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Gerhard Oberkofler: Neutralität „zum Wohle Österreichs selbst und der
Erhaltung des europäischen Friedens“
Ein Grundgedanke von Heinrich Lammasch
Das 50-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955
über die immerwährende Neutralität Österreichs gibt Anlass, an die große
österreichische Persönlichkeit Heinrich Lammasch zu erinnern. Heinrich Lammasch,
Wiener Straf- und Völkerrechtler, k. k. Ministerpräsident und Mitglied des
Internationalen Schiedsgerichtshofes im Haag, ist in Konsequenz seines aktiven
Einsatzes für den Frieden und für die Gestaltung von internationalen
Beziehungen, die Kriege ausschließt, als erster für die immerwährende
Neutralität Österreichs eingetreten. In der Zeit, in der er lebte, waren die
Hindernisse für die Verwirklichung solcher Vorstellungen unüberwindbar.
Für Lammasch“ – so titelt Karl Kraus (1874–1936) im Frühjahr 1918 einen
seiner Vorträge, der im Maiheft 1918 in der von ihm herausgegebenen Die Fackel
abgedruckt ist. Dort lesen wir weiter: „Die politisch-geistige Gaswelle, der wir
uns überlassen haben und die uns heillos in die verkehrte Richtung treibt, kann
nicht verhindern, daß reinere und im tieferen Sinn patriotische Herzen
unverändert und mit jeder Stunde nur noch inbrünstiger das fühlen, was zu sagen
manchmal verpönt ist. Allzuviele in diesem Lande, das so gern sein Wesen zum
Opfer bringt, sind es nicht. Wenige sind es, die den Inbegriff eines
gutgearteten Österreichertums bilden und den einzigen Schatz, der uns der Welt
als dem Absatzmarkt innerer Werte – die Pofelware scheint auf ihn definitiv
verzichten zu wollen – fürder empfehlen könnte. Aber zu diesen, deren Bild im
Gasdunst getrübt wird, daß Verdienst als Schuld und Treue als Verrat erscheint,
gehört der Hofrat Heinrich Lammasch, den Weisheit und Leidenschaft mehr als die
Pairswürde zieren, dessen Vorzug es ist, sich im Verkehr mit Historikern,
Zeitungsreportern, Berufspolitkern und ähnlichen Parasiten am Geiste und am
Blute jene Blöße zu geben, die seine Menschlichkeit ist, und der, wie die Neue
Freie Presse meint, das Unglück gehabt hat, >in Widerspruch zu den Ansichten des
Blattes gekommen zu sein<. […] Der Hofrat Lammasch bleibe der Menschheit und dem
Vaterland erhalten, damit sie wieder zueinander kommen! So niedrig die Zeit ist,
in der er lebt – er lebe hoch!“1
Was war der Anlass dieser leidenschaftlichen Parteinahme von Kraus für den
„Richter von Haag, dessen Zeugenschaft für Haag alle Mörser übertönen müßte“?2
Der große österreichische Völkerrechtslehrer Heinrich Lammasch (* 21.5.1853
Seitenstetten, + 6.1.1920 Salzburg)3 hatte sich mitten im Weltkrieg
im Herrenhaus, als dessen Mitglied er seit 11. September 1899 auf Lebensdauer
berufen worden war, am 28. Juni 1917, am 27. Oktober 1917 und am 28. Februar
1918 gegen die herrschende Klasse, die seine eigene war, mit Reden
entgegengestellt, die wie Granaten einschlugen. Österreich sollte die Initiative
für einen Frieden ohne Annexionen ergreifen, verbunden mit
Rüstungseinschränkungen, Gleichberechtigung der Nationen und friedlicher
Schlichtung künftiger internationaler Streitigkeiten. Zu der Politik des
Friedens ohne Annexionen gehöre auch, andere Völker nicht in eine militärische,
