Klahr    Alfred Klahr Gesellschaft

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung

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Hans Hautmann: Die Moskauer Deklaration und ihre Bedeutung für Österreich in Vergangenheit und Gegenwart

Mein Referat wird sich mit den grundsätzlichen Fragen der Moskauer Deklaration über Österreich vom 30. Oktober 1943 beschäftigen, deren Verkündung sich in diesen Tagen zum sechzigsten Mal jährt. Die Moskauer Deklaration ist der Ausgangspunkt und das eigentliche Fundament der österreichischen Staatlichkeit der 2. Republik, auf der sowohl die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 als auch der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 und, als Zusatzergebnis der weltpolitischen Entwicklung nach 1945, auch die Erklärung über die immerwährende Neutralität Österreichs vom 26. Oktober 1955 aufbauen. Über diese grundlegende Bedeutung der Moskauer Deklaration herrscht unter den Historikern und Historikerinnen allgemeiner Konsens. Die Moskauer Deklaration war jedoch nicht nur die Basis auf internationaler und völkerrechtlicher Ebene für den Platz, den das unabhängige und souveräne Österreich nach 1945 in der Staatenwelt einnahm. Sie war auch – und das sprach der letzte Absatz des Textes offen an – die von den Hauptmächten der Anti-Hitlerkoalition an die Österreicherinnen und Österreicher gerichtete Aufforderung zur kritischen Selbstreflexion über die Rolle, die sie unter der Herrschaft des nationalsozialistischen Deutschland spielten und künftighin anders und besser spielen sollten, eine Frage, die das Woher und Wohin unseres Landes existenziell berührte und die nur dann im Sinne einer selbstreinigenden Gesundung beantwortet werden konnte, wenn man die Irrwege des Anschlusses, der Donaukonföderationspläne, der Auffassung von Österreich als „zweitem deutschen Staat“ verließ und die Eigenständigkeit der österreichischen Nation bejahte, verbunden mit dem Willen, die eigene Verantwortung und Verstrickung in die Untaten des NS-Regimes ehrlich abzuarbeiten. Darüber herrschte in der österreichischen Gesellschaft und Politik nach 1945 schon weit weniger Konsens, und es hat bis in die 80er und 90er Jahre gedauert, bis hier ein Wandel eintrat. Es wäre falsch, der Moskauer Deklaration die Schuld dafür zu geben, dass die „Opferthese“ bis dahin im Schwange war. Die „Opferthese“ war vielmehr das originäre Produkt des Strebens der offiziellen österreichischen Politik, die Moskauer Deklaration einseitig auszulegen, ihren einen Teil hervorzustreichen und ihren anderen Teil unter den Tisch fallen zu lassen, ein Streben, das unter dem Walten des Kalten Krieges bei den Westmächten bald Unterstützung fand und, nachdem auch der sowjetische Außenminister Molotow am 14. Mai 1955 eingewilligt hatte, die Verantwortlichkeitsklausel der Moskauer Deklaration aus der Präambel des österreichischen Staatsvertrages zu streichen, geradezu den Rang einer Staatsdoktrin bekam.
Die Beschäftigung mit der Moskauer Deklaration zwingt einem daher unvermeidlich, in die ganze Tiefe des nach wie vor virulenten Problems des österreichischen Selbstverständnisses vorzustoßen und die Frage aufzuwerfen, wie es tatsächlich aussieht, ob es nicht immer noch mit Falschheiten behaftet ist und wie demgegenüber wahre österreichische Identität beschaffen sein müsste.

Im Sinne dieser einleitenden Bemerkungen werde ich mein Referat in drei Abschnitte gliedern, zunächst über die Genesis und den Inhalt der Moskauer Deklaration sprechen, dann die Frage behandeln, wie der Begriff der „Verantwortlichkeit“ im letzten Absatz der Moskauer Deklaration zu verstehen ist, und zum Schluss Ausführungen über den Zusammenhang der Moskauer Deklaration mit dem Problem der österreichischen Identität machen.

I.

