Klahr    Alfred Klahr Gesellschaft

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung

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Hans Hautmann: Zum Stellenwert von Verstaatlichung und öffentlichem Eigentum im Kapitalismus

Am 3. April 2006 wurde der frühere Präsident der Industriellenvereinigung, Peter Mitterbauer, neuer Aufsichtsratspräsident der ÖIAG für die nächsten sechs Jahre. In einer seiner ersten Stellungnahmen erklärte er: „Eines wird es mit Sicherheit nicht geben, egal, wie die Wahlen im Herbst ausgehen, nämlich eine Rückkehr zu alten Verstaatlichten-Ideen!“1 Er weiß also schon jetzt, dass der Ausverkauf staatlichen Eigentums auch unter einem Kanzler Gusenbauer weitergehen wird und stellt damit klar, wer in dieser Angelegenheit das Sagen hat. Denn Mitterbauer ist gut bekannt, dass die Privatisierungswelle bereits in der Ära der SPÖ-Kanzlerschaft Franz Vranitzkys begann, als im November 1987 15 % der Aktien der ÖMV abgegeben wurden und damit erstmals ein ÖIAG-Unternehmen den Börsengang antrat.2 Danach ging es Schlag auf Schlag: Juli 1992 Abgabe von 26 % der Simmering-Graz-Pauker (SGP) an die Siemens AG Österreich; Dezember 1993 Abgabe von weiteren 48 % der SGP an die Siemens AG Österreich; Mai 1994 mehrheitliche Privatisierung der VA Technologie AG durch Abgabe von 51 % über die Börse (die bis dahin größte Kapitalmarkttransaktion in Österreich); Oktober 1995 Abgabe von 27,3 % der Böhler-Uddeholm AG über die Börse; Oktober 1995 Abgabe von 31,7 % der VA Stahl über die Börse; März 1996 mehrheitliche Privatisierung der Böhler-Uddeholm AG durch Abgabe von 47,7 %.3
Im Jahr 2000 erteilte die schwarzblaue Regierung der ÖIAG einen neuen Privatisierungsauftrag. Seither wurden die Postsparkasse, die Staatsdruckerei, die Austria Tabak, das Dorotheum, der Postbus und die VA Erzberg zur Gänze verkauft. Vöest-Alpine und Böhler-Uddeholm wurden komplett privatisiert. Weiters wurden die Anteile am Flughafen Wien und an der VA Tech verkauft. Die Telekom Austria wurde teilprivatisiert. Dabei wurden Erlöse von 5,387 Milliarden Euro erzielt. Derzeit hält die ÖIAG nur mehr Anteile an der Post (deren Teilreprivatisierung ist für Mai 2006 angekündigt), der Telekom Austria, der AUA, der OMV und der GKB Bergbau.4
Wir leben also in einem Zeitalter der Privatisierung und des Ausverkaufs öffentlichen Eigentums. Die EU-Agenda 2010, bekannt als „Lissabon-Ziel“, sieht bis zu diesem Jahr die Liberalisierung der Gas-, Strom-, Post-, Eisenbahn- und Beförderungsmärkte in den Mitgliedsländern vor, was einen enormen Privatisierungsdruck auf die öffentlichen Dienste zur Folge haben wird. Mitterbauer verriet in einem Interview auch, in welche Richtung er als bis 2012 bestallter Aufsichtsratschef die Aktivitäten der ÖIAG zu lenken gedenkt. Er sagte: „Die ÖIAG hat sich als Privatisierer, aber auch als Manager von Beteiligungen qualifiziert. Sie verwaltet Beteiligungen professionell und nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben. Nicht nur die Bundespolitik, auch andere Gebietskörperschaften sollten prüfen, ob sie nicht die Dienste der ÖIAG in Anspruch nehmen wollen.“5 Im Klartext heißt das, dass nach dem Ausverkauf des Bundeseigentums auch die Privatisierung der Landesbeteiligungen und des kommunalen Eigentums der Gemeinden in Angriff zu nehmen ist und über die ÖIAG, ein schon seit geraumer Zeit von Vertrauensleuten des Privatkapitals (speziell der deutschen Großkonzerne) beherrschtes Gremium, abgewickelt werden soll.
Die Möglichkeit, diesen Trend zu stoppen, scheint unter den gegebenen Verhältnissen aussichtslos zu sein, ganz zu schweigen davon, ihn ins Gegenteil zu verkehren. Und dennoch zeigt uns der Blick in die Vergangenheit, dass Umstände eintreten können, unter denen das Privatkapital in die Defensive gedrängt und gezwungen werden kann, umfangreiche Verstaatlichungen über sich ergehen zu lassen. Österreich nach 1945 ist ein Beispiel dafür, und wir werden in den nächsten Nummern der „Mitteilungen“ auf die historischen Ursachen und Folgen der beiden Verstaatlichungsgesetze von 1946 und 1947 noch ausführlich zu sprechen kommen. Hier geht es zunächst darum, einige grundsätzliche Fragen von Verstaatlichung und öffentlichem Eigentum aus marxistischer Sicht aufzuwerfen.

