durch einen deutsch-italienischen Schiedsspruch in Wien befriedigt. Die CSR verlor so innerhalb eines Monats mehr als 41.000 km2 ihres Territoriums und fast fünf Millionen Einwohner. Über eine Million Tschechen und Slowaken waren unter deutsche, ungarische und polnische Herrschaft geraten.
Der größte Teil des tschechoslowakischen Kohlenbergbaus, wichtige Energiebasen und Großbetriebe der Hütten- und chemischen Industrie gingen verloren. Die Produktionsverluste betrugen in Prozenten der Gesamterzeugung der CSR bei Steinkohle 66, Braunkohle 80, Chemikalien 86, Zement 80, Textilien 80, Eisen und Stahl 70, elektrischen Strom 70 und Holz 40. Hitlerdeutschland fielen von der CSR 1013 Lokomotiven, 23.500 Güterwagons sowie Personenwagen und Tatra-Omnibusse in die Hände. Die deutsche Rüstungsindustrie gewann einen Produktionszuwachs für über 70.000 Gewehre, 1000 Tonnen Schießpulver, 700.000 Zündhütchen, 300.000 Artilleriezünder, 300 Tonnen Geschoßkernstahl usw. Für die Elbe- und Oderschifffahrt bekam Deutschland Boote, außerdem neue Fluglinien und militärische Überflugrechte. Faktisch wurde die „Resttschecho­slowakei“, wie die NS-Presse das geprüfte Land nun verächtlich nannte, in wirt­schaft­licher und verkehrsmäßiger Hinsicht weitestgehend von Hitlerdeutschland abhängig.

Das „Reichsprotektorat“

Der letzte Schritt zur Liquidierung dieses Gebildes erfolgte am 15. März 1939 mit der Separation der Slowakei, der militärischen Besetzung der „Tschechei“ und der Errichtung des „Reichsprotektorats Böhmen und Mähren".
Was danach bis 1945 geschah, mögen einige Zitate verdeutlichen, die belegen, welches Schicksal man den Tschechen zudachte:
Aus einer Denkschrift des „Staatssekretärs beim Reichsprotektor für Böhmen und Mähren“, Karl Hermann Frank:
„Das Ziel der Reichspolitik in Böhmen und Mähren muss die restlose Germanisierung von Raum und Menschen sein. Um sie zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten:
I. Die totale Aussiedlung der Tschechen aus Böhmen und Mähren in ein Gebiet außerhalb des Reiches und Besiedlung des freigewordenen Raumes mit Deutschen, oder
II. bei Verbleiben des Großteils der Tschechen (...) die gleichzeitige Anwendung vielfacher, der Germanisierung dienender Methoden (...)
Eine solche Germanisierung sieht vor:
1. Die Umvolkung von rassisch geeigneten Tschechen;
2. Die Aussiedlung von rassisch unverdaulichen Tschechen und der reichsfeindlichen Intelligenzschicht, bzw. Sonderbehandlung (sprich: Ermordung, H.H.) dieser und aller destruktiven Elemente;
3. die Neubesiedlung dadurch freigewordenen Raumes mit frischem deutschen Blut.“ (Hervorhebungen H.H.)
Aus Himmlers „Generalplan Ost“, verfasst Ende 1941:
„Es wäre daher zu erwägen, in Betracht kommende geeignete Tschechen in den sibirischen Raum zu überführen (...)“ (Hervorhebung H.H.)
Aus einem Elaborat eines Dr. Walter Hergl, Rechtsanwalt in Reichenberg: 
„Das Endziel (...) ist ganz klar: wir wünschen das Land als deutsche Erde, sohin das Aufhören des Daseins einer tschechischen Nationalität auf diesem Boden! Keine verfehlte Humanität! (...) Ausrottungstaktik ist geboten (...)“ (Hervorhebungen H.H.)
Aus einem Memorandum des deutschen Auswärtigen Amtes:
„Die tschechische Kultur insgesamt, die ganze tschechische Ideologie ebenso wie die tschechische Sprache müssen langsam, aber systematisch zurückgedrängt und zum Verschwinden gebracht werden.“ (Hervorhebung H.H.)(...)
Aus zwei Reden des „Stellvertretenden Reichsprotektors für Böhmen und Mähren“, Reinhard Heydrich 1941:
„Aber die Grundlinie muss für all dieses Handeln unausgesprochen bleiben, dass dieser Raum einmal deutsch werden muss, und dass der Tscheche in diesem Raum letzten Endes nichts mehr verloren hat (...) Die noch nicht Eindeutschbaren wird man vielleicht bei der weiteren Erschließung des Eismeer-Raumes einsetzen mit der Chance, auch ihre Familien nachzuziehen.“ (Hervorhebungen H.H.)
Der brutalen Herrschaft der Deutschen fielen von 1939 bis 1945 an die 250.000 Bewohner des Protektorats zum Opfer, die in Konzen­trations- und Vernichtungslagern, in Gestapo-Gefängnissen zu Tode gequält, von Standgerichten hingerichtet und bei Massakern an ganzen Ortschaftsbevölkerungen - wie in Lidice und Lezaky - ihr Leben verloren.