Bei der Moskauer Deklaration ging es um die Zukunft Österreichs, eine Frage, die sich auf zwei Ebenen stellte: innerösterreichisch und international. Innerösterreichisch war sie der zentrale Diskussionspunkt jener politischen Kräfte, die vom NS-Regime verfolgt wurden, im Lande Widerstand leisteten und im Exil agierten. International tangierte die Frage der Zukunft Österreichs die Politik jener Staaten, die sich im Krieg mit Hitlerdeutschland befanden, nämlich als ein Bestandteil der Pläne für die Schwächung des Deutschen Reiches im Krieg und nach der siegreichen Beendigung des Krieges.
Wie sah es auf der innerösterreichischen Ebene aus? Das Lager der Sozialdemokraten und Revolutionären Sozialisten in der Heimat und im Exil vertrat bis 1943 – von wenigen Ausnahmen wie Otto Leichter, Julius Deutsch, Erwin Scharf und anderen abgesehen – die Vorstellung der Beibehaltung des „Anschlusses“ Österreichs an ein nach dem Krieg wieder demokratisiertes Deutschland. Das Lager der christlich-konservativen Kräfte und Legitimisten trat hingegen – mit verschiedenen Abstufungen und Varianten, insgesamt aber doch – für die Selbständigkeit Österreichs ein. Allerdings sollte das aus ihrer Sicht nur ein Durchgangsstadium hin zum Zusammenschluss mehrerer mitteleuropäischer Länder oder gar der Restauration der Habsburgermonarchie sein, eine Vorstellung, die mit dem Gedanken des britischen Premierministers Churchill eine Donaukonföderation weitgehend übereinstimmte. Es waren nur die Kommunisten, die – wie Erika Weinzierl schrieb – schon vor dem Krieg und während des Krieges die Konzeption verfochten, „dass das Nachkriegsösterreich mit den Grenzen von 1937 der Staat der österreichischen Nation sein sollte“.
1 Die theoretische Grundlage dafür hatte ihnen Dr. Alfred Klahr mit der 1937 in der illegalen Zeitschrift „Weg und Ziel“ veröffentlichten Artikelserie „Zur nationalen Frage in Österreich“ gegeben. Es war die KPÖ, die zum Zeitpunkt des Einmarsches der deutschen Wehrmacht in Österreich als einzige politische Kraft eine solche Zukunftsvorstellung besaß, die in ihrem bekannten Aufruf an das österreichische Volk vom 12. März 1938 in den Worten zum Ausdruck kam: „Durch die eigene Kraft und durch die Hilfe der Weltfront des Friedens wird ein freies, unabhängiges Österreich wiedererstehen“.2 Es war, wie Friedl Fürnberg einmal bemerkte, „ein großer Vorteil, dass die KPÖ schon vor der Besetzung die nationale Seite des Freiheitskampfes des österreichischen Volkes gegen die drohende Terrorherrschaft des Hitler-Faschismus herausgearbeitet hatte“.3 Denn dadurch ist sie in die Lage versetzt worden, ihre Österreich-Programmatik als erste und längere Zeit einzige politische Kraft im Widerstand und im Exil von der realen geschichtlichen Entwicklung bestätigt zu bekommen. Pointiert gesagt war die Moskauer Deklaration die Übernahme der Konzeption der österreichischen Kommunisten durch die Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition. Diese Zukunftsvision der KPÖ stimmte also schlussendlich mit den Interessen der Sowjetunion, der USA und Großbritanniens überein, und zwar über deren politische Differenzen hinweg, als ein Beispiel für die Möglichkeit der Einigung in wichtigen weltpolitischen Fragen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung.

II.

Damit komme ich auf die zweite, die internationale Ebene, zu sprechen. Österreich war seit dem Friedensvertrag von Saint-Germain 1919, der im Artikel 88 das Verbot des Anschlusses an Deutschland aussprach, als selbständiges Glied im europäischen Staatensystem etabliert. Die Westmächte hatten aber die unabhängige Existenz Österreichs 1938 bereits abgeschrieben. Schon im Herbst 1937 hatte der britische Politiker Lord Halifax bei seinem Deutschland-Besuch Hitler wissen lassen, die Engländer seien „ein Volk der Realitäten und vielleicht mehr als andere davon überzeugt, dass die Fehler des Versailler Diktats richtiggestellt werden müssten“4, womit er andeutete, dass Hitler freie Hand gegen Österreich und die Tschechoslowakei erwarten könne, falls er auf Kolonialforderungen verzichte. In der Tat richtete sich der britische und französische Protest, der am 12. März 1938 im deutschen Außenamt abgegeben wurde, keineswegs gegen die Auslöschung der Unabhängigkeit Österreichs an sich, sondern lediglich gegen die Methode, die dabei angewandt wurde. Die Regierung der USA konnte sich nicht einmal zu einem solchen Schritt aufraffen und begnügte sich damit, ihre Auslandsvertretungen von ihrer abwartenden Haltung zu informieren.
Protest erhoben der sowjetische Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten, Litwinow, in einer Erklärung vom 17. März 1938, in der davon die Rede war, dass durch die „militärische Annexion Österreichs (...) das österreichische Volk seiner politischen, ökonomischen und kulturellen Unabhängigkeit beraubt“ worden sei
5, sowie die Regierungen des republikanischen Spanien, Chiles und Mexikos. Dass alle österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sich eiligst als Vollzugsorgane des „Anschlusses“ bekannten und sich den Botschaften des Deutschen Reiches unterordneten, erleichterte es den Westmächten sehr, sang- und klanglos zur Tagesordnung überzugehen. Wie Fritz Fellner richtig schreibt, bestand dafür keine zwingende oder rechtliche Notwendigkeit: „Sie hätten, auf ihren diplomatischen Status pochend, weiterhin Österreich vertreten und sich unter Protest von den jeweiligen Landesregierungen aus den Ämtern vertreiben lassen können“.6 Und Fellner fügt hinzu, „dass die Völkerrechtler nach 1945 sich manche Umdeutung der historischen Fakten hätten ersparen können“, wenn die österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland so verfahren wären. Dass hier auch übergreifende ökonomische Interessen des Kapitalismus mit im Spiel waren, erhellt sich daraus, dass die amerikanische Regierung das fait accompli der Besetzung Österreichs nicht zuletzt deshalb protestlos hinnahm, weil es ihr darum ging, die deutsche Regierung als Rechtsnachfolgerin der österreichischen Regierung für die Zahlung der österreichischen Schulden an die USA heranzuziehen.7
Faktum ist, dass Österreich mit dem März 1938 als Subjekt des Staatensystems verschwand, dass der „Anschluss“ auf internationaler Ebene akzeptiert wurde und niemand in den eineinhalb Jahren bis zum Kriegsausbruch daran dachte, eine Wiederherstellung Österreichs als Forderungspunkt aufzustellen.