Begriffe und Kategorien

Beginnen wir mit dem, was üblicherweise am Anfang einer theoretischen Abhandlung stehen muss, mit der Klärung der Begriffe. Was hat es mit Bezeichnungen wie „Verstaatlichte“, „staatlicher Sektor“, „öffentliche Unternehmen“, „öffentliches Eigentum“ und „Gemeinwirtschaft“ – ein Ausdruck, der vorzugsweise von der SPÖ dafür gebraucht wurde – für eine Bewandtnis?
Das erste und wichtigste Merkmal liegt auf der Hand: der staatliche Sektor unterscheidet sich vom privaten durch seine Eigentumsverhältnisse. Er ist nicht im Interesse eines Privaten tätig, sondern hat seine Wirtschaftstätigkeit nach öffentlichen Interessen auszurichten. Das bedeutet, dass öffentliche Unternehmen primär gemeinnützige, dem Allgemeinwohl dienende Leistungen und Dienste anzubieten haben, bei denen das Streben nach Rentabilität und Gewinn gegebenenfalls hinter volkswirtschaftlichen, sozialen, kultur- und staatspolitischen Erwägungen zurückzutreten hat. Von den Grundmotiven, dem Sinn und Zweck her unterscheiden sich also öffentliche Betriebe und Unternehmen deutlich von der Privatwirtschaft. Sie streben öffentliche Ziele an, die von öffentlichen Interessen determiniert sind. Privatunternehmungen sind gewinnorientiert. Sie agieren auf dem freien Markt und möchten einen möglichst hohen Profit erzielen. Das Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft besteht somit darin, dass Rentabilität im öffentlichen Bereich eine sekundäre Rolle spielen darf.6
Eigentümer öffentlicher Unternehmen können der Bund, die Länder und die Gemeinden, also staatliche Gebietskörperschaften, sein; man muss aber auch Genossenschaften, wechselseitige Versicherungen oder wirtschaftliche Unternehmen von Gewerkschaften zum großen Bereich der öffentlichen Unternehmen zählen.
Diese öffentlichen Unternehmen lassen sich in vier große Kategorien unterteilen:
1) In Unternehmen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden, die hauptsächlich zur Versorgung der Bevölkerung da sind bzw. Dienstleistungscharakter haben, z.B. die Eisenbahn, das Post- und Fernmeldewesen, die Elektrizitätswirtschaft, die (einst) staatlichen Salinen, das (einstige) staatliche Tabakmonopol usw. sowie auf Gemeindeebene kommunale Einrichtungen wie städtische Verkehrsmittel, Gaswerke, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Kanalisation und anderes mehr.
2) In die eigentliche verstaatlichte Industrie. Das waren bei uns lange Zeit die Bereiche, die von der ÖIAG verwaltet wurden.
3) In die verstaatlichten Banken, als da waren die 1946 verstaatlichten Großbanken Creditanstalt-Bankverein, Länderbank und Creditinstitut inklusive ihrer in Aktienmehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen wie Steyr-Daimler-Puch (die so genannte „indirekte Verstaatlichung“).
4) In die Genossenschaften (Konsumgenossenschaften, gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften) sowie wechselseitige Versicherungen (Krankenkassen, Unfallversicherungsanstalten) und gewerkschaftliche Unternehmen.
Der Unterschied zwischen der erstgenannten Kategorie und den drei anderen Kategorien öffentlicher Unternehmen bestand darin, dass solche Einrichtungen wie die Bundesbahn, Post, Elektrizitätswirtschaft, die Salinen usw. über lange Zeiträume hinweg, zum Teil über Jahrhunderte, staatlichen Monopolcharakter hatten, dass sie keiner Konkurrenz unterlagen und aus den Marktmechanismen weitgehend ausgeklammert waren.
Dem gegenüber besaß die verstaatlichte Industrie keinen Monopolcharakter. Sie hatte gegenüber den privaten Unternehmen keine rechtlich bevorzugte Stellung. Sie war der Konkurrenz und den kapitalistischen Marktmechanismen wie Angebot und Nachfrage, Rentabilität, im Hinblick auf die Qualität der Produkte sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene voll und ganz unterworfen.
Historischer Rückblick
Machen wir einen kurzen Streifzug durch die geschichtliche Entwicklung des staatlichen Wirtschaftssektors.
Generell kann gesagt werden, dass es seit der Spaltung der Gesellschaft in Klassen und damit der Entstehung des Staates immer einen staatlichen Wirtschaftssektor gegeben hat. Er war einmal größer, einmal kleiner, vorhanden war er jedoch stets. Gleich die erste und älteste ökonomische Gesellschaftsformation, die von Karl Marx als „asiatische Produktionsweise“ bezeichnete, also das alte Ägypten, Mesopotamien, das alte Indien, das alte China, war im Grunde genommen nichts anderes als eine einzige riesige Staatswirtschaft, deshalb, weil nicht das private, sondern das kollektive Eigentum der Herrschenden (des königlichen Despoten und der Priesterkaste) am Grund und Boden und den übrigen Produktionsmitteln überwog.7
Mit der Entstehung der Sklavenhaltergesellschaft wurde das anders. Von nun an überwog das Privateigentum an Produktionsmitteln die kollektiven Formen, und so ist es bis zur gegenwärtigen Etappe des Kapitalismus geblieben. Es gab zwar im antiken Griechenland und antiken Rom, in der Epoche des Feudalismus und im Kapitalismus stets auch staatseigene Ländereien, Bergwerke, Manufakturen, Fabriken, sie haben aber eine bestimmte Größenordnung nie überschritten und auch nie dem Charakter der jeweiligen Gesellschaftsformation den Stempel aufgedrückt.
Jedoch trat der Widerspruch zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion, den fortgeschrittenen Produktivkräften und den Grenzen privatkapitalistischer Finanzierung im Kapitalismus insbesondere im Verkehrswesen und bei der Elektrizitätsversorgung nach und nach zutage und führte bereits vor dem Ersten Weltkrieg zu Tendenzen staatsmonopolistischer Entwicklung. Zu diesem Zeitpunkt waren in Deutschland und Österreich 90 Prozent des Eisenbahnnetzes in staatlichem Besitz. Der Staat übernahm damit kostspielige Investitionen, ermöglichte den Privatmonopolen die Akkumulation in profitableren Sphären und führte zu Lasten des wesentlich durch Steuern der Werktätigen finanzierten Staatshaushalts für die monopolistischen Großtransporteure profitgünstige Tarife ein.
Der Widerspruch zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und der monopolistischen Konkurrenz sowie den ihr entsprechenden Grenzen privatmonopolistischer Planung wurde auch in der Elektrizitätswirtschaft schon früh deutlich. Der Energieverbund mit großen Überlandleitungen, Umspannwerken usw. konnte im Rahmen des privatmonopolistischen Eigentums in Europa nicht entwickelt werden. Die Größenordnung der privaten Unternehmen war zu gering, um ohne Senkung der Profitraten so langfristige und große, zum Teil mit Risiken verbundene Investitionen wie in den genannten Bereichen zu erlauben. Deshalb wurde es objektiv notwendig, dass der Staat selbst wichtige Funktionen im Reproduktionsprozess übernahm.8
Auf kommunaler Ebene war das ähnlich, aber in der Motivation signifikanter anti-privatwirtschaftlich gelagert. Denken wir nur an die Maßnahmen in der Zeit des christlichsozialen Wiener Bürgermeisters Karl Lueger. Damals kam es zur Kommunalisierung der Gasversorgung, die sich bis 1899 in den Händen britischer Kapitalisten befand, zur Kommunalisierung der Elektrizitätswerke, die vorher von drei privaten Gesellschaften betrieben wurden, deren Wirtschaften zu immer heftigeren Protesten der Bevölkerung führte, und zur Kommunalisierung der Straßenbahnen, bei denen sich ebenfalls die Unzufriedenheit der Wienerinnen und Wiener gegen die bestehenden privatkapitalistischen Gesellschaften richtete, deren Linien untereinander nicht verbunden waren, wo man beim Umsteigen immer wieder von neuen eine Fahrkarte lösen musste und es gleichzeitig eine mit Pferden betriebenen Trambahn, mehrere mit Dampf und einige elektrisch betriebene Straßenbahnlinien gab. Unter Lueger wurden die privaten Tramway-Gesellschaften nach und nach aufgekauft, die innerstädtischen Strecken elektrifiziert, das Liniennetz ausgebaut und die Verkehrsmittel vereinheitlicht und modernisiert.9
So viel zu Lueger, eine der Ikonen der heutigen Privatisiererpartei ÖVP. Ob wohl ihre maßgebenden Kräfte davon Kenntnis haben? Einige vielleicht doch. Ihre Antwort darauf wird sicherlich sein, dass sich „die Zeiten eben geändert haben“. Diese unbestreitbare Wahrheit ist insofern tröstlich, als die heutigen Zeiten sich ebenfalls wieder ändern können: zu Ungunsten der Privatisierer.
Halten wir jedoch als Resümee der geschichtlichen Erfahrungen fest: wie groß der staatliche Sektor des öffentlichen Eigentums auch sein mag – und bei uns in Österreich ist er seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bekanntlich sehr groß gewesen, größer als in jedem anderen kapitalistischen Land der Welt – der private Sektor bleibt das bestimmende Moment, und das Monopol der Kapitalistenklasse auf den Besitz der wichtigsten und entscheidenden Produktionsmittel wird dadurch nicht gebrochen.