politische, ökonomische oder andere Abhängigkeit zu zwingen. Lammasch
verurteilte den „Geist von Potsdam“, den er als Geist der Barbarei und als Geist
der Brutalität qualifizierte. Jene aristokratischen und bürgerlichen Mitglieder
des Herrenhauses, die zu Anwälten der rheinisch-westfälischen Schwerindustrie
hinab gesunken waren, würden Verrat an den Interessen des österreichischen
Volkes üben. Noch vor seinen Herrenhausreden hatte der römisch katholische und
kaisertreue Professor Lammasch in der Arbeiter-Zeitung (7. Juni 1917) die
Einberufung der internationalen sozialistischen Friedenskonferenz nach Stockholm
(5.–12. September 1917) begrüßt, die dann ein Manifest annahm, in dem zur
Beendigung des Krieges durch proletarische Massenaktionen aufgerufen wurde, aber
keine konkrete Maßnahmen festlegte. Auf Seite 1 brachte die Arbeiter-Zeitung
jenen Artikel von Lammasch, der so beginnt: „Jeder Freund der Menschheit und der
Menschlichkeit muß alle Bestrebungen, Europa so bald als möglich aus der Hölle
des gegenwärtigen Krieges herauszuführen und dessen weiteres Ausbluten zu
hindern, begrüßen, mögen sie woher auch immer kommen, wenn nur die wirklichen
Lebensbedingungen seines Volkes ebenso wie die der anderen durch den
Friedensschluß erhalten bleiben. […] Drei Jahre lang war in einem großen Teil
des Proletariats die Erkenntnis verdunkelt, daß die Arbeiter der verschiedenen
Staaten weit mehr Interessen miteinander gemeinsam haben als Arbeiter und
Unternehmer desselben Landes, daß darum jeder Krieg für sie ein Bruderkrieg ist.
Und haben sie auch weniger materielle Güter durch einen Krieg zu verlieren als
andere Schichten der Gesellschaft, so steht doch in ihrer persönlichen
Arbeitskraft für sie alles auf dem Spiele. Der Verlust des die Familie
ernährenden Oberhauptes, die Verminderung der Erwerbsfähigkeit des verstümmelten
oder durch Krankheit geschwächten Vaters, die Zerrüttung der Gesundheit der in
der Sorge für das tägliche Brot erschöpften Mutter, der Mangel an Unterricht,
die verwahrloste Erziehung der im Kriege aufgewachsenen Kinder, die
Schwierigkeit, wieder in geordnete Erwerbsverhältnisse zurückzufinden, kann für
sie durch keinen Gewinn an räumlicher Ausdehnung und an politischer Macht
ausgeglichen werden, den ihr Vaterland aus dem Kriege zöge. Von dem Gewinn, den
daraus die Banken, die Reeder, der Großhandel, die Großindustrie ziehen, fällt
nur ein so winziges Prozentchen auf sie, daß es begreiflich wird, wenn gerade
sie von Gebietserwerbungen größeren Umfangs nichts wissen wollen, um
derentwillen der Krieg noch verlängert werden sollte. Darum ist ihre Losung der
Friede ‚ohne Annexionen‘, von denen sie nur zu gut aus der Erfahrung wissen, daß
sie nur den Keim legen zu künftigen Kriegen. […].“ Zweifellos war er für die
Sozialdemokratie selbst ein Fortschritt, dass in ihrem Organ Lammasch einen
Frieden ohne Annexionen forderte. Im ersten Weltkriegsjahr hat Karl Renner
(1870–1950) die prinzipielle Ablehnung von Annexionen als „ganz unsinnig“
bezeichnet.
Erfahrungen als Völkerrechtler und Schiedsrichter im Haag
Heinrich Lammasch, einziger Sohn des früh verstorbenen k. k. Notars im Wiener
Bezirk Neubau Heinrich Lammasch (1823–1865) und der Anna geb. Schauenstein
(1829–1891), hatte zuerst eine für die Monarchie typische Laufbahn eines k. k.