III.

Der 1. September 1939 änderte das, nicht sofort, aber allmählich. Der seit Mai 1940 amtierende britische Premier Churchill erklärte in einer Rede am 9. November 1940, dass „England für die Sache aller Völker einstehe, mit denen oder für die es das Schwert gezogen hat, nämlich für Österreich, die Tschechoslowakei, Polen, Norwegen, Holland, Belgien, Frankreich und Griechenland“.8 Diese Erwähnung Österreichs darf man jedoch nicht als offizielle britische Erklärung zugunsten der Wiederherstellung der österreichischen Unabhängigkeit interpretieren, denn sie war zu unbestimmt, um nicht auch eine andere Lösung zu ermöglichen, sprich: in Richtung auf die von Churchill bis in die letzten Kriegstage 1945 nach wie vor verfolgten Pläne einer Staatenföderation im Donauraum.
Die erste wirklich eindeutige Erklärung zugunsten der Wiederherstellung Österreichs als unabhängiger Staat erfolgte erst ein Jahr später, und zwar von Seiten der Sowjetunion. In der Unterredung zwischen dem britischen Außenminister Eden und Stalin am 16. Dezember 1941 in Moskau, in der es um die Behandlung Deutschlands nach dem Krieg ging, forderte Stalin, dass Österreich als unabhängiger Staat wiedererrichtet werden solle. Ab diesem Zeitpunkt war dieses Ziel ein fester Programmpunkt der sowjetischen Außenpolitik, und in allen folgenden Jahren bis zur Anerkennung der Renner-Regierung durch die westlichen Alliierten im Herbst 1945 war es nur die Sowjetunion, die unbeirrt am Ziel der Wiederherstellung eines unabhängigen und souveränen Österreich als eigenständigen Kleinstaat in Europa festhielt.
Zur nächsten entscheidenden Weichenstellung in der Österreichfrage kam es im Mai/Juni 1943 im Zuge eines Gedanken- und Notenaustauschs zwischen London und Moskau über die Gestaltung Nachkriegseuropas. Am 7. Juni 1943 teilte der sowjetische Außenminister Molotow dem britischen Botschafter in Moskau in kategorischer Form mit, dass die UdSSR nicht gewillt sei, der Schaffung einer Föderation zuzustimmen, die nach britischem Vorschlag Polen, die Tschechoslowakei, Jugoslawien, Griechenland, Österreich und Ungarn umfassen sollte, und verwahrte sich mit Nachdruck vor allem gegen die Einbeziehung Österreichs und Ungarns in eine solche Föderation. Der politische Hintergrund dieser Kontroverse war, dass Großbritannien und insbesondere Churchill mit der Integration Österreichs in eine mittel- oder südosteuropäische Föderation Gegengewichte zum erwarteten Machtzuwachs der Sowjetunion in Europa schaffen wollte. Die sowjetische Seite hat darin mit Recht den Versuch des Wiederbelebens des gegen sie gerichteten „cordon sanitaire“ der zwanziger und dreißiger Jahre erblickt, den sie auf jeden Fall verhindern wollte.

IV.