Zum sozialökonomischen Charakter

Hier sind wir bei einem wesentlichen Punkt angelangt, nämlich bei der Frage: welchen Stellenwert hat die Verstaatlichung im Kapitalismus, wie ist der sozialökonomische Charakter des öffentlichen Eigentums im Kapitalismus einzuschätzen?
Sozialökonomisch gesehen stellt der Übergang eines Teils der Produktionsmittel in Staatseigentum im Grunde genommen die juristische Anerkennung und Fixierung des gesellschaftlichen Charakters der Produktion dar. Im Kapitalismus ist ein höherer Vergesellschaftungsgrad der Produktion als der, der durch Verstaatlichung geschieht, gar nicht möglich. Friedrich Engels schrieb im „Anti-Dühring“, dass der steigende Zwang zur Anerkennung der gesellschaftlichen Natur der Produktionsmittel die Kapitalisten selbst nötigt, sie mehr und mehr als gesellschaftliche Produktionsmittel zu behandeln, und er setzte fort, dass die Verstaatlichung der Produktionsmittel, wenn sie „ökonomisch unabweisbar geworden ist, einen ökonomischen Fortschritt bedeutet, die Erreichung einer neuen Vorstufe zur Besitzergreifung aller Produktivkräfte durch die Gesellschaft selbst.“10 Engels warnte aber gleichzeitig die deutsche Sozialdemokratie davor, jede Verstaatlichung als „sozialistisch“ oder als „eine Etappe auf dem Weg zum Sozialismus“ aufzufassen und setzte spöttisch hinzu: „Allerdings, wäre die Verstaatlichung des Tabaks sozialistisch, so zählten Napoleon und Metternich mit unter den Gründern des Sozialismus.“11 Er erblickte in der Übertragung industrieller und kommerzieller Funktionen an den Staat einen Vorgang, der je nach den Umständen „einen doppelten Sinn und doppelte Wirkung haben kann: einen reaktionären, einen Rückschritt zum Mittelalter, und einen progressiven, einen Fortschritt zum Kommunismus.“12 Und er stellte klar, dass, „solange die besitzenden Klassen am Ruder bleiben, jede Verstaatlichung nicht eine Abschaffung, sondern nur eine Formveränderung der Ausbeutung ist.“13
Engels kam damit auf eine marxistische Grunderkenntnis zu sprechen: dass der Staat vor allem die Funktion des Überbaus ausübt, und das sein Verhältnis zur Wirtschaft bestimmt. Die kapitalistische Wirtschaft beruht auf der Herrschaft des Privateigentums an den Produktionsmitteln. Aufgabe des Staates ist es, diese Grundlage zu sichern. Sogar die Ausübung ökonomischer Funktionen durch den Staat verfolgt letzten Endes ein außerökonomisches Ziel – das privatkapitalistische Eigentum zu schützen und dessen Existenz zu verlängern, auch dann noch, wenn es bereits zum Hemmnis der Entwicklung der Produktivkräfte geworden ist. Diese Mission der Verteidigung des Prinzips des Privateigentums und der kapitalistischen Ausbeutungsbedingungen setzt der unmittelbaren Beteiligung des Staates an der Produktion immer und überall bestimmte quantitative Grenzen. Im Kapitalismus ist daher das staatliche Eigentum stets eine der Formen des kapitalistischen Eigentums und hängt unlöslich mit dem Privateigentum der einzelnen Kapitalisten und der Aktiengesellschaften zusammen.
Dennoch demonstriert die Existenz des staatlichen Eigentums als solche anschaulich den historisch vorübergehenden Charakter des Privateigentums an den Produktionsmitteln. Gerade deshalb ist das Großkapital bestrebt, die unmittelbare Beteiligung des Staates am Wirtschaftsleben zu begrenzen. Zugleich fordert die Entwicklung der Produktivkräfte stets eine direkte und indirekte Einmischung des Staates in die Wirtschaft. In diesem Widerspruch liegt das Wesen des Problems.

