Klahr    Alfred Klahr Gesellschaft

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung

Drechslergasse 42, A–1140 Wien

Tel.: (+43–1) 982 10 86, E-Mail: klahr.gesellschaft@aon.at


 

Home
AKG
Veranstaltungen
Mitteilungen
Publikationen
Geschichte
Links

 

Gerhard Oberkofler: Neutralität „zum Wohle Österreichs selbst und der Erhaltung des europäischen Friedens“

Ein Grundgedanke von Heinrich Lammasch

Das 50-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die immerwährende Neutralität Österreichs gibt Anlass, an die große österreichische Persönlichkeit Heinrich Lammasch zu erinnern. Heinrich Lammasch, Wiener Straf- und Völkerrechtler, k. k. Ministerpräsident und Mitglied des Internationalen Schiedsgerichtshofes im Haag, ist in Konsequenz seines aktiven Einsatzes für den Frieden und für die Gestaltung von internationalen Beziehungen, die Kriege ausschließt, als erster für die immerwährende Neutralität Österreichs eingetreten. In der Zeit, in der er lebte, waren die Hindernisse für die Verwirklichung solcher Vorstellungen unüberwindbar.

Für Lammasch“ – so titelt Karl Kraus (1874–1936) im Frühjahr 1918 einen seiner Vorträge, der im Maiheft 1918 in der von ihm herausgegebenen Die Fackel abgedruckt ist. Dort lesen wir weiter: „Die politisch-geistige Gaswelle, der wir uns überlassen haben und die uns heillos in die verkehrte Richtung treibt, kann nicht verhindern, daß reinere und im tieferen Sinn patriotische Herzen unverändert und mit jeder Stunde nur noch inbrünstiger das fühlen, was zu sagen manchmal verpönt ist. Allzuviele in diesem Lande, das so gern sein Wesen zum Opfer bringt, sind es nicht. Wenige sind es, die den Inbegriff eines gutgearteten Österreichertums bilden und den einzigen Schatz, der uns der Welt als dem Absatzmarkt innerer Werte – die Pofelware scheint auf ihn definitiv verzichten zu wollen – fürder empfehlen könnte. Aber zu diesen, deren Bild im Gasdunst getrübt wird, daß Verdienst als Schuld und Treue als Verrat erscheint, gehört der Hofrat Heinrich Lammasch, den Weisheit und Leidenschaft mehr als die Pairswürde zieren, dessen Vorzug es ist, sich im Verkehr mit Historikern, Zeitungsreportern, Berufspolitkern und ähnlichen Parasiten am Geiste und am Blute jene Blöße zu geben, die seine Menschlichkeit ist, und der, wie die Neue Freie Presse meint, das Unglück gehabt hat, >in Widerspruch zu den Ansichten des Blattes gekommen zu sein<. […] Der Hofrat Lammasch bleibe der Menschheit und dem Vaterland erhalten, damit sie wieder zueinander kommen! So niedrig die Zeit ist, in der er lebt – er lebe hoch!“1
Was war der Anlass dieser leidenschaftlichen Parteinahme von Kraus für den „Richter von Haag, dessen Zeugenschaft für Haag alle Mörser übertönen müßte“?2 Der große österreichische Völkerrechtslehrer Heinrich Lammasch (* 21.5.1853 Seitenstetten, + 6.1.1920 Salzburg)3 hatte sich mitten im Weltkrieg im Herrenhaus, als dessen Mitglied er seit 11. September 1899 auf Lebensdauer berufen worden war, am 28. Juni 1917, am 27. Oktober 1917 und am 28. Februar 1918 gegen die herrschende Klasse, die seine eigene war, mit Reden entgegengestellt, die wie Granaten einschlugen. Österreich sollte die Initiative für einen Frieden ohne Annexionen ergreifen, verbunden mit Rüstungseinschränkungen, Gleichberechtigung der Nationen und friedlicher Schlichtung künftiger internationaler Streitigkeiten. Zu der Politik des Friedens ohne Annexionen gehöre auch, andere Völker nicht in eine militärische, politische, ökonomische oder andere Abhängigkeit zu zwingen. Lammasch verurteilte den „Geist von Potsdam“, den er als Geist der Barbarei und als Geist der Brutalität qualifizierte. Jene aristokratischen und bürgerlichen Mitglieder des Herrenhauses, die zu Anwälten der rheinisch-westfälischen Schwerindustrie hinab gesunken waren, würden Verrat an den Interessen des österreichischen Volkes üben. Noch vor seinen Herrenhausreden hatte der römisch katholische und kaisertreue Professor Lammasch in der Arbeiter-Zeitung (7. Juni 1917) die Einberufung der internationalen sozialistischen Friedenskonferenz nach Stockholm (5.–12. September 1917) begrüßt, die dann ein Manifest annahm, in dem zur Beendigung des Krieges durch proletarische Massenaktionen aufgerufen wurde, aber keine konkrete Maßnahmen festlegte. Auf Seite 1 brachte die Arbeiter-Zeitung jenen Artikel von Lammasch, der so beginnt: „Jeder Freund der Menschheit und der Menschlichkeit muß alle Bestrebungen, Europa so bald als möglich aus der Hölle des gegenwärtigen Krieges herauszuführen und dessen weiteres Ausbluten zu hindern, begrüßen, mögen sie woher auch immer kommen, wenn nur die wirklichen Lebensbedingungen seines Volkes ebenso wie die der anderen durch den Friedensschluß erhalten bleiben. […] Drei Jahre lang war in einem großen Teil des Proletariats die Erkenntnis verdunkelt, daß die Arbeiter der verschiedenen Staaten weit mehr Interessen miteinander gemeinsam haben als Arbeiter und Unternehmer desselben Landes, daß darum jeder Krieg für sie ein Bruderkrieg ist. Und haben sie auch weniger materielle Güter durch einen Krieg zu verlieren als andere Schichten der Gesellschaft, so steht doch in ihrer persönlichen Arbeitskraft für sie alles auf dem Spiele. Der Verlust des die Familie ernährenden Oberhauptes, die Verminderung der Erwerbsfähigkeit des verstümmelten oder durch Krankheit geschwächten Vaters, die Zerrüttung der Gesundheit der in der Sorge für das tägliche Brot erschöpften Mutter, der Mangel an Unterricht, die verwahrloste Erziehung der im Kriege aufgewachsenen Kinder, die Schwierigkeit, wieder in geordnete Erwerbsverhältnisse zurückzufinden, kann für sie durch keinen Gewinn an räumlicher Ausdehnung und an politischer Macht ausgeglichen werden, den ihr Vaterland aus dem Kriege zöge. Von dem Gewinn, den daraus die Banken, die Reeder, der Großhandel, die Großindustrie ziehen, fällt nur ein so winziges Prozentchen auf sie, daß es begreiflich wird, wenn gerade sie von Gebietserwerbungen größeren Umfangs nichts wissen wollen, um derentwillen der Krieg noch verlängert werden sollte. Darum ist ihre Losung der Friede ‚ohne Annexionen‘, von denen sie nur zu gut aus der Erfahrung wissen, daß sie nur den Keim legen zu künftigen Kriegen. […].“ Zweifellos war er für die Sozialdemokratie selbst ein Fortschritt, dass in ihrem Organ Lammasch einen Frieden ohne Annexionen forderte. Im ersten Weltkriegsjahr hat Karl Renner (1870–1950) die prinzipielle Ablehnung von Annexionen als „ganz unsinnig“ bezeichnet.