Zu diesem Zeitpunkt, im Frühjahr 1943, hatte der britische Diplomat Geoffrey Harrison bereits ein Memorandum mit dem Titel „Die Zukunft Österreichs“ vorbereitet, in dem er Grundlagen für die Nachkriegsplanung Englands und seiner Alliierten zu erarbeiten versuchte. Harrison analysierte darin vier mögliche Lösungen der Österreichfrage: 1) Die Verbindung Österreichs mit Deutschland, entweder voll integriert oder auf föderativer Grundlage; 2) Die Einbeziehung Österreichs in eine süddeutsche Konföderation; 3) Die Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat; und 4) die Einbeziehung Österreichs in eine mittel- oder osteuropäische Konföderation.
Die erste Lösung schied aus begreiflichen Gründen aus. Auch die zweite wurde von Harrison negativ beurteilt, weil auch in diesem Fall das deutsche Element und der deutsche Einfluss überwogen hätten. Bei der dritten Lösung wies Harrison auf einige Probleme hin: Es existiere keine österreichische Exilregierung, und zwischen den rivalisierenden österreichischen Exilgruppen herrsche über die Zukunft ihres Landes keine Einigkeit. Hier kam er auch auf Otto von Habsburg zu sprechen und stellte fest, dass eine Unterstützung für die Sache des Hauses Habsburg-Lothringen in Österreich sicherlich nicht weit verbreitet sei. Außerdem sei eine Restauration deshalb faktisch ausgeschlossen, weil Österreich unter einem Habsburger sich kaum Hoffnungen auf gute Beziehungen zu Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien oder auf Einbeziehung in irgendeine Föderation machen könne. Weiters erwartete Harrison bei der dritten Lösung Schwierigkeiten infolge der Kleinheit und Schwäche eines unabhängigen Österreich, und dass dabei die Großmächte eine beträchtliche Verantwortung für die politische und wirtschaftliche Sicherung der Unabhängigkeit Österreichs zu übernehmen hätten. Die vierte Lösung, die einer von Harrison konkret benannten, aus Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Österreich bestehenden Konföderation, hielt er aus kulturellen, strategischen und ökonomischen Gründen für wünschenswert, ihre Verwirklichung aber für keineswegs sicher.
Als Schlussfolgerung gab Harrison die Empfehlung, zunächst einmal als ersten Schritt die Wiederherstellung eines unabhängigen österreichischen Staates in die Wege zu leiten, dass aber die beste Chance, Österreichs Unabhängigkeit zu erhalten, wahrscheinlich in der Endperspektive einer Assoziierung Österreichs mit irgendeiner mittel- oder südosteuropäischen Konföderation liege.

Nachdem das britische Kriegskabinett den Sanktus gegeben hatte, das Memorandum als grundlegende Formulierung der Londoner Politik gegenüber Österreich und für die Diskussion mit den USA und der Sowjetunion zu verwenden, entwarf Harrison am 20. Juni 1943 handschriftlich die erste Version einer Erklärung über Österreich. Ihr Wortlaut enthielt bereits alle wesentlichen Punkte der späteren Moskauer Deklaration, auch schon die Verantwortlichkeitsklausel in der Form, dass bei der Festlegung der zukünftigen Behandlung Österreichs notwendig sein werde, „die Haltung des österreichischen Volkes während des Krieges in Rechnung zu stellen“ und dass dafür die Österreicher „eine Verantwortung“ trügen, „der sie nicht entrinnen können“.9
Nach längerem Feilen an Harrisons Entwurf und nachdem die USA die Formulierung über die Assoziierung Österreichs mit seinen Nachbarländern abgeschwächt hatten, wurde Mitte August 1943 der Textvorschlag einer alliierten Österreich-Erklärung von London nach Washington und Moskau gesandt. Damit komme ich zur Moskauer Außenministerkonferenz und zur Frage, welche Rolle das Problem Österreich bei den Verhandlungen spielte und welche Veränderungen am Text vorgenommen wurden.

V.