Staatliches Eigentum und Kapitalentwertung

Durch den Einsatz komplizierter Maschinen, durch die Automatisierung der Produktion und die Entwicklung der Elektronik kommt es zu einer Erhöhung der organischen Zusammensetzung des Kapitals, und dabei erweisen sich die üblichen Mittel, mit deren Hilfe die Kapitalisten die Tendenz zu einer Verringerung der Durchschnittsprofitrate aufhalten (stärkere Ausbeutung der Arbeit, Senkung der Löhne unter den Wert der Arbeitskraft, Verbilligung der Elemente des konstanten Kapitals), als unzureichend.
Hier kam in den Jahrzehnten nach 1945 überall dort, wo umfangreiche Nationalisierungen stattfanden, der Staat zu Hilfe. Wenn der Staat direkt oder indirekt die Sorge um einen Teil des Wertes der Produktionsmittel übernimmt, wird das Kapital, das diese Produktionsmittel verkörpert, damit entwertet und erfordert nicht mehr den Profit, den das private Kapital verlangt. Das bedeutet: Weil die staatliche Investition nicht die gleiche Profitrate wie die private Investition erfordert, kann letztere sich auf Bereiche konzentrieren, die unmittelbar mit dem öffentlichen und privaten Konsum verbunden sind und Maximalprofite sichern. Um ihre eigene produktive Tätigkeit entfalten zu können, benötigte geradezu das private Großkapital einen Sektor, in dem sich das angelegte Kapital mit einem geringen Profit begnügte und mitunter auf Profit gänzlich verzichtete. Und da sich die verstaatlichten Unternehmen mit einer niedrigen Profitrate abzufinden hatten, konnte das öffentliche Kapital für das private sogar sehr profitabel sein.
In allen kapitalistischen Ländern hat sich der staatliche Sektor in einer Reihe von Bereichen entwickelt, die sehr ähnliche Merkmale aufweisen: Kohlenbergbau, Hüttenwesen, Eisen- und Stahlerzeugung, Produktion von Elektroenergie, See-, Eisenbahn- und Lufttransport, Luft- und Raumfahrt, Atomenergie usw. In der Regel handelt es sich um Bereiche, in denen das fixe Kapital, das heißt die Gesamtheit der für die Produktion notwendigen Einrichtungen und Maschinen, besonders hoch und kostspielig ist.14
In diesem Sinne sind staatliche Investitionen „entwertetes Kapital“. Durch die Entwertung dieses Teils des staatlichen Kapitals wird letztlich das Funktionieren der anderen Kapitale und des ganzen Gesamtkapitals bewirkt.15
Auf welche Weise das geschieht, ist uns in Österreich aus der Vergangenheit der Verstaatlichten gut bekannt. Die Betriebe des staatlichen Sektors reichten den von ihnen erzielten Mehrwert sowohl durch Materialkauf bei den privaten Unternehmen zu erhöhten Preisen als auch durch Rohstofflieferung zu niedrigen Preise und durch Festlegung vergünstigter Tarife für das Privatkapital (Elektroenergie, Transport) an den privaten Sektor weiter.
Für Österreich ist errechnet worden, dass die verstaatlichte Industrie bis 1955 der Privatwirtschaft durch Abgabe von Kohle, Eisen und Stahl zu billigeren Preisen, als auf dem Weltmarkt zu erzielen waren, Preisvorteile in der Höhe von 8,4 Milliarden Schilling verschaffte.16 Von 1970 bis 1982, also in der Ära Kreisky, haben die verstaatlichten Unternehmen rund 250 Milliarden Schilling auf diese Weise an Privatfirmen „weitergegeben“ und gleichzeitig Investitionen in der Höhe von 95,7 Milliarden Schilling getätigt, die zum großen Teil der österreichischen Privatwirtschaft zugute kamen.17 Als noch andere gesellschaftliche Umstände in Österreich herrschten, haben sogar ÖVP-Politiker dies offen anerkannt, so Bundeskanzler Alfons Gorbach in einer Rede 1961: „Der Ausbau der großen Unternehmungen der verstaatlichten Industrie ist ein wesentlicher und unentbehrlicher Teil der Wiederherstellung der gesamten Wirtschaft Österreichs gewesen (...) Als Lieferant von Rohmaterial und halbfertigen Waren für die weiterverarbeitende Industrie und das Gewerbe haben die verstaatlichten Betriebe bewusst im Interesse der gesamten Volkswirtschaft darauf verzichtet, die jeweils möglichen Preise zu verlangen. Sie haben dadurch dem Wiederaufbau der Privatwirtschaft einen schätzenswerten Dienst geleistet und tun dies heute noch.“18
Karl Marx hat im dritten Band des „Kapitals“ (fünfter Abschnitt „Spaltung des Profits in Zins und Unternehmergewinn“) zwischen dem Kapitaleigentum und der Kapitalfunktion unterschieden. Ausgehend von dieser Unterscheidung und unter Anwendung dieser Kategorien bei der Untersuchung des modernen Kapitalismus kann man feststellen, dass das staatliche Eigentum unter den Bedingungen des Monopolkapitalismus, unter den Bedingungen des gesamten Systems der staatlichen Finanzierung und unter den Bedingungen der Integration und Globalisierung die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse nicht einengt, sondern erweitert. Deshalb ist, wie Engels ausführte, jegliche Verstaatlichung, solange die besitzenden Klassen an der Macht sind, nicht eine Vernichtung der Ausbeutung, sondern lediglich eine Veränderung ihrer Form.19