Die Folgen

Vor dem Hintergrund der NS-Politik gegenüber der tschechischen Nation war es von entscheidender Bedeutung, ob sich ein nachhaltiger Widerstand gegen diese Politik innerhalb der deutschsprachigen Bevölkerung herausbildete. Benes, seit 1938 im Exil, ging zunächst davon aus, dass die Deutschen in einem wieder erstandenen und erneuerten tschechoslowakischen Staat ein gleichberechtigter Faktor sein würden. Auch die Kommunistische Partei sprach sich bis Ende 1943 gegen eine weit reichende Aussiedlung aus. Sie plädierte für eine Differenzierung und wollte lediglich die Aussiedlung der aktiven Nationalsozialisten ins Auge fassen. Als sich jedoch zeigte, in welch breitem Maße die NS-Terrorpolitik durch sudetendeutsche Zustimmung und Mitarbeit abgestützt war, verwandelte sich die Abneigung gegen die Nazis in die vom gesamten tschechischen Volk getragene Forderung, alle Deutschen für immer zu entfernen. Diese Stimmung war 1945 derart radikal und stark, dass sie sogar die Kommunistische Partei in Erstaunen versetzte. Die Vertreibung der Sudetendeutschen ist also weder von der KPC noch von sowjetischer Seite ausgegangen, sondern war die Antwort des tschechischen Volkes auf eine Situation, die durch die Okkupationspolitik der Nationalsozialisten und die Sudetendeutschen selbst herbeigeführt wurde. Die Grundlage für ein weiteres friedliches Zusammenleben der tschechischen Bevölkerung mit der deutschsprachigen war restlos zerstört worden – von der deutschen Seite. Insofern hat der aus dem Sudetenland stammende Historiker J.W. Brügel Recht, als er schrieb: „Der Totengräber des Sudetendeutschtums heißt Adolf Hitler“.
Die tschechischen Regierungen nach der Wende von 1989 haben wiederholt erklärt, dass die Wirksamkeit der Benes-Dekrete „erloschen“ sei. Sie weigern sich aber, der von deutscher und österreichischer Seite erhobenen Forderung nachzukommen, sie für „ungültig“ zu erklären und rückwirkend aufzuheben. Ihr Standpunkt ist: Die Benes-Dekrete seien eine – in ihrer Zeit wirksame – Bestrafung für nazistische Verbrechen gewesen und könnten daher genauso wenig rückgängig gemacht werden wie die Verbrechen selbst. Gegen eine Annullierung spricht, dass die formelle Aufhebung der Benes-Dekrete eine Flut von Restitutionsforderungen auslösen und damit keineswegs der vielbeschworenen „Aussöhnung“ und dem „Schlussstrich-Ziehen“ dienen würde. Ihre Folge wäre im Gegenteil die Fortsetzung und Verschärfung des Konflikts. Die Vertriebenenverbände und andere politische Kräfte in der BRD und in Österreich würden verstärkt dazu übergehen, die Rückgabe von Vermögen bzw. Entschädigung, das „Recht auf Rückkehr in die Heimat“ usw. zu verlangen. Rechten und reaktionären Kräften würde eine Aufhebung der Benes-Dekrete nicht nur neue juristische Handhaben liefern, sondern darüber hinaus auch willkommener Anlass sein,  unter Berufung auf die „westliche Wertegemeinschaft“ und die „Menschenrechte“ das Täter-Opfer-Verhältnis ins Dunkel der Geschichte zu rücken. Die Forderung nach Aufhebung der Benes-Dekrete ist somit Bestandteil einer Politik, die auf die Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges abzielt und zu verwischen versucht, wer 1938 und danach in der Tschechoslowakei (und nicht nur dort!) die Täter und wer die Opfer waren.

Benützte Literatur

Jan Opocensky, Der Untergang Österreichs und die Entstehung des Tschechoslowakischen Staates, Prag 1928
Gerhard Fuchs, Gegen Hitler und Henlein. Der solidarische Kampf tschechischer und deutscher Antifaschisten von 1933 bis 1938, Berlin 1961
Johann Wolfgang Brügel, Tschechen und Deutsche 1918 – 1938, München 1967
Das deutsch-tschechische Verhältnis seit 1918, hrsg. von Eugen Lemberg und Gotthold Rhode, Stuttgart 1969
Detlef Brandes, Die Tschechen unter deutschem Protektorat, Teil I: Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren bis Heydrichs Tod (1939 – 1942), München-Wien 1969
Johann Wolfgang Brügel, Tschechen und Deutsche 1939 – 1946, München 1974
Detlef Brandes, Die Tschechen unter deutschem Protektorat, Teil II: Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren von Heydrichs Tod bis zum Prager Aufstand (1942 – 1945), München-Wien 1975
Jörg K. Hoensch, Geschichte der Tschechoslowakischen Republik 1918-1978, Stuttgart 1978
Rudolf Dau/Franz Svatosch, Neueste Geschichte der Tschechoslowakei, Berlin 1985
Gerhart Hass, Münchner Diktat 1938 - Komplott zum Krieg, Berlin 1988
Francesco Leontini, Die Sudetenfrage in der europäischen Politik. Von den Anfängen bis 1938, Essen 1988
Jörg K. Hoensch, Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis ins 20. Jahrhundert, 2.Aufl., München 1992
Kontakte und Konflikte. Böhmen, Mähren und Österreich: Aspekte eines Jahrtausends gemeinsamer Geschichte, hrsg. von Thomas Winkelbauer, Horn-Waidhofen an der Thaya 1993
Ferdinand Seibt, Deutschland und die Tschechen. Geschichte einer Nachbarschaft in der Mitte Europas, München 1997

Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 2/2001

 

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