Liest man das Protokoll der Verhandlungen zwischen Cordell Hull, Anthony Eden und Wjatscheslaw Molotow in Moskau aus den Tagen vom 19. bis 31. Oktober 1943, ist man überrascht, wie wenig darin über Österreich zu finden ist. Die Österreich-Frage war nicht einmal ein selbständiger Punkt der Tagesordnung, und sie wurde in den Sitzungen der drei Außenminister kein einziges Mal wirklich diskutiert. Behandelt wurde sie lediglich in einem Unterausschuss, im Redaktionskomitee, dem von sowjetischer Seite der stellvertretende Volkskommissar des Äußeren, Andrej Wyschinski, angehörte. Dieses Redaktionskomitee befasste sich neben mehreren diversen Schriftstücken und Textvorlagen zu anderen Themen auch mit dem britischen Harrison-Entwurf, zu dem die sowjetische Seite erklärte, keine Einwände zu haben, jedoch drei Veränderungen vorschlug, von denen der dritten große Tragweite zukommen sollte. Wyschinski schlug vor, die von den Engländern und Amerikanern stammende Formel, wonach das „österreichische Volk“ eine Verantwortung trage, der es nicht entrinnen könne, durch das Wort „Österreich“ zu ersetzen, was dann auch von den Außenministern der drei Mächte in Moskau so beschlossen wurde. Hier handelte es sich um eine Veränderung der Verantwortlichkeits-Klausel qualitativer Art. Denn – wie Gerald Stourzh schreibt – „mit der Neuformulierung war ein Ansatzpunkt gegeben, die Frage der österreichischen Verantwortlichkeit von der Ebene der psychologischen Kriegführung bzw. Propaganda – Zielrichtung Verantwortlichkeit der Bevölkerung mit erhofften Folgen vor Kriegsende – auf die juristisch-völkerrechtliche Ebene – Zielrichtung Verantwortlichkeit des Staates mit Konsequenzen nach Kriegsende – zu transferieren“.10
Wie diese Verantwortlichkeit des Staates Österreich von den Alliierten verstanden wurde (das französische Komitee der nationalen Befreiung unter de Gaulle schloss sich am 16. November 1943 der Moskauer Deklaration an), kann man in der Präambel des Staatsvertragsentwurfs vom April 1947 unter Punkt 3 nachlesen. Es heißt da, dass Österreich nach dieser Annexion vom 13. März 1938 „als integrierender Teil Hitler-Deutschlands am Krieg gegen die Alliierten und Assoziierten und gegen andere Vereinte Nationen teilnahm und dass Deutschland sich zu diesem Zwecke österreichischen Gebietes, österreichischer Truppen und materieller Hilfsquellen bediente, und dass Österreich eine Verantwortlichkeit, die sich aus dieser Teilnahme am Krieg ergibt, nicht vermeiden kann“.11 Genau dieser Passus war es, den der österreichische Außenminister Figl am Schlusstag der Wiener Botschafterkonferenz am 14. Mai 1955 zu streichen beantragte, ein Ersuchen, dem Molotow als Vorsitzender und die drei anderen alliierten Außenminister nachkamen, weil man schon in Vorfeierstimmung auf den Unterzeichnungsakt im Belvedere am nächsten Tag war und diese durch Zurückweisung nicht beeinträchtigen wollte. Zweifellos geschickt von Figl gemacht, war dieses Zugeständnis eine sehr zweischneidige Sache, weil es von der österreichischen offiziellen Politik in der Folge im Sinne der „Opferthese“ weidlich ausgenützt wurde.

VI.

Obwohl die Deklaration über Österreich in Moskau nur nebenbei, quasi als Anhängsel zu den eigentlichen Konferenzthemen verabschiedet wurde und sie Widersprüche und Zweideutigkeiten enthielt, war sie das für die 2. Republik entscheidende Dokument, weil sich damit die Regierungen Großbritanniens, der USA und der UdSSR, später auch Frankreichs, auf die Befreiung Österreichs von deutscher Herrschaft und die Wiederherstellung seiner Unabhängigkeit verbindlich festlegten. Diese Befreiungsmission stand aber immer in einem untrennbaren Konnex zum Verantwortlichkeits-Passus, denn die Alliierten konnten unmöglich ignorieren, dass Österreich, seine wirtschaftlichen Ressourcen und seine Menschen Teil der deutschen Kriegsmaschinerie waren und Hunderttausende Österreicher als Soldaten und Offiziere der deutschen Wehrmacht alle Eroberungsfeldzüge Hitlers bis nach Stalingrad und zum Kaukasus, nach Frankreich, Norwegen, Jugoslawien, Griechenland usw. mitmachten. Für die Alliierten bestand daher nie ein Zweifel, dass Österreich anders zu behandeln war als Länder wie Belgien, die Niederlande, Norwegen, Polen, die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Griechenland, und es gab keine Meinungsverschiedenheit darüber, in Österreich anders als in diesen „zu befreienden“ Ländern nach Kriegsende ein Besatzungsregime zur Vorbereitung auf eine demokratische Regierung und demokratische Verhältnisse zu errichten. In Ausführung dieses Zieles hat die – ebenfalls auf der Moskauer Konferenz geschaffene – „Europäische Beratende Kommission“ in London die Aufteilung Österreichs in Besatzungszonen als selbstverständliche Basis ihrer Planungen angenommen, und zwar schon im Moment ihres ersten Zusammentreffens im Jänner 1944.
Der Widerspruch, dass Österreich 1945 ein zugleich befreites als auch besiegtes Land war, ist daher nur eine Widerspiegelung historischer Fakten, der realen Widersprüche von Österreichs historischer Entwicklung, die tief in unsere Vergangenheit zurückreichen. Auf den Widerspruch, der in der Moskauer Deklaration zwischen dem ersten und letzten Absatz des Textes besteht, hat die offizielle österreichische Politik der Regierungskoalition ÖVP/SPÖ stets hingewiesen. Bundeskanzler Julius Raab sagte dazu in seiner Rede vor dem Nationalrat am 30. Oktober 1953 anlässlich der zehnten Wiederkehr des Jahrestages der Moskauer Deklaration, dass wir, die Österreicher, für den Krieg Hitlers überhaupt keine Verantwortung zu tragen haben, und setzte fort: „Kein gerecht denkender Mensch kann uns eine solche Verantwortung in irgendeiner Form aufzwingen. Österreich hat niemand den Krieg erklärt. Es war bereits vor dem Kriegsausbruch mangels jedweder Hilfe von außen als selbständiger Staat ausgelöscht worden. Hier liegt ein großer Widerspruch in der Moskauer Deklaration. Sie bezeichnet einerseits Österreich als das erste Opfer der Aggressionspolitik Hitlers und erklärt dann aber, dass dieses Opfer für die Teilnahme am Kriege eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann. Wie kann das Opfer der Aggressionspolitik eine Verantwortung für eine Tat des Aggressors tragen?“
12