Privatkapital und Verstaatlichte

Wenn die Lage so ist, wenn die Tätigkeit der staatlichen Unternehmen von der Aufgabe bestimmt war, dem Privatkapital günstige Funktionsbedingungen zu bieten und dieses in Österreich über Jahrzehnte hinweg damit nicht schlecht gefahren ist, warum kämpfte es dann gegen die Verstaatlichte und wollte deren Reprivatisierung erreichen? Mehrere Ursachen waren dafür verantwortlich.
Erstens ist zwar ein bedeutender Teil des Mehrwerts, der in den verstaatlichten Betrieben erzeugt wurde, auf dem Weg über die niedrigen Preise für Rohstoffe und Vorprodukte in die Taschen des Kapitals geflossen, die stärksten unter den privaten Unternehmern konnten sich aber nicht von der Vorstellung trennen: wozu diese Umwege, wäre nicht alles viel einfacher, wenn man direkt diese Profitquellen in der Hand hält? Sie waren auch zutiefst überzeugt davon, dass sie den Profit noch bedeutend steigern könnten, wenn sie diese Betriebe – schon längst die Kriegsschäden überwunden habend, neu aufgebaut und mit modernsten Maschinen ausgestattet – direkt in der Hand hätten. Und schließlich waren das jene, die am stärksten mit dem ausländischen Monopolkapital, vor allem dem deutschen, verfilzt waren und die im Vorfeld des EU-Beitritts Österreichs und danach größtes Interesse daran hatten, dass in den österreichischen verstaatlichten Betrieben wieder „normale“ kapitalistische Bedingungen hergestellt werden.
Zweitens drohten bei nur halbherziger und nicht durchschlagender Reprivatisierung permanente Schwierigkeiten dadurch, dass diese Betriebe, weil sie verstaatlicht waren, einer viel größeren öffentlichen Kontrolle unterlagen als die privatkapitalistischen Betriebe. Die Verstaatlichte war gewissermaßen eine „gläserne Industrie“. Sie schien im Bundesbudget auf, und jegliche Bedeckung z.B. für Strukturhilfen musste im Parlament beschlossen werden. Für die verstaatlichten Unternehmen gab es eine ganze Reihe von Kontrollmechanismen: In allen Konzernen wurden interne Kontrollen durchgeführt. In ihnen waren die im Aktiengesetz vorgesehenen Rechnungsprüfer tätig. Der Aufsichtsrat übte eine weitere Kontrolle aus, die schon deshalb eine nicht geringe Bedeutung erlangte, weil dieses Gremium gesetzlich nach dem Stärkeverhältnis der politischen Parteien im Parlament zusammengesetzt war. Dadurch saßen in den Aufsichtsräten von verstaatlichten Unternehmen auch Vertreter von Organisationen, die einer verstaatlichten Industrie von vornherein mit Aversion gegenüberstanden und deshalb besonders auf „Fehlersuche“ erpicht waren. Im Aufsichtsrat übten aber auch die Betriebsräte Kontrollfunktionen aus, im Sinne des Gedeihens des Betriebes und der Erhaltung der Arbeitsplätze. Nächste Kontrollinstanz war die ÖIAG, der ständig berichtet werden musste und die einen Kontrollapparat aufbaute. Schließlich kontrollierte periodisch der Rechnungshof.20
Öffentliche Kontrollmöglichkeiten, gleich welcher Art, sind aber etwas, was das Privatkapital überhaupt nicht goutiert, wovor es Horror empfindet. Es liegt im Wesen kapitalistischen Wirtschaftens, dass man allein schon aus Konkurrenzgründen die Geschäftspraktiken immer mit einer undurchdringlichen Mauer gegenüber Außenstehenden abzuschirmen sucht, den wahren Umfang der Profite verbergen will und man deshalb nach den Regeln strikter Konspiration vorgeht.
Der dritte Grund hängt damit zusammen, dass die verstaatlichten Betriebe bei uns direkt mit dem politischen Parteiensystem verquickt waren. Hier ging es nicht um den Proporz bei der Besetzung der Direktoren- und Aufsichtsratsposten, der das Privatkapital kaum störte, wohl aber um die Tatsache, dass es sich bei den in den verstaatlichten Betrieben Arbeitenden oder irgendwie an ihnen Interessierten um sehr viele Wähler handelte, denen man Konzessionen sozialpolitischer Art machen musste. Vor allem die SP-Führung war an solchen Zugeständnissen an die Belegschaften interessiert, weil sie ja die verstaatlichten Betriebe stets als dem „Kapitalismus entgegengesetzte“ Elemente hingestellt hat. Aus diesem Grund stießen Angriffe auf die Löhne oder die Rechte der Arbeiterschaft in Österreich auf besondere Schwierigkeiten. Solange aber in den verstaatlichten Betrieben die Offensive des Kapitals gegen die ArbeiterInnen nicht in Schwung kam, solange war auch der Kampf gegen die übrige Arbeiterschaft erschwert.21
Die vierte Ursache ist allgemeinen Charakters. Wenn ein großer und wichtiger Teil der Wirtschaft verstaatlicht ist und damit vor Augen geführt wird, dass das Privateigentum für die Beherrschung der modernen Produktionsmittel nicht notwendig ist, dann erscheint das der Bourgeoisie klarerweise als potenzielle Gefahr, als Untergrabung der geheiligten Institution des Privateigentums. Rudolf Hilferding hat in seiner berühmten Studie „Das Finanzkapital“ aus dem Jahr 1910 geschrieben, dass die Monopole nicht Freiheit (sprich: freien Wettbewerb), sondern Herrschaft wollen. Herrschaft heißt aber Absicherung der Macht vor möglichst allen Wechselfällen und Eventualitäten, auch davor, dass eine andere Konstellation zwischen den Klassenkräften eintreten kann als sie heute besteht. Deshalb die Propagandawalze mit der stereotypen Behauptung, dass Private nun einmal von Natur aus besser wirtschaften als der Staat und die „Roten“, die den Menschen in unserem Land von den medialen Sprachrohren der Großbourgeoisie förmlich eingehämmert wurde und neuerdings im Gefolge der BAWAG-Affäre wieder üppige Blüten treibt – sicherlich bis zur Nationalratswahl im Herbst 2006.
Es war aber immer so, dass sich hinter der scheinbaren Unrentabilität vieler staatlicher Betriebe, die von der Monopolbourgeoisie als permanentes Argument für die angebliche Unterlegenheit des staatlichen Sektors gegenüber privaten Unternehmen ausgegeben wurde und wird, in Wirklichkeit eine spezifische Form staatsmonopolistischer Umverteilung von Einkommen im Monopolinteresse verbarg. Über die Verstaatlichung wenig profitabler Betriebe und Wirtschaftszweige wurde die Kapitalwanderung für Teile des privaten Monopolkapitals in profitablere Bereiche zu günstigen Bedingungen organisiert. Beispiele für diese von Unternehmerseite zynisch als „Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste“ bezeichneten Maßnahmen waren die Verstaatlichungen von Kohlezechen und Stahlwerken in Großbritannien nach 1945.22