Erfahrungen als Völkerrechtler und Schiedsrichter im Haag

Heinrich Lammasch, einziger Sohn des früh verstorbenen k. k. Notars im Wiener Bezirk Neubau Heinrich Lammasch (1823–1865) und der Anna geb. Schauenstein (1829–1891), hatte zuerst eine für die Monarchie typische Laufbahn eines k. k. o. ö. Universitätsprofessors der Rechts- und Staatswissenschaften hinter sich gebracht. In Wien für Strafrecht habilitiert (1879) war er 1885 auf die ordentliche Professur für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Völkerrecht an die Innsbrucker Universität berufen worden, von dort 1889 auf das Ordinariat für Strafrecht und Völkerrecht in Wien, was für Georg Jellinek (1851–1911) der Anlass war, beleidigt seine Wiener Stellung aufzugeben, weil er geglaubt hatte, einen Anspruch auf das Völkerrecht zu haben. Es hatte sich dazu eine Pressepolemik entwickelt, indem Lammasch als Exponent der antisemitischen Klerikalen eingeschätzt wurde. Im Strafrecht vertrat Lammasch strikt konservative Positionen, sodass Isidor Ingwer (1866–1942) in der sozialdemokratischen Monatszeitschrift Der Kampf meinte, der von Lammasch mit ausgearbeitete, aber vom Abgeordnetenhaus nicht verabschiedete Regierungsentwurf für ein neues Strafgesetzbuch von 1909 sei „ein Ragout in der Hexenküche der Reaktion“.4 Was Ingwer nicht gesehen hat, waren die weitgehenden Forderungen von Lammasch zum Schutz von Körper, Gesundheit und Arbeitskraft der Arbeiter. Lammasch ordnete seine Ablehnung der Todesstrafe hinter das massenweise Töten von Menschen durch einen Krieg ein, welche Meinung von in der Dimension der strafrechtlichen Aufrüstung denkenden Professoren wie Wenzeslaus Graf Gleispach (1876–1944) schroff zurückgewiesen wurde. Hauptsächlich durch sein Buch über „Auslieferungspflicht und Asylrecht. Eine Studie über Theorie und Praxis des internationalen Strafrechtes“ (Leipzig 1887, XVI und 912 Seiten), das die bürgerlich demokratischen Errungenschaften in dieser Frage präzisierte, gewann Lammasch auf dem Gebiet des Völkerrechts großes internationales Ansehen, weshalb er 1887 in das Institut de Droit International gewählt wurde. Dieses Institut war an den Vorbereitungen der beiden Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 beteiligt, an denen Lammasch als wissenschaftlicher Berater der österreichisch-ungarischen Delegation fungierte. Die Konferenzen sollten auf dem Hintergrund des imperialistischen Wettrüstens vor allem der Kodifikation des Rechtes der friedlichen Beilegung internationaler Streitfälle sowie des Kriegs- und Neutralitätsrechtes dienen. Die Kriegsgefahr war in dieser Periode durch die Aufrüstung enorm. Karl Kautsky (1854–1938) meinte in seiner 1909 veröffentlichten Broschüre „Der Weg zur Macht“, die als seine letzte marxistische Schrift vor seinem offenen Übergang zu zentristischen Positionen gilt, weil er darin den revolutionären Kampf zum Problem der unmittelbaren Gegenwart erklärte, dass die politischen Verhältnisse in Europa schon längst zum Krieg geführt hätte, „wenn nicht eben diese Alternative der Revolution hinter dem Kriege noch näher stände als hinter dem bewaffneten Frieden. Es ist die steigende Kraft der Proletariats, die seit drei Jahrzehnten jeden europäischen Krieg verhindert, die auch jetzt jede Regierung vor einem solchen zurückschaudern lässt“.5
Lammasch wusste sehr genau, welches Unheil Österreich von seinem Bündnis mit Deutschland droht, er forderte deshalb Österreich auf, das Bündnis mit Deutschland zu überprüfen. In seiner Abhandlung über „Vertragstreue im Völkerrecht?“6 publizierte Lammasch auf dem Hintergrund des imperialistischen Krieges den Grundsatz, dass militärische Bündnisse ungültig werden können und Bündnispartner berechtig sind, Separatfrieden zu schließen: „Am häufigsten wird sich die Notwendigkeit, von Verträgen abzugehen, im Kriege ergeben. Nicht bloß zwischen den Kontrahenten, die nun Feinde gegeneinander geworden sind. […] Ja sogar einem durch eine Offensiv- oder Defensivallianz Verbündeten kann es unmöglich werden, die Pflicht, keinen Separatfrieden abzuschließen, einzuhalten. Sind die Kräfte eines der Verbündeten der Erschöpfung nahe oder könnte er sich nur durch eine Unterstützung seines Verbündeten erhalten, durch die er in völlige Abhängigkeit von diesem geriete, dann wird die Versuchung für ihn eine fast unwiderstehliche sein, sich an jene Verpflichtung nicht länger zu halten. Für diesen formellen Bruch der Vertragstreue wird er umso eher Indemnität vor dem Urteil der übrigen Staaten und der Geschichte erlangen, als er dadurch der Gesamtheit die Leiden des Krieges abkürzt, nicht nur sich selbst rettet, sondern sich um alle verdient macht, mit Ausnahme eines oder einiger. Besonders dann wird dies geschehen, wenn nicht er, sondern der andere Teil zum Krieg gedrängt hatte und wenn dieser ihn nicht in der erwarteten Weise unterstützt“ (28 f.). Diese Aussage verschärft bzw. beschränkt er 1916 in seinem Artikel „Die Grenze der Vertragstreue im Völkerrecht“: „Das Resultat dieser Erörterungen läßt sich daher zusammenfassen, daß Verträge nicht verbindlich sind, durch die ein Staat sich einem andern gegenüber verpflichtet, aus einem Grunde, der zunächst diesen anderen Staat betrifft, für den Fall eines (mehr oder weniger bestimmt bezeichneten) künftigen Ereignisses in den Geschicken eben dieses Staates, einen Krieg zu führen, oder daß doch solchen Verträgen gegenüber zum allermindesten die clausula rebus sic stantibus angerufen werden kann.