VII.

Dieser formal-logisch in der Tat bestehende Widerspruch war aber – und darüber sagte Raab nichts – das unvermeidliche Ergebnis von Handlungen und Unterlassungen, die allein auf das Konto Österreichs gingen, konkret jener, die 1938 bei uns politisch und ökonomisch die Macht ausübten. Und die entscheidende Unterlassung, die alle Folgen wie Moskauer Deklaration, Besatzungsregime, Beschlagnahme des deutschen Eigentums usw. nach sich zog, bestand im Befehl des damaligen Sachwalters der in Österreich Herrschenden, des Bundeskanzlers Schuschnigg, an das Bundesheer, auf die einmarschierenden deutschen Truppen nicht zu schießen. Pläne, die österreichische Unabhängigkeit gegenüber einem Aggressionsakt Hitlerdeutschlands bewaffnet zu verteidigen, gab es. Sie wurden vom Generalstabschef des Bundesheeres, Alfred Jansa, ausgearbeitet, dessen Entlassung eine der deutschen Forderungen war, der Schuschnigg im Jänner 1938, noch vor der Begegnung mit Hitler in Berchtesgaden, nachkam. Hätte die Staatsführung Entschlossenheit gezeigt und dem Bundesheer anbefohlen, sich zu wehren, so wäre sie von der Arbeiterschaft, den Sozialdemokraten und Kommunisten, und sicherlich auch von beträchtlichen Teilen der antinazistisch eingestellten katholisch-konservativen Sozialschichten unterstützt worden. Das Ergebnis wäre ein Krieg mit Deutschland und ein Bürgerkrieg im Inneren gegen die österreichischen Nationalsozialisten gewesen. Unter der damaligen Kräftekonstellation in Österreich und Europa betrachtet, wäre eine Niederlage und damit die Eingliederung in das Deutsche Reich wahrscheinlich, sogar sicher gewesen. Die Westmächte Großbritannien und Frankreich hätten aber in einem solchen Fall nicht so tatenlos zuschauen können, und die Konsequenzen für das österreichische Volk wären noch schwerwiegender, geradezu ungeheuerlich gewesen. Hitler hätte es dann nämlich nicht riskieren können, den Österreichern das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht aufzuerlegen, denn tatsächlich oder potential illoyale Soldaten konnte er nicht brauchen, weil sie eine Gefahr für die Schlagkraft der deutschen Wehrmacht darstellen mussten. Das hätte dann nur auf der Basis der Freiwilligkeit geschehen können, in Form des Beitritts begeisterter österreichischer Nationalsozialisten in die Waffen-SS. So geschah es bekanntlich in Norwegen, Dänemark, Belgien, den Niederlanden, ohne dass diese Länder dadurch den Status eines von der Hitlerherrschaft zu befreienden Landes verloren. Wenn die Alliierten die Verantwortlichkeit Österreichs für die Teilnahme am Krieg an der Seite Hitlerdeutschlands neben anderem damit begründeten, dass es seine „materiellen Hilfsquellen“ zur Verfügung stellte, so war das zweitrangig, denn auch diese eben genannten Länder stellten sie zur Verfügung und waren in die deutsche Kriegs- und Rüstungswirtschaft einbezogen. Erstrangig war das Faktum, dass deren Männer im Unterschied zu Österreich nicht als allgemein Verpflichtete in der deutschen Wehrmacht dienten.
Man ersieht daraus, dass es Augenblicke in der Geschichte gibt, wo ein verzweifelter Kampf eines Volkes selbst um einer aussichtslosen Sache willen notwendig ist für die eigene, bessere Zukunft. Und selbst wenn die Sache aussichtslos war, konnte ein Kampf gegen die nationalsozialistische Barbarei nie und nimmer sinnlos sein.
Warum ist im März 1938 dem österreichischen Bundesheer der Befehl erteilt worden, nicht zu schießen? Schuschnigg sprach den eigentlichen Grund in seiner Abschiedsrede im Rundfunk am Abend des 11. März 1938 offen aus: Weil wir, die Österreicher, „um keinen Preis, auch in dieser ernsten Situation nicht, deutsches Blut zu vergießen gesonnen sind“.
13 Der eigentliche Krebsschaden, der das damalige Nicht-Handeln und damit auch die Stellung Österreichs im 2. Weltkrieg mitsamt den Folgen nach 1945 so negativ beeinflusste, lag also in der Auffassung, dass die Österreicher Deutsche seien, im fehlenden österreichischen Nationalbewusstsein. Wie tief dieser Irrglaube in die Geschichte zurückreicht, wer gegen ihn ankämpfte, wie langwierig und kompliziert die Auseinandersetzung um diese Frage war, hat Friedrich Heer in seinem Buch „Der Kampf um die österreichische Identität“ auf 660 Seiten in großartiger Weise dargestellt.14 Und es ist das bleibende Verdienst des österreichischen Kommunisten Dr. Alfred Klahr, diese Frage der Herausbildung der eigenständigen österreichischen Nation historisch faktengesättigt und schlüssig als erster beantwortet zu haben, ein Verdienst, das vom offiziellen Österreich nach wie vor nicht gebührend gewürdigt wird, denn ein Antrag unserer Gesellschaft an die Postverwaltung, anlässlich seines 100. Geburtstages 2004 eine Sonderbriefmarke herauszugeben, ist mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt worden.