Verstaatlichung und Reformismus

Wir alle erinnern uns noch gut daran, dass die österreichische Sozialdemokratie jahrzehntelang in der Verstaatlichung der Großindustrie und der Großbanken geradezu das Herzstück ihrer Strategie des friedlichen, nichtrevolutionären Weges zum Sozialismus erblickte. Durch Verstaatlichung, Kommunalisierung, durch immer stärkere Durchdringung der Produktionssphäre mit gemeinwirtschaftlichen Elementen, so genannten „sozialistischen Inseln“, sollte der Kapitalismus schrittweise, durch Reformen, evolutionär in eine Gesellschaft überführt werden, die man je nach Bedarf entweder als „sozialistisch“ oder, mehr „ideologiefrei“ und von marxistischem Vokabular gereinigt, als „gerechter gemachte Gesellschaft“ apostrophierte.
Die authentische Interpretation dieser Strategie gab seinerzeit Otto Bauer in seiner Schrift „Der Weg zum Sozialismus“ aus dem Jahr 1919. Diese Schrift ist deswegen interessant, weil sie über die Forderung nach bloßer Verstaatlichung hinausging und die Sozialisierung der Großindustrie auf ihre Fahnen schrieb.
Was verstanden Otto Bauer und die damalige Sozialdemokratie darunter?
Erstens sollte die Sozialisierung der Groß- und Schwerindustrie durch Enteignung der bisherigen Eigentümer beginnen. Die Entschädigungssumme sollten aber nicht der Staat oder die Volksmassen aufbringen, sondern die Gesamtheit der Kapitalisten und Grundeigentümer über eine progressive Vermögensabgabe.
Das ist der erste Unterschied zwischen Verstaatlichung und Sozialisierung.
Zweitens sollte die sozialisierte Industrie von einem Verwaltungsrat geleitet werden, bestehend a) aus Vertretern der Arbeiter und Angestellten dieser Betriebe, b) den Vertretern der Konsumenten, und c) den Vertretern des Staates. Dieser Verwaltungsrat sollte die Direktoren ernennen, die Warenpreise festsetzen, die kollektiven Arbeitsverträge mit den Gewerkschaften abschließen, über den Reingewinn verfügen und die Investitionen lenken. Andere Produktionszweige (größere Betriebe der Leicht- und Konsumgüterindustrie sowie des Handels) sollten ebenfalls enteignet und Konsumvereinen, Genossenschaften und Gemeinden in sozialisierter Form verpachtet und zur Verwaltung übertragen werden. Durch die Zentralisierung aller sozialisierten Betriebe beim Ankauf und der Zuteilung der Rohstoffe, der Regelung des Produktionsumfanges und der Preisfestsetzung sollten, wie Otto Bauer schrieb, „der Gesellschaft die Kosten des Konkurrenzkampfes zwischen den Unternehmern“ erspart werden.23
Darin liegt der zweite Unterschied zwischen Sozialisierung und bloßer Verstaatlichung.
Drittens sollte durch die Sozialisierung der Banken und deren Verschmelzung zu einer nationalen Zentralbank, die über die Kapitalien der gesamten Gesellschaft verfügt und entscheidet, welchen Produktionszweigen diese Kapitalien zugeführt werden, die kapitalistische Anarchie überwunden werden. Otto Bauer schrieb: „Der Verwaltungsrat der nationalen Zentralbank wird zur obersten wirtschaftlichen Behörde, zum höchsten leitenden Organ der ganzen Volkswirtschaft. Erst durch die Sozialisierung der Banken gewinnt die Gesellschaft die Macht, ihre Arbeit planmäßig zu leiten, planmäßig auf die einzelnen Zweige der Produktion zu verteilen, planmäßig dem Bedarf des Volkes anzupassen.“24
Hier, in der Forderung nach der Planwirtschaft, haben wir den dritten Unterschied zwischen Sozialisierung und Verstaatlichung.
Der seinerzeitige Parteivorsitzende der SPÖ, Bundeskanzler Bruno Kreisky, gab 1976 der „Wochenpresse“ ein Interview, in dem er sagte: „Mein Standpunkt ist der sozialdemokratische. Wer glaubt, sozialistisch heiße, die ganze Wirtschaft verlaufe nach einem zentralen Plan und es gebe nur das Maß an Initiative, das der Plan zulässt, ist meiner Meinung nach Kommunist.“25
Danach ist also sein eigener Parteigenosse Otto Bauer ein Kommunist gewesen.
Natürlich hat auch Otto Bauer im Sinne des sozialdemokratischen Ideals einer so genannten „gemischten Wirtschaft“ nicht eine totale Sozialisierung im Auge gehabt, sondern dem privaten Unternehmertum nach wie vor einen Platz eingeräumt. Nur sollte es nicht mehr an den volkswirtschaftlich entscheidenden Schaltstellen sitzen und einer wirksamen Kontrolle unterworfen sein.
Diese Vision Otto Bauers wurde von der Sozialdemokratie zum Teil verwirklicht – man denke an das Rote Wien der Zwischenkriegszeit – und im Linzer Programm von 1926, in den Programmen von 1946, 1958 und den späteren paraphrasiert, allerdings in von Mal zu Mal abgeschwächter Form, mit immer nichtssagender werdenden, qualligeren Inhalten und Formulierungen.
Die Behauptung, dass es den Kapitalismus in Österreich dank des umfangreichen verstaatlichten Sektors nicht mehr gibt, war aber noch in den 1970er Jahren eiserner Bestandteil der SPÖ-Propaganda. Man leitete sie daraus ab, dass im modernen Kapitalismus der Staat selbst bis zu einem gewissen Grad zu einem Teil der Basis wird, als Eigentümer von Industriebetrieben, Transporteinrichtungen und anderen Unternehmen, als Verfüger über einen Teil des Nationaleinkommens, als Kontrolleur der Notenbanken und der Geldzirkulation, als aktiver Einwirker auf die Sphäre der Produktion, Distribution, Zirkulation und Konsumtion.
Mittlerweile ist unter der Wucht der Tatsachen das Gerede vom „nicht mehr existierenden Kapitalismus“ verstummt, und jeder SP-Funktionär, der heute solches verkündet, würde sich vor der eigenen Mitgliederbasis der Lächerlichkeit preisgeben. Die SP-Führungen spätestens ab Sinowatz, dann Vranitzky, Klima und Gusenbauer haben die einstigen Prinzipien längst verleugnet und sich der Offensive des Großkapitals gegen die Verstaatlichte unterworfen. (Kreisky hat immerhin noch gesagt, dass ihm ein „paar Milliarden Schilling Schulden“ lieber seien „als hunderttausend Arbeitslose“ und auch danach zu handeln gesucht.) Die euphorischen Strategieperspektiven via Verstaatlichung sind heute Schall und Rauch.
Es wäre aber falsch, außer Acht zu lassen, dass die mittleren und unteren Funktionärskader, die Betriebsräte, Arbeiterkammerräte und die einfachen Mitglieder der SPÖ und Gewerkschaften keineswegs von gestern auf heute vergessen haben, was im Hinblick auf die Verstaatlichte jahrzehntelang fixer Bestandteil des Parteiprogramms war, und sich somit politisch wirksame Anknüpfungspunkte ihnen gegenüber ergeben.