“7 Über das Hauptwerk von Lammasch während des Krieges „Das Völkerrecht nach dem Kriege“ (= Publications de l'Institut Nobel Norvegien tome III) (Kristiania 1917, 218 Seiten) schreibt der Schweizer Völkerrechtler Otfried Nippold (1864–1938)8: „Es ist der wahre, echte Geist des Völkerrechts, der uns hier entgegentritt! Wäre er bei allen Völkerrechtslehrern vorhanden, dann brauchte uns um die Zukunft der Völkerrechtswissenschaft wahrlich nicht bange zu sein.“9 Lammasch hat in diesem Werk die Auffassung vertreten, „alle Sonderbündnisse (auf beiden Seiten) stünden im Widerspruch mit einem allgemeinen Verbande zur Sicherung des Weltfriedens, der notwendig ist, wenn der Friede ein dauernder sein soll“.10
Als Mitglied des ständigen Internationalen Schiedsgerichtshofes in Den Haag wurde Lammasch viermal zum völkerrechtlichen Schiedsrichter berufen. Erst indem Lammasch mit dieser Tätigkeit die prinzipiellen Interessen der Menschheit an einer friedlichen Entwicklung aufnahm, erhob er sich über das graue Durchschnittsniveau eines Professors und wurde zu einer großen Persönlichkeit. Die Schiedsgerichtsbarkeit gibt es schon seit dem frühen Altertum und war in den Sklavenhalterstaaten Vorderasiens sowie in Athen und Rom bekannt. In der Epoche des Feudalismus wurden in West- und Osteuropa oft Schiedsgerichte angerufen, wobei als Einzelschiedsrichter überwiegend Vertreter der kirchlichen Hierarchie sowie Monarchen tätig wurden. Die Macht der Gerichte verstärkte sich mit der Entwicklung des Kapitalismus, was Karl Marx (1818–1883) und Friedrich Engels (1820–1895) veranlasste, die Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen hervorzuheben.11 Es waren die erfolgreichen Schiedssprüche, an denen Lammasch mitgewirkt hatte, dass der Völkerbund die Schiedsgerichtsbarkeit als ein wesentliches, ja vielleicht wesentlichstes Mittel zur Erledigung von Streitigkeiten propagierte. Zu den Ergebnissen der Haager Konferenzen veröffentlichte Lammasch „Die Lehre von der Schiedsgerichtsbarkeit in ihrem ganzen Umfange“.12
Lammasch meinte, dass internationale Untersuchungskommissionen „gegenüber den einseitigen, leidenschaftlich übertreibenden und aufreizenden Darstellungen der befangenen Presse der am Streite beteiligten Staaten, möglicherweise auch gegenüber parlamentarischen Brandstiftungsversuchen von allergrößtem Werte für die Erhaltung des Friedens sein [können]“.13 Die kriegshetzerische Journaille verachtete Lammasch zutiefst. In Österreich ist, auch wenn wir in einer anderen historischen Periode leben, deren scheußliche Rolle im Zusammenhang mit der NATO-Bombardierung von Serbien im März 1999 aufs neue deutlich geworden. Österreichs Boulevard für Intellektuelle wie Die Presse oder Der Standard schrieben nie von den Alternativen zum Eingreifen der NATO, beglückwünschten vielmehr Deutschland zur ersten militärischen Aggression nach dem zweiten Weltkrieg. Am liebsten wäre es ihnen gewesen, wenn Österreich mit Deutschland mitbomben hätte dürfen. Karl Kraus sprach in Salzburg mit Lammasch von der Mitschuld der Presse am Krieg. Kraus meinte, dass Millionen Menschen am Leben geblieben wären, „wenn man rechtzeitig die hervorragendsten Zeitungsherausgeber gehenkt hätte, vor allem den Benedikt“. Lammasch rief dazu aus: „Aber den Funder auch!“ Angesprochen waren die einflussreichen, keiner Schufterei abgeneigten Schreiblakaien der Bourgeoisie der Neuen Freien Presse Moritz Benedikt (1849–1920) und der Reichspost Friedrich Funder (1872–1959).14 Schon unmittelbar nach dem Ableben von Lammasch hat Kraus gesprochen: „Aber der Herr Funder möge von mir den Rat annehmen, sich mit seinen Beziehungen zu Lammasch nicht zu mausig zu machen. >Afterchristen< ist gar kein Wort, das an jene Charakterisierung heranreichen würde, die Lammasch für ein Christentum übrig hatte, das sich fünf Jahre lang unter der Kanone bewährt, den Weltkrieg aus der Perspektive der als Kriegsandenken heimgebrachten Russenlebern und Serbenbeuscheln begrüßt, und in Verehrung eines entmenschten Soldatenvaters, zwischen Marschallstab und Kernstock15, empfohlen hatte, aus Welschlandfrüchtchen blutroten Wein zu pressen. Hoffentlich ist der Herr Funder nicht allzu neugierig, zu erfahren, wie Lammasch über die Kriegsschuld, der Habsburger sowohl wie ihrer journalistischen Lakaien, gedacht und ob er, in der Frage nach der Gesinnung im Krieg wie insbesondere nach der Bestrafung vor einem internationalen Gerichtshof, etwa einen Unterschied zwischen einem erzchristlichen und einem erzjüdischen Zeitungsherausgeber gemacht hat.“16