VIII.

Hat die Moskauer Deklaration heute noch eine Bedeutung? Auf diese Frage gehe ich jetzt, am Ende meiner Ausführungen, ein. Die ersten beiden Absätze der Moskauer Deklaration haben heute keine Bedeutung mehr, weder auf der Ebene der Beziehungen, die Österreich mit anderen Staaten der Welt unterhält, noch völkerrechtlich. Sehr wohl eine Bedeutung hat gegenwärtig und in alle Zukunft jedoch der letzte Absatz der Moskauer Deklaration, und es ist geradezu als Glücksfall mit wohltuender pädagogischer Wirkung zu betrachten, dass die drei Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition Österreich und dem österreichischen Volk das Nachdenken über seine historische Rolle damit aufgezwungen haben. Denn an der Frage, wer die Verantwortung für all das trägt, was von 1938 bis 1945 geschah – mitsamt den Vorprägungen in der ganzen historischen Periode davor - , und an der Frage, wer jene Kräfte waren, die selbst zu Österreichs Befreiung einen Beitrag leisteten, verläuft nach wie vor die Scheidelinie zwischen jenen, die die falsche, und jenen, die die wahre österreichische Identität verkörpern. Dass Schuschnigg sich in den kritischen Wochen des Februar/März 1938 bei seinem Vorgehen nicht mit den ökonomisch Mächtigen in unserem Land beriet und sich bei ihnen rückversicherte, ist undenkbar. Wenn er letztlich die Parole ausgab, kampflos der Gewalt zu weichen, so ist das sicherlich kein einsamer Entschluss dieses Mannes gewesen. Und die ihn da in den Etagen des Bank-, Handels- und Industriekapitals in dem Sinne berieten, sind in aller Regel nach dem 13. März 1938 mit fliegenden Fahnen in das Lager des nationalsozialistischen deutschen Imperialismus übergewechselt. Sie können daher unmöglich die Repräsentanten eines wahren österreichischen Patriotismus gewesen sein.
Was heißt aber jetzt wahre österreichische Identität, wahrer österreichischer Patriotismus?
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt zu allererst Abkehr vom Großmachtdenken als dem fatalen Erbe der herrschenden Stellung der Deutschösterreicher in der Habsburgermonarchie, das die 1918 entstandene Republik als „lebensunfähig“, als „Staat wider Willen“ hinstellte.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Ankämpfen gegen jede neue Form dieses Konzepts, die einstigen nichtdeutschen Völker des Habsburgerreiches zu bevormunden, sprich: ökonomisch zu durchdringen, sei es – wie in der 1. Republik – in Form des Plans einer Donaukonföderation, sei es – wie in der 2. Republik – durch das Schlagwort von der „Heimat Mitteleuropa“, das man jetzt, nach der EU-Osterweiterung, adaptiert als ideologische Überhöhung realer kapitalistischer Gewinninteressen.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Abkehr vom Großdeutschtum, vom Gerede der Dazugehörigkeit zur deutschen „Volks- und Schicksalsgemeinschaft“ als dem nach wie vor ideologischen Grunddogma einer Partei in Österreich, der FPÖ.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Bekenntnis zur eigenständigen österreichischen Nation, die der frühere Chef einer nun schon seit drei Jahren in der Bundesregierung vertretenen Partei als „ideologische Missgeburt“, erfunden von einem Kommunisten, verspottet.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Bekenntnis zur Neutralität als jener Orientierung, die dem Status unseres Landes als Kleinstaat wie auf den Leib geschneidert ist und deren Proklamation am 26. Oktober 1955 endlich das war, wohin man nach langen Irrungen und Wirrungen gelangte: der Weg Österreichs zu sich selbst, zu seiner eigentlichen Bestimmung unter den europäischen Völkern, als Land der Nichtpaktgebundenheit mit friedenserhaltender und friedensvermittelnder Rolle, abhold allen kriegerischen Abenteuern.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Bekenntnis zu den progressiven Traditionen unserer Geschichte und zu jenen Kämpfern, die ein anderes, von Unterdrückung und Ausbeutung freies, demokratisches und soziales Österreich wollten: zu einem Michael Gaismair im Bauernkrieg, zu den österreichischen Jakobinern, zu den Revolutionären des Jahres 1848, zur Sozialdemokratie des Hainfelder Programms, zu den kämpfenden Arbeitern und Arbeiterinnen im großen Jännerstreik 1918, in der österreichischen Revolution der Jahre 1918 bis 1920, im Februar 1934, zu den Widerstandskämpfern in der Zeit des Ständestaates und der Hitlerdiktatur, die unter ihr für Österreichs Freiheit und Unabhängigkeit starben.
Wahrer österreichischer Patriotismus ist daher nur möglich und realisierbar auch als sozialer Kampf jener, die den gesellschaftlichen Reichtum in unserem Land schaffen, gegen jene, die ihn sich aneignen und die in ihrer Jagd nach dem Profit die Interessen Österreichs stets lieber preisgeben als sich mit einer Schmälerung abzufinden.
Die Erinnerung an den 60. Jahrestag der Moskauer Deklaration ist daher Anlass für uns alle, sich selbst zu besinnen, und der Appell an uns alle, der falschen die wahre österreichische Identität entgegenzuhalten.