Verstaatlichung und Klassenkampf

Eine Verstaatlichung der Produktion kann durch Faktoren verschiedener Art hervorgerufen werden: durch Übernahme kostspieliger Investitionen, die die Möglichkeiten des Privatkapitals übersteigen; durch ökonomische Schwierigkeiten in Form von Sanierungen und (dauernden, in der Regel aber nur zeitweiligen) Übernahmen bankrotter Privatbetriebe, deren Produktpalette volkswirtschaftlich unabdingbar ist (Beispiel: Weltwirtschaftskrise 1929 bis 1932 in allen kapitalistischen Ländern, insbesondere in Deutschland); und durch Kriege (Beispiele: Rüstungsproduktion im Ersten und Zweiten Weltkrieg, das „Manhattan-Projekt“ der USA, d.h. der Bau der Atombombe).
Es ist das ein Wachstum staatlichen Eigentums, das unter dem Einfluss der Forderungen „von oben“, entsprechend den Bedürfnissen des Großkapitals, erfolgt. Ungeachtet dessen, dass die Verstaatlichung einiger Wirtschaftszweige den historisch vorübergehenden Charakter des Privateigentums an den Produktionsmitteln vordemonstrierte, konnte das private Großkapital dennoch nicht ohne die unmittelbare Teilnahme des Staates an der erweiterten Reproduktion des gesellschaftlichen Kapitals auskommen. Ein derartiger Prozess der Erweiterung des staatlichen Sektors löste und löst aber bei der herrschenden Klasse nur geringe Besorgnis aus.
Dagegen ergibt sich eine völlig andere Situation, wenn Privatbetriebe und sogar ganze Zweige der Volkswirtschaft unter dem Druck „von unten“, unter dem Einfluss des Kampfes der Massen verstaatlicht werden. Eine solche qualitativ neue Situation ergab sich zum ersten Mal in den dreißiger Jahren in Frankreich und Spanien, als dort Regierungen an die Macht gelangten, die sich auf die Kräfte der Volksfront stützten. Die französischen Monopole beantworteten die aufgrund der Forderung der Volksfront durchgeführten Nationalisierungsmaßnahmen mit Wirtschaftssabotage. Sie stürzten die Regierung, die es gewagt hatte, auch nur partiell die Forderungen der Volksfront zu erfüllen. Ein Teil der französischen Großbourgeoisie setzte ganz offen seine Hoffnungen auf ein Bündnis mit Hitler.26 In Spanien kam es 1937/38 in den republikanischen Gebieten ebenfalls zu umfangreichen Nationalisierungen und zu einer staatlich gelenkten Industrie, die den Übergang zu einer Umwälzung volksdemokratischen Typs anzeigten. Ihr Ende war die Folge direkter kriegerischer Einwirkungen, des Sieges der von Hitler-Deutschland und Mussolini-Italien massiv unterstützten Francotruppen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete sich unter dem Druck einer starken demokratischen Bewegung in Frankreich, England, Italien und Österreich ein bedeutender Sektor nationalisierter Betriebe. Die politische Situation gestattete es dem Privatkapital dieser Länder nicht, offen gegen die Verstaatlichungen vorzugehen. Es verlegte sich auf Umgehungsmanöver und suchte den verstaatlichten Sektor seinen Interessen unterzuordnen, ihn zum Bestandteil des gesamten ökonomischen Systems der staatsmonopolistischen Regulierung des Wirtschaftsprozesses und zum Motor des kapitalistischen Wiederaufbaus zu machen sowie dort, wo es möglich war, zumindest die teilweise Reprivatisierung einiger Betriebe zu erreichen.27
Die Rolle des staatlichen Eigentums wird im Kapitalismus also immer und überall dadurch bestimmt, welche Klassenkräfte auf den Prozess der Bildung einwirken.
Kann es im Kapitalismus zum totalen Ausverkauf öffentlichen Eigentums kommen?
Privatisierung scheint heute ein unaufhaltsamer, gleichsam gesetzmäßig ablaufender Prozess zu sein. Gibt es für sie objektive, d.h. der Natur des kapitalistischen Systems innewohnende und damit nicht zu überschreitende Grenzen? Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es der Rückbesinnung auf die marxistische Einschätzung des Staates.
Die für die herrschende Klasse unabdingbare Rolle des Staates in der Ökonomie des modernen Kapitalismus ergibt sich a) aus seiner spezifischen politischen Macht, die alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst; b) aus seinem Vermögen, seine Gewalt mit Gesetzeskraft durchzusetzen; c) aus der daraus genährten Illusion der Klassenneutralität („Staat für alle“); d) aus der Verfügungsgewalt über riesige finanzielle Mittel, die er im ökonomischen, politischen und ideologischen Interesse des kapitalistischen Gesamtsystems einsetzt; und e) aus der Tatsache, dass er eine relative Selbständigkeit besitzt, die es ihm gestattet, vielfältige Maßnahmen im kapitalistischen Interesse ungehemmt durch unmittelbare Schranken privater Kapitalverwertung durchzusetzen.28
Diese fortwährenden Aufgaben, die neben den politischen Zweckbestimmungen auch aus seiner Tätigkeit als wirtschaftlicher Machtfaktor resultieren, bedingen, dass es absolute Grenzen für Privatisierung gibt. Der Staat kann nicht die Richter, die Beamten, die Vergabe von Baubewilligungen, die Polizei, das Bundesheer usw. privatisieren, ohne sein verfassungsrechtlich verankertes Gewaltmonopol und seine staatlichen Schutzpflichten über Bord zu werfen. Weitere Grenzen sind die sozialen Zielsetzungen (Gesundheitswesen, Bildung, Kultur, Wohnen), die elementaren und unentbehrlichen Daseinsvorsorgen (öffentlicher Verkehr, Energie, Wasserversorgung, Straßenbau und Straßenerhaltung, Kommunalwirtschaft), der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Abfallbeseitigung, Umweltschutz, Katastrophenschutz) und schließlich das Demokratieprinzip, das einen Gesetzesvollzug in einer hierarchisch aufgebauten öffentlichen Verwaltung mit Rechtsschutz verlangt, um sicherzustellen, dass eine ununterbrochene Legitimationskette vom Staatsvolk zu den Staatsorganen führt.29
Es ist viel zu wenig bekannt, dass die österreichische Bundesverfassung die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand nicht nur im Sinne der „Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ als Handlungsmaxime regelt30, sondern zum Teil sogar vorschreibt. Der auf den ersten Blick harmlos erscheinende Artikel 17 des Bundes-Verfassungsgesetzes, der die privatrechtliche Verwaltung nicht an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bindet, ermächtigt den Staat (sowohl den Bund als auch die Länder) zu umfassender wirtschaftlicher Tätigkeit. Er bedeutet, dass sich Bund und Länder aller Möglichkeiten des Privatrechts bedienen dürfen, sie auf allen Gebieten in privatrechtlicher Form tätig werden können, sie Verträge abschließen dürfen, Betriebe führen können, wobei sie wie Privatpersonen den Vorschriften des öffentlichen Rechts, z.B. der Gewerbeordnung, unterliegen.31 Noch mehr gilt diese wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand für die Gemeinden, die sogar die Verpflichtung haben, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der örtlichen Gemeinschaft gelegenen öffentlichen Dienstleistungen zu erbringen.32