o. ö. Universitätsprofessors der Rechts- und Staatswissenschaften hinter sich
gebracht. In Wien für Strafrecht habilitiert (1879) war er 1885 auf die
ordentliche Professur für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Völkerrecht an die
Innsbrucker Universität berufen worden, von dort 1889 auf das Ordinariat für
Strafrecht und Völkerrecht in Wien, was für Georg Jellinek (1851–1911) der
Anlass war, beleidigt seine Wiener Stellung aufzugeben, weil er geglaubt hatte,
einen Anspruch auf das Völkerrecht zu haben. Es hatte sich dazu eine
Pressepolemik entwickelt, indem Lammasch als Exponent der antisemitischen
Klerikalen eingeschätzt wurde. Im Strafrecht vertrat Lammasch strikt
konservative Positionen, sodass Isidor Ingwer (1866–1942) in der
sozialdemokratischen Monatszeitschrift Der Kampf meinte, der von Lammasch mit
ausgearbeitete, aber vom Abgeordnetenhaus nicht verabschiedete Regierungsentwurf
für ein neues Strafgesetzbuch von 1909 sei „ein Ragout in der Hexenküche der
Reaktion“.4 Was Ingwer nicht gesehen hat, waren die weitgehenden Forderungen von
Lammasch zum Schutz von Körper, Gesundheit und Arbeitskraft der Arbeiter.
Lammasch ordnete seine Ablehnung der Todesstrafe hinter das massenweise Töten
von Menschen durch einen Krieg ein, welche Meinung von in der Dimension der
strafrechtlichen Aufrüstung denkenden Professoren wie Wenzeslaus Graf Gleispach
(1876–1944) schroff zurückgewiesen wurde. Hauptsächlich durch sein Buch über
„Auslieferungspflicht und Asylrecht. Eine Studie über Theorie und Praxis des
internationalen Strafrechtes“ (Leipzig 1887, XVI und 912 Seiten), das die
bürgerlich demokratischen Errungenschaften in dieser Frage präzisierte, gewann
Lammasch auf dem Gebiet des Völkerrechts großes internationales Ansehen, weshalb
er 1887 in das Institut de Droit International gewählt wurde. Dieses Institut
war an den Vorbereitungen der beiden Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907
beteiligt, an denen Lammasch als wissenschaftlicher Berater der
österreichisch-ungarischen Delegation fungierte. Die Konferenzen sollten auf dem
Hintergrund des imperialistischen Wettrüstens vor allem der Kodifikation des
Rechtes der friedlichen Beilegung internationaler Streitfälle sowie des Kriegs-
und Neutralitätsrechtes dienen. Die Kriegsgefahr war in dieser Periode durch die
Aufrüstung enorm. Karl Kautsky (1854–1938) meinte in seiner 1909
veröffentlichten Broschüre „Der Weg zur Macht“, die als seine letzte
marxistische Schrift vor seinem offenen Übergang zu zentristischen Positionen
gilt, weil er darin den revolutionären Kampf zum Problem der unmittelbaren
Gegenwart erklärte, dass die politischen Verhältnisse in Europa schon längst zum
Krieg geführt hätte, „wenn nicht eben diese Alternative der Revolution hinter
dem Kriege noch näher stände als hinter dem bewaffneten Frieden. Es ist die
steigende Kraft der Proletariats, die seit drei Jahrzehnten jeden europäischen
Krieg verhindert, die auch jetzt jede Regierung vor einem solchen
zurückschaudern lässt“.5
Lammasch wusste sehr genau, welches Unheil Österreich von seinem Bündnis mit
Deutschland droht, er forderte deshalb Österreich auf, das Bündnis mit
Deutschland zu überprüfen. In seiner Abhandlung über „Vertragstreue im
Völkerrecht?“6 publizierte Lammasch auf dem Hintergrund des
imperialistischen Krieges den Grundsatz, dass militärische Bündnisse ungültig
werden können und Bündnispartner berechtig sind, Separatfrieden zu schließen:
„Am häufigsten wird sich die Notwendigkeit, von Verträgen abzugehen, im Kriege