Anmerkungen:
1/ Erika Weinzierl, Die Vor- und Frühgeschichte der Zweiten Republik, in: Wolfgang Mantl (Hrsg.), Politik in Österreich: Bestand und Wandel, Wien-Köln-Graz 1992, S. 84
2/ Die Kommunistische Partei Österreichs. Beiträge zu ihrer Geschichte und Politik, 2. Aufl., Wien 1989, S. 273
3/ Friedl Fürnberg, Österreichische Freiheitsbataillone – Österreichische Nation, Wien 1975, S. 45
4/ Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945, Serie D (1937-1945), Band 1, Baden-Baden 1950, S. 48
5/ UdSSR-Österreich 1938-1979. Dokumente und Materialien. Mit einem Vorwort von A.A.Gromyko, hrsg. vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der UdSSR, Moskau 1980, S. 13
6/ Fritz Fellner, Die außenpolitische und völkerrechtliche Situation Österreichs 1938 –  Österreichs Wiederherstellung als Kriegsziel der Alliierten, in: Österreich. Die Zweite Republik, hrsg. von Erika Weinzierl und Kurt Skalnik, Band 1, Graz-Wien-Köln 1972, S. 59
7/ Ebenda, S. 60
8/ Keesings Archiv der Gegenwart, Jg. 1940, S. 4771
9/ Zitiert nach: Gerald Stourzh, Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945-1955, 4., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Wien-Köln-Graz 1998, S. 14
10/ Ebenda, S. 22. Hervorhebungen im Original.
11/ Ebenda, S. 683f.
12/ Freiheit für Österreich. Dokumente. Herausgegeben vom Bundesministerium für Unterricht, Wien 1955, S. 35
13/ Dokumentation zur österreichischen Zeitgeschichte 1938-1945, hrsg. von Christine Klusacek, Herbert Steiner und Kurt Stimmer, Wien-München 1971, S. 20
14/ Friedrich Heer, Der Kampf um die österreichische Identität, 2. Aufl., Wien-Köln-Weimar 1996

Referat auf dem Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft „60 Jahre Moskauer Deklaration“ am 25. Oktober 2003 in Wien

Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 4/2003

 

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