Für eine Neuorientierung Österreichs

Am 27. Oktober 1918, als die Völker der Monarchie selbst die Initiative ergriffen hatten, ernannte Kaiser Karl (1887–1922) Lammasch als Nachfolger von Max Hussarek (1865–1935) zu seinem „österreichischen Ministerpräsidenten“. Die Aufgabe von Lammasch bestand darin, die durch das kaiserliche Manifest vom 16. Oktober 1917 schon eingeleitete und von der Revolution vorangetriebene Auflösung des alten österreichischen Einheitsstaates möglichst ohne blutige Kämpfe durchzuführen. Es soll nicht vergessen werden, dass der von der Republik hofierte Wiener Spitzenjurist Hans Kelsen (1881–1973) in den ersten Oktobertagen 1918 am Grünen Tisch des k. u. k. Kriegsministeriums als spiritus rector einer Konferenz der höchsten militärischen Prominenz agierte, die hinter dem Rücken der Völker der Monarchie nach einer „für alle Verhältnisse passenden“ Wehrmachtskonstruktion suchte.17 Nicht zuletzt deshalb, weil die Völker an seiner Ehrlichkeit und Gesinnungsaufrichtigkeit keinen Zweifel hatten, gelang Lammasch die verhältnismäßig friedliche Auflösung der Habsburgermonarchie. In seinem Ministerium war Prälat Ignaz Seipel (1876–1932) Sozialminister, dessen schiesswütiger Hass auf die Arbeiterbewegung zu dieser Zeit noch nicht erkennbar war. Am 11. November 1918 gab Kaiser Karl zu der ihm von Lammasch, dessen Ministerium auch als ein bloßes Kollegium von Beratern des Monarchen betrachtet werden kann, vorgelegten Erklärung seine Zustimmung. Der Kaiser verzichtet „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“, anerkennt „im voraus“ die Entscheidung, „die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft“, und enthebt seine „österreichische Regierung ihres Amtes“, ohne dabei diese als geschäftsführend vorübergehend zu bestätigen oder eine neue Regierung einzusetzen: „Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen.“
Vom 13./14. Mai 1919 bis 10. Juni 1919 war Lammasch in untergeordneter Rolle als Sachverständiger der österreichischen Delegation in St. Germain. Wortführer der Delegation war Karl Renner, der bei der Abreise am Wiener Westbahnhof die Erklärung abgegeben hatte, das Verhandlungsziel der Österreicher sei der Anschluss Österreichs an Deutschland. Österreichs Sozialdemokratische Partei war bei allen ökonomischen Kampfzielen und Kampferfolgen explizit an der Erhaltung der Herrschaft der Bourgeoisie in Form der bürgerlichen Demokratie interessiert. Obschon sich stets als Neuerer darstellend, war Renner an diesem Wendepunkt der österreichischen Geschichte offener Reaktionär. Deshalb überrascht es nicht, dass er nicht zwanzig Jahre später für die am 10. April 1938 anberaumte Volksabstimmung für den „Anschluss“ Österreichs an Deutschland sein der Nazipropaganda hoch willkommenes Ja-Wort abgab.18 Schon in der Resolution des sozialdemokratischen Parteitages vom 1. November 1918 hatte es geheißen, dass Deutschösterreich, auf sich selbst gestellt, kein wirtschaftlich lebensfähiges Gebilde sei. Für einen innovativen historischen Prozess offen war dagegen die Auffassung von Lammasch, die davon ausging, dass Österreich zwar verhältnismäßig arm an materiellen Ressourcen war, doch ausgestattet ist mit einer ausbaufähigen landwirtschaftlichen und industriellen Grundlage und, als Erbe der Monarchie, mit qualitativ hoch stehenden bürgerlich rechtsstaatlichen Institutionen und mit starken zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, deren Bedeutung für die bürgerliche Gesellschaft Antonio Gramsci (1891–1937) betont. Am 15. Mai 1919 veröffentlichte Lammasch in der in Basel als Organ für Handel und Industrie erscheinenden National-Zeitung unter dem Pseudonym „Von einem Oesterreicher“ den hervorragenden Artikel „Die norische Republik“, in der er für ein unabhängiges, im Völkerbund eingebundenes Österreich mit neutralem Status eintrat. Das österreichische Volk dürfte von dieser Veröffentlichung kaum Kenntnis erhalten haben, Lammasch dachte an die Pariser Delegationen und vielleicht an diplomatische Unterstützung aus der Schweiz. Während Renner, hinter dem die parteiorganisatorisch gut fundierte Sozialdemokratie die weit überwiegende Mehrheit der österreichischen Arbeiterklasse sammeln konnte, ohne irgend eine wissenschaftliche Untersuchung die Lebensfähigkeit des kleinen Österreich a priori bezweifelte, war Lammasch der wissenschaftlich begründeten Auffassung, dass nicht nur die Bedingungen für eine selbständige Existenz vorhanden sind, sondern dieser Rumpfstaat eine selbst bestimmte, gestaltbare Zukunft vor sich haben könnte. Die Restauration der Monarchie hielt Lammasch für unmöglich: „[…] Die Sünden der Militärregierung, der höheren und höchsten Offiziere sind so ungeheuerlich gewesen, deren Erkenntnis hat das ganze Volk derart bis in die tiefste Seele durchdrungen, daß, solange die Erinnerung daran nicht völlig verblaßt ist, eine Wiederkehr der Dynastie ausgeschlossen ist, obwohl deren Haupt – nicht so alle ihre Glieder – daran unschuldig war […].