Strategische Perspektiven

Zweifellos ist unter den jetzigen Bedingungen der Kampf für die Verteidigung des öffentlichen Eigentums vor den Angriffen des Privat- und Monopolkapitals die Hauptaufgabe, die im Mittelpunkt stehen muss. Dieser Kampf kann heute und in nächster Zukunft am wirkungsvollsten auf kommunaler Ebene geführt werden, nicht nur, weil die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden eine entsprechend günstige rechtliche Grundlage bildet, sondern auch deshalb, weil hier die beste Möglichkeit besteht, ihn konkret und direkt zu gestalten, anknüpfend an die Sorgen, Wünsche und vitalen Interessen der unmittelbar Betroffenen in einem überschaubaren gesellschaftlichen Bereich.
Gleichzeitig sollten wir als Marxisten aber nicht vergessen, dass wir mit öffentlichem Eigentum eine strategische Perspektive verbinden, die nichts mit der einstigen sozialdemokratischen Vorstellung gemein hat, wonach Verstaatlichung bereits ein Stück Sozialismus sei. Für uns steht diese Frage mit der Orientierung auf die antimonopolistische Demokratie als Zwischenetappe und Durchgangsstadium in Zusammenhang.
Zwischen Verstaatlichungen im kapitalistischen System und demokratischen Nationalisierungen besteht ein wesentlicher Unterschied, der Wille bei letzteren nämlich, eine Politik zu betreiben, deren grundlegendes Ziel nicht mehr der Monopolprofit ist, sondern die fortschreitende Befriedigung der Bedürfnisse der arbeitenden Menschen. Die antimonopolistische Demokratie beseitigt das kapitalistische System zwar noch nicht völlig, macht aber mit der Vorherrschaft des Monopolkapitals Schluss.
Deshalb treten wir nicht nur für die Erhaltung, sondern für die Erweiterung des staatlichen und kommunalen Eigentums ein unter der Bedingung, dass eine demokratische Kontrolle über beide Sektoren errichtet wird. Wir sind für die Erweiterung der ökonomischen Funktionen des Staates unter der Bedingung, dass diese Funktionen im Interesse der arbeitenden Menschen ausgeübt werden. Wir verlangen nicht, den Staatshaushalt zu kürzen und „einzusparen“, sondern ihn durch stärkere Besteuerung der Kapitalvermögen zu erhöhen und zu erweitern und den Charakter seiner Verwendung in Richtung Verbesserung der Lebensbedingungen der Werktätigen zu ändern. Wir lehnen staatliche Lohnregulierung und staatliche Arbeitsmarktpolitik nicht ab, sondern fordern vielmehr, dass diese staatlichen Maßnahmen nicht dem Großkapital dienen, sondern auf Erhöhungen des Reallohns und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausgerichtet werden.
Gewiss, das sind heute fast utopisch anmutende Ziele, die zu realisieren einen Massenaufschwung im gesamtnationalen Rahmen erfordern. Aber gerade dadurch, dass man den Kampf für die Erhaltung und Erweiterung des öffentlichen Eigentums von der untersten und basisnächsten gesellschaftlichen Einheit, von der kommunalen Ebene aus, entwickelt, kann es dazu kommen, dass die Arbeitenden sich seiner wichtigen Rolle erneut bewusst werden und immer entschlossener dafür eintreten, während sich das Monopolkapital dem immer stärker widersetzt. Damit ist die Chance gegeben, dem heute so einseitig „von oben“ geführten Klassenkampf wieder den „von unten“ entgegenzusetzen.

Anmerkungen:
1/ Kronen-Zeitung. Wirtschafts-Magazin, 8. April 2006
2/ Martin Stadelmann, Die Reprivatisierung der verstaatlichten Industrie, Diplomarbeit, Linz 1996, S. 15
3/ Ebenda, S. 15f.
4/ Das geschrumpfte Reich, in: Die Presse, 15. April 2006, S. 23
5/ Oberösterreichische Nachrichten, 15. April 2006, S. 11
6/ Klaus-Peter Bittmann/Friedrich Klug/Hanna Kotrschal, Unternehmen (Gesellschaft) im öffentlichen Eigentum. Studie zur Findung der optimalen Rechtsform für öffentliche Betriebe und Unternehmungen = Kommunale Forschung in Österreich, Band 113, Linz 2004, S. 6
7/ Lehrbuch Politische Ökonomie. Vorsozialistische Produktionsweisen, Berlin 1972, S. 75
8/ Politische Ökonomie des Kapitalismus. Lehrbuch, Berlin 1984, S. 548
9/ Felix Czeike, Liberale, christlichsoziale und sozialdemokratische Kommunalpolitik (1861–
1934). Dargestellt am Beispiel der Gemeinde Wien, Wien–München 1962, S. 61ff.
10/ Friedrich Engels, Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft, in: Karl Marx/Friedrich Engels, Werke (MEW), Band 20, S. 259 (Fußnote). Hervorhebung H.H.
11/ Ebenda; siehe auch seinen Brief an Eduard Bernstein vom 12. März 1881, in: MEW, Band 35, S. 170
12/ Engels an Wilhelm Bracke vom 30. April 1878, in: MEW, Band 34, S. 328
13/ Engels an Max Oppenheim vom 24. März 1891, in: MEW, Band 38, S. 64
14/ Der staatsmonopolistische Kapitalismus, Berlin 1972, S. 53
15/ Politische Ökonomie des heutigen Monopolkapitalismus, hrsg. vom Institut für Weltwirtschaft und Internationale Beziehungen der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Berlin 1972, S. 425
16/ Herbert Tieber/Rudolf Spitzer, Verstaatlichte Industrie. Was gesagt und was verschwiegen wird. Eine kommentierte Dokumentation = Schriftenreihe der Gemeinwirtschaft, Wien–
München 1983, S. 91
17/ Ebenda, S. 20
18/ Ebenda, S. 91
19/ Politische Ökonomie des heutigen Monopolkapitalismus, a.a.O., S. 426
20/ Herbert Tieber/Rudolf Spitzer, Verstaatlichte Industrie zwischen gestern und morgen. Tatsachen – Kommentare – Dokumente = Schriftenreihe der Gemeinwirtschaft, Wien–München o.J. (1984), S. 56f.
21/ Friedl Fürnberg, Die Verstaatlichung in Österreich, in: Weg und Ziel, Wien, Jg. 1958, Nr. 6, S. 520f.
22/ Politische Ökonomie des Kapitalismus, a.a.O., S. 589
23/ Otto Bauer, Der Weg zum Sozialismus, Wien 1919, S. 11
24/ Ebenda, S. 27. Hervorhebungen H.H.
25/ Wochenpresse, Wien, 22. Dezember 1976
26/ Politische Ökonomie des heutigen Monopolkapitalismus, a.a.O., S. 396
27/ Ebenda; siehe weiters: Unter Geiern. Von der Aushöhlung zur Zerschlagung. Die 40-jährige Leidensgeschichte der verstaatlichten Industrie. Sonderheft „Der Streit“. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wissenschaft, hrsg. von Andreas Rasp und Erwin Riess, Wien, Nr. 30, Oktober 1986, S. 12f.
28/ Politische Ökonomie des Kapitalismus, a.a.O., S. 588
29/ Klaus-Peter Bittmann und andere, a.a.O., S. 36
30/ Artikel 126b, Absatz 5 und Artikel 127, Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes
31/ Theo Öhlinger, Verfassungsrecht, 6. Auflage, Wien 2005, S. 117f.
32/ Artikel 116, Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 118, Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 2/2006

 

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