“ In Bezug auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des neuen Staates argumentiert Lammasch: „[…] Zweckdienlicher als eine allgemeine Erörterung des Pro und des Contra mag es vielleicht sein, sich einmal genauer zu vergegenwärtigen, wie eine solche deutsch-österreichische Republik beschaffen sein könnte. Ihr Zentrum wären die Alpenländer (Vorarlberg, Deutsch-Tirol, Salzburg, Ober- und Niederösterreich, sowie die deutschen Teile von Kärnten und Steiermark). Nach nationalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehören dazu aber auch die fast ausschließlich von Deutschen bewohnten südlichen Grenzgebiete Mährens und Böhmens, sowie Teile der westungarischen Komitate Oedenburg, Wieselburg und Steinamanger. Dieses Gebiet umfaßt etwas mehr als sieben Millionen Einwohner fast durchweg deutscher Nationalität, also eine Volkszahl, die jene der Schweiz sehr erheblich übertrifft und vor ihr den Vorzug nationaler Geschlossenheit besitzt. Das alpine Gebiet ist reich an Holz, an Salz, an Eisenerzen, besitzt zwar wenig gute Kohle, dafür aber ausgezeichnete Wasserkräfte, die für viele Zwecke die Kohle zu ersetzen vermögen. Wenn endlich die im Interesse einiger weniger Aristokraten und Finanzleute – von denen manche zudem Ausländer sind – bestehende Jagdrechte aufgehoben sein werden, wird Deutschösterreich ausgedehntes Weideland besitzen, auf dem sein Viehbestand verdoppelt und vielleicht verdreifacht werden kann. Durch die Angliederung der fruchtbaren Gebiete West-Ungarns und Südmährens würde sein Getreideland bedeutend vergrößert und die Verpflegung Wiens, die ja auch bisher zum größten Teil von diesen Gebieten aus erfolgte, gesichert.
Daran, daß die Bedingung für eine selbständige Existenz dieses Gebietes von etwa 100.000 Quadratkilometer Oberfläche, also der doppelten Ausdehnung der Schweiz, vorhanden wären kann nicht gezweifelt werden. Solche Zweifel kann nur derjenige hegen, der sich von der Erinnerung nicht losreißen kann, daß dieses Gebiet bisher Bestandteil eines größeren Ganzen war. Er übersieht dabei aber die Schwierigkeiten, die sich aus der durchaus unhomogenen Natur dieses Ganzen für dessen Entwicklung ergaben, die mannigfachen Widerstände, die in ihm zu überwinden waren und die nun glücklich weggefallen sind. […].“ Die Konzeption von Lammasch nach einem etwas vergrößerten Österreich war gut gemeint, aber idealistisch. Die wesentlichen politischen Kräfte Österreichs orientierten sich ganz auf einen Anschluss Österreichs an Deutschland, die Westmächte dachten an die ihnen zuarbeitenden Staaten in Europa und die Nachfolgestaaten der Monarchie hätten keine Gebietsabtretungen an ein größeres Österreich akzeptiert. Die revolutionäre Arbeiterbewegung kämpfte zur selben Zeit um die Macht und für die Einrichtung von Räterepubliken wie in Ungarn und Bayern, es ging ihr nicht um Grenzen und Staatsgründungen.
Lammasch hat die Aggressivität des deutschen Imperialismus und dessen Machtmittel in zentraler europäischer Lage immer als Bedrohung des Friedens betrachtet und wollte den Namen „Deutschösterreich“ in der vorausschauenden Annahme, dass eine künftige großdeutsche Propaganda daran anknüpfen würde, vermeiden: „[…] Selbstverständlich muß der Staat der Deutschen auf dem ehemalig österreichischen Gebiet ein völlig neuer werden. Es darf keine Fortsetzung des alten Österreich sein. Das sollte schon in seinem Namen zum Ausdruck kommen. Darum soll er nicht Deutschösterreich heißen. Etwa könnte man ihn norische Republik oder Noricum heißen. Würde er doch in seinem Kern mit der Provinz Norica des römischen Kaiserstaates zusammenfallen, wenn er sich auch an manchen Orten über deren Grenzen ausdehnte, an andern hinter ihnen zurückbliebe. Aber dasselbe gilt von Belgien, dessen Gebiet auch mit jenem der gleichnamigen römischen Provinz nicht identisch ist.
Seiner Stellung in Europa zufolge wäre dieser Staat gewissermaßen eine Fortsetzung der Schweiz, ein Pufferstaat zwischen Deutschland und Italien, zwischen Deutschland und dem Balkan. Er würde ebenso eine Verbindung zwischen dem Süden und Norden, als eine Ausbreitung Deutschlands nach dem Ostern hindern, also jenen Tendenzen entgegenstehen, die Europa mit schweren Gefahren bedrohen müßten. Um dieser Aufgabe zu entsprechen, sollte er neutralisiert werden. Zwar scheint es, als ob im Völkerbund Neutralität überhaupt nicht mehr möglich wäre. Aber das ist doch nur ein trügerischer Schein. Allerdings kann kein Mitglied des Völkerbundes gegenüber dem vertragsbrüchigen Genossen sich ebenso verhalten, wie gegenüber jenem, der von diesem angegriffen wurde. Immerhin aber kann einzelnen Mitgliedern mit Rücksicht auf ihre besondern Verhältnisse das Recht gewährt werden, an einer gemeinsamen Aktion der Uebrigen zur Bestrafung des Friedensbrechers nicht teilnehmen zu müssen. Dieses Recht wäre namentlich solchen Staaten zuzugestehen, deren Territorium sonst allzu leicht zum Kriegsschauplatz würde. Das träfe aber gerade auf die norische Republik ebenso zu, wie auf die Schweiz. […].“
Für Lammasch war die Schweiz ein wichtiges Vorbild, wie ja auch im „Moskauer Memorandum“ vom 15. April 1955 ausdrücklich darauf hin gewiesen wird, dass Österreich sich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird. Zum Schluss resümiert Lammasch: „So würde die Aufrichtung einer neutralisierten norischen Republik nicht nur dem Wohle Oesterreichs selbst und der Erhaltung des europäischen Friedens, sondern auch dem Wohle der Nachbarstaaten dienen.“ Zum Schluss stellt Lammasch die auf eine Volksabstimmung abzielende Frage: „Wird aber das österreichische Volk selbst eine solche Gestaltung wollen? Die derzeitige Regierung Deutsch-Oesterreichs versichert fortwährend das Gegenteil. Hält sie aber nicht etwa nur ihre Wünsche für Tatsachen? Ein Referendum in den einzelnen Ländern des deutsch-österreichischen Gebietes allein kann eine authentische Antwort auf diese Frage geben. Nur muß freilich dieses Plebiszit frei sein von dem Terrorismus der der Wiener Parole folgenden Arbeiter- und Soldatenräte und der von ihnen abhängigen ‚Volkswehr‘. […].“
Lammasch war in der österreichischen Delegation nur Aufputz, er war trotz seines Renommees bloß ein Zählfaktor, weshalb er vorzeitig abreiste. Der Misserfolg entmutigte ihn nicht, unerschütterlich verfolgte er sein großes Ziel und nützte den folgenden Aufenthalt in der Schweiz für die junge Republik Österreich, dennoch wurde er von ihr weder als Gesandter in Bern noch als Vertreter beim Völkerbund in Genf nominiert. Beides wäre nahe liegend gewesen.

Anregungen für einen Völkerbund zur Bewahrung des Friedens

Nach seiner Enthebung als Ministerpräsident hatte Lammasch den österreichischen Entwurf eines Völkerbund-Vertrages vollendet, der Anfang 1919 in deutsch und französisch in der Schweiz veröffentlicht wurde: „Der Völkerbund zur Bewahrung des Friedens. Entwurf eines Staatsvertrages mit Begründung“ (Olten 1919, 87 Seiten) bzw. „Le maintien de la Paix“. Es wird darin der Abschluss eines Verbandes von Staaten zur Aufrechterhaltung des Friedens für zunächst zwanzig Jahre mit Institutionen der internationalen Gerichtsbarkeit, des internationalen Verständigungsrates und der internationalen Konferenz vorgesehen. Lammasch hatte die Idee, den Namen „Völkerbund“ durch den des „Friedensverbandes der Staaten“ zu ersetzen. Den Begriff Friedensverband verwendet Lammasch für eine 1918 veröffentlichte Broschüre „Der Friedensverband der Staaten“.19 Grundgedanke des Völkerbundes ist, so Lammasch, „die Selbsthilfe aus dem Verkehr der Staaten soviel als möglich auszuschalten und sie wirklich bloß als ultima ratio zuzulassen. Zunächst sollen auch die Staaten für ihre Konflikte ernstlich eine friedliche Schlichtung anstreben und nur dann, wenn eine solche friedliche Beilegung sich als unmöglich erwiesen hätte, soll ihnen die Befugnis zu gewaltsamer Austragung des Streites nicht verwehrt sein. Erstens soll für jene Differenzen, die einer Entscheidung nach anerkannten Rechtsgrundsätzen fähig sind, das schiedsgerichtliche Verfahren obligatorisch werden und zweitens sollen sich die Staaten verpflichten, auch für solche Interessenkollisionen, zu deren Behebung Rechtsnormen nicht zu Gebote stehen, zunächst eine Vermittlungsaktion einzuleiten oder zuzulassen, ohne daß sie sofort ihretwegen zu den Waffen greifen dürften. Gelingt diese Vermittlung nicht, so soll ihnen aber die Selbsthilfe nicht versagt sein. Dafür zu sorgen, dass jene Pflicht, zunächst die Vermittlung anzurufen oder sich gefallen zu lassen, nicht auf dem Papier bleibe, sondern zur Tatsache werde, dafür ist der ‚Völkerbund‘ berufen. Er ist es, der seine Mitglieder zur Erfüllung jener Verpflichtungen anhalten soll.“20 Posthum und vorbereitet von Hans Sperl (1861–1959) erschien von Lammasch das Buch „Völkermord oder Völkerbund?“ (Haag 1920, 128 Seiten), in dem er vorschlug, den Völkerbund zu einem Instrument der kollektiven Sicherheit auszubauen.
Der Völkerbund konstituierte sich auf Initiative von Thomas Woodrow Wilson (1856–1924) am 14. Februar 1919 auf der Pariser Friedenskonferenz. Die Verwirklichung der Zielsetzung, als Instrument des Friedens und der stabilen internationalen Ordnung zu dienen, gelang in dieser Periode des Weltimperialismus nicht. Die Ideen von Lammasch waren weitergehend und finden in der Satzung der Vereinten Nationen (24. Oktober 1945) insofern Widerhall, als diese zur gegenseitigen Achtung der Gleichheit und der Souveränität aller ihrer Mitglieder, zur friedlichen Regelung aller auftretenden internationalen Streitigkeiten, zum Verzicht auf die Vorbereitung, Androhung oder Anwendung von Aggressionshandlungen und zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten verpflichtet. Als bürgerlicher Pazifist war Lammasch in Hinsicht auf ein Bündnis mit der Arbeiterklasse zögerlich. Wahrscheinlich aber hätte Lammasch die Hegemonie der führenden antisowjetischen Völkerbundmächte Großbritannien und Frankreich, die die Sowjetunion mit einem Cordon sanitaire zu isolieren trachteten und dabei das Erstarken des Faschismus in Kauf nahmen, abgelehnt. Die Interessen der Mitglieder dieses Völkerbundes widersprachen sich und konnten neue imperialistische Kriege nicht verhindern. Wladimir Iljitsch Lenin (1870–1924) hat früh dieses notwendige Versagen des Völkerbundes angeprangert.21 Chauvinismus und Kriegsvorbereitung wurden wie vor 1914 zu den Hauptelementen der Außenpolitik und waren mit der Niederhaltung der Arbeiterklasse und Repressalien nach Innen verbunden. Als Deutschland und Japan, die sich unmittelbar auf die Entfesselung des Krieges vorbereiteten, aus dem Völkerbund austraten, trat die UdSSR 1934 in diese Organisation ein, um eine bessere Position im Kampf für den Frieden zu haben. Die Sowjetunion erhielt einen Sitz im Ständigen Rat des Völkerbundes. Josef W. Stalin (1879–1953), der 1928 den Völkerbund mit seinen Friedensappellen auf dem Hintergrund der realen Gefahr von neuen Kriege und Interventionen als Instrument des „imperialistischen Pazifismus“ bezeichnet hatte, gab in einem Artikel in der Prawda vom 4. Jänner 1934 der Hoffnung Ausdruck, der Völkerbund könne trotz des Austrittes Deutschlands und Japans oder vielleicht gerade deshalb „zu einem gewissen Faktor werden, der die Eröffnung von Kriegshandlungen hemmt oder verhindert. […] Ja, falls die geschichtlichen Ereignisse diesen Lauf nehmen, ist es nicht ausgeschlossen, daß wir den Völkerbund trotz all seiner kolossalen Mängel unterstützen werden.“22 Der Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten Maxim M. Litwinow (1876–1951) war mit seiner Delegation unermüdlich bemüht, durch Vorschläge für die Aufrechterhaltung und Festigung der kollektiven Sicherheit den Völkerbund doch noch in ein praktikables System der kollektiven Sicherheit umzuwandeln. Der Gedanke von Lammasch, der Völkerbund könnte ein wenigstens schwaches Werkzeug des Friedens sein, wurde so für eine kurze Zeitspanne durch die Sowjetunion wieder belebt.

Was bleibt in der historischen Erinnerung und in der politischen Praxis Österreichs

Völlig zurecht schildert Albert Fuchs (1905–1946) in seinem 1949 posthum erschienenen und bis heute unübertroffenen Buch über „Geistige Strömungen in Österreich. 1867–1918“ Lammasch als einen herausragenden Österreicher, konservativ in vielen Bereichen seines rechtlichen Wirkens, widersprüchlich, und doch wieder ganz und gar nicht konservativ, vor allem in seiner konsequenten Ablehnung des Krieges und solcher politischen Maßnahmen, die zu irgendeiner Gefährdung des Friedens führen konnten.23 Nimmt es Wunder, dass das Begräbnis des erst 66-jährigen Lammasch in Salzburg ein stilles war? Stefan Zweig (1881–1942) schreibt am 10. Jänner 1920 an seinen Freund Romain Rolland (1866–1944), der sich damals der jungen Sowjetmacht annäherte: „[…] Ich kann nicht umhin, Ihnen heute zu schreiben: ich komme vom Begräbnis Heinrich Lammaschs. Nie im Leben habe ich eine solche Beerdigung gesehen, so ärmlich, so traurig, wir waren fünf Personen am Grabe eines ehemaligen Ministerpräsidenten eines Dreißig-Millionen-Landes, des großen und berühmten Gelehrten, eines großen Heros des Denkens. Nicht ein einziges Mitglied der Regierung, keiner seiner einstigen Parteigänger; alle hatten sie Angst, für Monarchisten zu gelten, wenn sie dem Begräbnis des letzten Getreuen des unglücklichen Karl beiwohnen. Meine Frau und ich, die wir während des Krieges durch seine große Güte, durch die Klarheit seiner Sicht Unterstützung erfuhren, waren zu Tränen gerührt. So begräbt man die Besiegten unsterblicher Ideen! […].“ Und doch war gerade diese vollständige Abwesenheit der Trauermasken seiner dem Zeitgeist, wer immer das gerade ist, nachjagenden akademischen und politischen Kollegen eine besondere Auszeichnung der einzigartigen Menschlichkeit von Lammasch.
Karl Kraus sprach am 11. Januar 1920 in Wien über „Lammasch und die Christen“: „Nach seinem Hingang bleibt der Wunsch zurück, daß die Zeit, die seines Lebens nicht würdig war, durch sein Andenken Ehre gewinnen möge.“24 Der Wunsch von Kraus bleibt tatsächlich zurück. Dem Salzburger Historiker Ernst Hanisch (*1940), der von Helene Maimann (*1947) den Lesern der Die Presse als „Doyen der österreichischen Zeitgeschichte“ angeboten wird,25 ist in seinem 599 Seiten langen Werk „Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert“ (Wien 1994) Lammasch keine einzige Erwähnung wert, obschon die als Druck publizierte Verzichtserklärung von Kaiser Karl mit der Gegenzeichnung von Lammasch als Illustration verwendet wird. Lammasch befindet sich dabei in der guten Gesellschaft eines Erwin Schrödinger (1887–1961), Wolfgang Pauli (1900–1958) und vieler anderer Wissenschaftler, die unser Weltbild erheblich erweitert haben, aber in der zeitgenössischen „Österreichischen Gesellschaftsgeschichte“ keinen Platz mehr haben. Der Zusammenhang der Naturwissenschaft mit der Umgestaltung der Gesellschaft wird ebenso völlig ausgeblendet wie eine Analyse der Klassenkämpfe. Der EU-Imperialismus benötigt eben ein irrationales, antimaterialistisches Geschichtsbild, seine parasitäre Intelligenz produziert einen miesen Abklatsch der nach 1918 verbreiteten lebensphilosophischen Weltanschauungsliteratur, deren Funktion Georg Lukács (1885–1971) so treffend dargestellt hat.26 Diesen als Seelendoktoren des EU Kapitals fungierenden Historikern ist naturgemäß, Einblicke in die „historische Situation“ mit Philisterklatsch zu geben und beispielsweise Otto Weininger (1880–1903) und sein Frauenbild im gespreizten „Diskurs“ anzubieten.
Erich Zöllner (1916–1996) hat in seiner in mehreren Auflagen erschienenen und von den Studierenden der Geschichte gern benützten „Geschichte Österreichs. Von den Anfängen bis zur Gegenwart“ (Wien, 1. A. 1961) Lammasch – „ein mutiger Vorkämpfer der Friedensbewegung“ – mit viel Sympathie erwähnt. Stephan Verosta (1909–1998) betont in seinen Studien zur Geschichte der immerwährenden Neutralität Österreichs den Gedanken von Lammasch, dass neben der dauernd neutralen Helvetischen Republik der Schweiz „im Interesse der Sicherheit und des Friedens in Europa“ die ebenfalls dauernd neutrale Republik Österreich treten sollte.27 Gerald Stourzh (*1929) stellt in seinem Standardwerk „Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945–1955“ Lammasch als Persönlichkeit von gesamtösterreichischer Bedeutung vor, die mit besonderer Konsequenz das Beispiel der neutralen Schweiz auf ein vor dem Anschluss zu bewahrendes Österreich anwenden wollte.28 Auf die federführende Mitwirkung von Lammasch an der Verzichtserklärung von Kaiser Karl geht die Kirchenhistorikerin der Wiener Universität Elisabeth Kovács (*1930) ausführlich ein.29 Georg Wagner (1916–1985), bürgerlich konservativer Historiker und von der österreichischen Zeitgeschichte kaum zur Kenntnis genommen, hat den Vorschlag von Lammasch, Österreich als neutralen Staat zu entwickeln, angemessen berücksichtigt. In einer von ihm herausgegebenen Dokumentation wird die Eröffnungsansprache von Rudolf Kirchschläger (1915–2000) aus Anlass der Eröffnung des „Austriaca – Studienzentrums“ der Gesellschaft Pro Austria 1972 über die „Möglichkeiten einer friedensschöpferischen Neutralitätspolitik Österreichs“ abgedruckt: „Die Friedenspolitik gibt der Neutralitätspolitik ihren Sinn, ihre raison d'être. Sie schließt die Unabhängigkeitspolitik mit ein.“30 Dieses aktive Element der Neutralität hat Lammasch besonders betont: „Nicht ‚stillesitzen' also ist der Beruf der Neutralen, sondern tätig sein, sehr tätig sein, um Kriegen vorzubeugen, den Frieden zu vermitteln, wirksam zu gestalten und zu bewahren.“31 Hans Thalberg (1916–2003) hielt diese Auffassung für besonders wichtig, wie er aus Blonay am 14. Juni 1993 dem Autor schreibt: „Am interessantesten erscheinen mir die Hinweise von Lammasch, dass Neutralität nicht ‚Stillesitzen‘ bedeutet; und dass die Mediation zwischen den potentiellen Konfliktparteien durch den Neutralen eine ‚Kulturpflicht‘ ist.“32
Österreich ist nach seiner Neutralitätserklärung 1955 in seiner Neutralitätspolitik gleich in den ersten Monaten sehr weit gegangen, durch den Beitritt zur UNO und zum Europarat, auch durch seine sehr früh geäußerte Sympathie für einen Beitritt zur Montanunion. Auf militärischem Gebiet hat es seine Pflichten in dieser Frühphase der Neutralität gewissenhaft erfüllt, was im Spätherbst 1956 für Europa ein entscheidender Friedensfaktor war. Der Grazer Rechtshistoriker Hermann Baltl (1918–2004) nahm 1962 in seinem Buch „Probleme der Neutralität betrachtet am österreichischen Beispiel“ auf diesem Hintergrund die Positionen von Lammasch auf, ohne ihn aber ausdrücklich zu zitieren, vielleicht ohne seine Schriften damals überhaupt näher zu kennen. Für den immerwährend neutralen Staat ergebe sich, so Baltl, aus der Zugehörigkeit zu den UN eine Verhaltenspflicht: „Der Neutrale wird damit zwar nicht zum Lehrmeister der Staaten in der Einhaltung der Charta, aber doch zu einem Vorbild, wird zwar nicht zu einem Wächter des internationalen Rechts aber doch zu einem Wegbereiter für die Ethisierung des internationalen Rechts.“33 Baltl und andere Experten halten es für unzulässig, dass ein neutraler Staat einer Organisation angehören kann, die den Beitritt anderer Staaten ausschließt oder beschränkt. Eduard Rabofsky (1911–1994), der sich wiederholt mit Österreichs Neutralität befasst hat, hat diesem Aspekt große Aufmerksamkeit geschenkt und das Buch von Baltl unter dem Titel „Neutralitätspolitik als Rechtspflicht“ ausführlich besprochen.34 Was für den immerwährend neutralen Staat gilt, muss sinngemäß wohl auch für dessen politische Parteien gelten. Deshalb ist es im Widerspruch zur Neutralität Österreichs, wenn die Kommunistische Partei Österreichs der EU-Linkspartei mit ihrer ausschließenden Gestalt beigetreten ist. In der Gegenwart wird wegen der Zugehörigkeit Österreichs zur EU, insbesondere wegen der wirtschaftlichen Verflechtungen, der mechanische Schluss gezogen, dass das aus der Geschichte heraus erwachsene und vom österreichischen Volk sorgfältig gepflegte System der nationalen Existenz Österreichs als immerwährend neutraler Staat nicht mehr den Erfordernissen entspricht, ja wir erleben seine bloße Negation zu Gunsten eines EU-Raumes, dessen Vorfeld durch das österreichische Bundesheer unter deutschem Kommando am Hindukusch „verteidigt“ wird.
Der reaktionäre Flügel der österreichischen Bourgeoisie hat mit Lammasch und seinem Denken nie etwas anzufangen gewusst. Die infame Rolle von Alois Mock (*1934) bei der Aushöhlung der Unabhängigkeit und Neutralität Österreichs, bei der Zerschlagung Jugoslawiens oder der Anhetzung des Krieges gegen Serbien ist viel zu wenig erkannt. Die österreichischen Grünen unterstützen die imperialistische Außenpolitik ihrer deutschen Kameraden. Auch am rechten Flügel der aktiven Generation sozialdemokratischer Außenpolitiker ist Neutralitäts- und Friedenspolitik im Sinne von Lammasch nicht mehr modern. Das Friedensvolksbegehren, das sich gegen die EU-Militarisierung und NATO-Annäherung und für die aktive Friedenspolitik und Neutralität Österreichs ausspricht, wird kaum unterstützt. Wolfgang Petrisch (*1947) amtierte als EU-Vogt im Balkankolonialgebiet der EU. In der älteren Generation sozialdemokratischer Außenpolitiker hat der Name von Heinrich Lammasch allerdings einen guten Klang, Hans Thalberg hat sich gegenüber dem Autor als „alter Verehrer von Lammasch“ (6. Juni 1993) bezeichnet, das zeigen aber auch beispielsweise das Essay von Erwin Lanc (*1930) im Falter (2. März 2005) oder die beiliegenden Gedanken, die Peter Jankowitsch (*1933) der Alfred Klahr Gesellschaft freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Anmerkungen:
1/ Nr. 474–483, 46–49.
2/ Die Fackel, Nr. 474–483, Mai 1918, 137.
3/ Gerhard Oberkofler – Eduard Rabofsky: Heinrich Lammasch (1853–1920). Notizen zur akademischen Laufbahn des großen österreichischen Völker- und Strafrechtsgelehrten. Innsbruck 1993. Siehe jetzt auch Erich Kussbach: Heinrich Lammasch, Scholar of Public International Law and Austrian Statesman. Miskolc Journal of International Law, Vol 1 (2004), No. 2, 64–78.
4/ Isidor Ingwer: Zur Reform unseres Strafgesetzes. Der Kampf, 2. Band (Oktober 1908 bis September 1909), 65 f., hier 65. Über Ingwer siehe Peter Goller: Geschichte der Arbeitsrechtswissenschaft in Österreich. Hg. von der Alfred Klahr Gesellschaft (= Quellen und Studien. Sonderband 5). Wien 2004.
5/ Karl Kautsky: Der Weg zur Macht. Anhang: Kautskys Kontroverse mit dem Parteivorstand. Hg. und eingeleitet von Georg Fülberth. Frankfurt a. M., 100 f.
6/ Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht, 2. Jg. (1915–1916) 1–37.
7/ Die Friedenswarte 1916, Heft 4, 1–5, hier 5.
8/ NDB 19 (1999), 284 (Andreas Thier).
9/ Schweizerische Juristen-Zeitung, 15. August 1918, 308–310.
10/ So an die Redaktion der Neuen Freien Presse am 18.3.1918 aus Salzburg.
11/ MEW 3 (1969), 326: „Grade in der Epoche zwischen der Herrschaft der Aristokratie und der der Bourgeoisie, als die Interessen zweier Klassen kollidierten, als der Handelsverkehr unter den europäischen Nationen bedeutend zu werden begann und das internationale Verhältnis daher selbst einen bürgerlichen Charakter annahm, fing die Macht der Gerichte an, bedeutend zu werden, und unter der Bourgeoisherrschaft, wo diese ausgebildete Teilung der Arbeit unumgänglich nötig ist, erreicht sie ihre höchste Spitze. Was sich die Knechte der Teilung der Arbeit, die Richter, und nun gar die professores juris dabei einbilden, ist höchst gleichgültig.“
12/ Handbuch des Völkerrechts. Die Ergebnisse der Haager Konferenzen. Das Kriegsverhütungsrecht. Stuttgart 1914, XII u. 239 S.
13/ Die Lehre von der Schiedsgerichtsbarkeit in ihrem ganzen Umfange, 239.
14/ Die Fackel Nr. 657–667 (August 1924), 42 f.
15/ Ottokar Kernstock (1848–1928), Chorherr des Stiftes Vorau, Kriegslyriker und Verfasser der Hymne der ersten österreichischen Republik.
16/ Lammasch und die Christen. Gesprochen am 11. Januar. Die Fackel Nr. 521–530, Februar 1920, 153–155, hier 153 f.
17/ Dazu Gerhard Oberkofler – Eduard Rabofsky: Hans Kelsen im Kriegseinsatz der k. u. k. Wehrmacht (= Rechtshistorische Reihe 58). Frankfurt a. M. [u. a.] 1988.
18/ Dazu Karl Renner: die Gründung der Republik Deutschösterreich, der Anschluß und die Sudetendeutschen. Dokumente eines Kampfes ums Recht, herausgegeben, eingeleitet und erläutert. Mit einer Einführung von Eduard Rabofsky. Wien 1990.
19/ Der Neue Geist Verlag, Leipzig 1918, 43 S.
20/ Der Sinn des Völkerbundes. Sonderabdruck aus der Österreichischen Rundschau. LVII, Heft 1, 7 S., hier 2.
21/ Z.B. Lenin, Werke 30 (1974), 439: „Und wir haben gesehen – das ist das beste Beispiel dafür -, wie dieser berüchtigte ‚Völkerbund', der versuchte, Mandate zur Verwaltung von Staaten zu verteilen, die Welt zu teilen, wie dieser berüchtigte Bund sich als eine Seifenblase erwies, die sofort zerplatzte, weil seine Grundlage das kapitalistische Eigentum war.“
22/ J. W. Stalin, Werke, Band 13 (1955), 250 f.
23/ Neuauflage des Nachdrucks der Ausgabe 1949 mit einem Vorwort von Friedrich Heer. Wien 1984, bes. 265–270.
24/ Die Fackel, Nr. 521–530, 153.
25/ Die Presse vom 21.6.2005.
26/ Die Zerstörung der Vernunft. Der Weg des Irrationalismus von Schelling zu Hitler. Akademie Verlag Berlin 1955.
27/ Stephan Verosta: Die dauernde Neutralität. Ein Grundriß. [Erweiterter Sonderdruck des für den Dritten Österreichischen Juristentag erstatteten Gutachtens] Wien: Manz 1967; derselbe: Theorie und Realität von Bündnissen. Heinrich Lammasch, Karl Renner und der Zweibund. Wien 1971; derselbe: Geschichte und Vorgeschichte der immerwährenden Neutralität Österreichs 1918–1955. In: 25 Jahre Österreichischer Staatsvertrag. Symposium, veranstaltet von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR in der Zeit vom 12.–19. April 1980 in Moskau. Wien 1981, 5–37, hier 9.
28/ 4., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, 242–244. Im speziellen Zusammenhang kommt Stourzh auf Lammasch zu sprechen: Erschütterung und Konsolidierung des Österreichbewusstseins – Vom Zusammenbruch der Monarchie zur zweiten Republik. In: Was heißt Österreich? Inhalt und Umfang des Österreichbegriffs vom 10. Jahrhundert bis heute (= Archiv für österreichische Geschichte Band 136).
29/ Untergang oder Rettung der Donaumonarchie? Die österreichische Frage. Kaiser und König Karl I. (IV) und die Neuordnung Mitteleuropas (1916–1922) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 100/1). Köln – Weimar 2004; Überblick bei Wilhelm Brauneder: Deutsch – Österreich 1918. Die Republik entsteht. Wien – München 2000, 140–142.
30/ Österreich. Von der Staatsidee zum Nationalbewußtsein. Studien und Ansprachen mit einem Bildteil zur Geschichte Österreichs. Hg. im Auftrag der Gesellschaft Pro Austria von Georg Wagner. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1982, 182.
31/ Der Beruf der Neutralen. Sonderabdruck aus „Internationaler Rundschau“. 1. Heft, Juni 1915. Zürich.
32/ Über Thalberg seine Erinnerungen: Von der Kunst, Österreicher zu sein. Erinnerungen und Tagebuchnotizen. Wien [u. a.] 1984.
33/ Probleme der Neutralität betrachtet am österreichischen Beispiel (= Grazer Rechts- und Staatswissenschaftliche Studien 8). Graz – Köln 1962, 53.
34/ Tagebuch 18 (1963), Nr. 1, 1 f.; Gerhard Oberkofler: Eduard Rabofsky. Jurist der Arbeiterklasse. Eine politische Biographie. Innsbruck – Wien 1997.

Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 3/2005

 

Zurück Home Nach oben Weiter