ergeben. Nicht bloß zwischen den Kontrahenten, die nun Feinde gegeneinander
geworden sind. […] Ja sogar einem durch eine Offensiv- oder Defensivallianz
Verbündeten kann es unmöglich werden, die Pflicht, keinen Separatfrieden
abzuschließen, einzuhalten. Sind die Kräfte eines der Verbündeten der
Erschöpfung nahe oder könnte er sich nur durch eine Unterstützung seines
Verbündeten erhalten, durch die er in völlige Abhängigkeit von diesem geriete,
dann wird die Versuchung für ihn eine fast unwiderstehliche sein, sich an jene
Verpflichtung nicht länger zu halten. Für diesen formellen Bruch der
Vertragstreue wird er umso eher Indemnität vor dem Urteil der übrigen Staaten
und der Geschichte erlangen, als er dadurch der Gesamtheit die Leiden des
Krieges abkürzt, nicht nur sich selbst rettet, sondern sich um alle verdient
macht, mit Ausnahme eines oder einiger. Besonders dann wird dies geschehen, wenn
nicht er, sondern der andere Teil zum Krieg gedrängt hatte und wenn dieser ihn
nicht in der erwarteten Weise unterstützt“ (28 f.). Diese Aussage verschärft
bzw. beschränkt er 1916 in seinem Artikel „Die Grenze der Vertragstreue im
Völkerrecht“: „Das Resultat dieser Erörterungen läßt sich daher zusammenfassen,
daß Verträge nicht verbindlich sind, durch die ein Staat sich einem andern
gegenüber verpflichtet, aus einem Grunde, der zunächst diesen anderen Staat
betrifft, für den Fall eines (mehr oder weniger bestimmt bezeichneten) künftigen
Ereignisses in den Geschicken eben dieses Staates, einen Krieg zu führen, oder
daß doch solchen Verträgen gegenüber zum allermindesten die clausula rebus sic
stantibus angerufen werden kann.“7 Über das Hauptwerk von Lammasch
während des Krieges „Das Völkerrecht nach dem Kriege“ (= Publications de
l'Institut Nobel Norvegien tome III) (Kristiania 1917, 218 Seiten) schreibt der
Schweizer Völkerrechtler Otfried Nippold (1864–1938)8: „Es ist der
wahre, echte Geist des Völkerrechts, der uns hier entgegentritt! Wäre er bei
allen Völkerrechtslehrern vorhanden, dann brauchte uns um die Zukunft der
Völkerrechtswissenschaft wahrlich nicht bange zu sein.“9 Lammasch hat
in diesem Werk die Auffassung vertreten, „alle Sonderbündnisse (auf beiden
Seiten) stünden im Widerspruch mit einem allgemeinen Verbande zur Sicherung des
Weltfriedens, der notwendig ist, wenn der Friede ein dauernder sein soll“.10
Als Mitglied des ständigen Internationalen Schiedsgerichtshofes in Den Haag
wurde Lammasch viermal zum völkerrechtlichen Schiedsrichter berufen. Erst indem
Lammasch mit dieser Tätigkeit die prinzipiellen Interessen der Menschheit an
einer friedlichen Entwicklung aufnahm, erhob er sich über das graue
Durchschnittsniveau eines Professors und wurde zu einer großen Persönlichkeit.
Die Schiedsgerichtsbarkeit gibt es schon seit dem frühen Altertum und war in den
Sklavenhalterstaaten Vorderasiens sowie in Athen und Rom bekannt. In der Epoche
des Feudalismus wurden in West- und Osteuropa oft Schiedsgerichte angerufen,
wobei als Einzelschiedsrichter überwiegend Vertreter der kirchlichen Hierarchie
sowie Monarchen tätig wurden. Die Macht der Gerichte verstärkte sich mit der
Entwicklung des Kapitalismus, was Karl Marx (1818–1883) und Friedrich Engels
(1820–1895) veranlasste, die Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit in den
internationalen Beziehungen hervorzuheben.11 Es waren die
erfolgreichen Schiedssprüche, an denen Lammasch mitgewirkt hatte, dass der
Völkerbund die Schiedsgerichtsbarkeit als ein wesentliches, ja vielleicht
wesentlichstes Mittel zur Erledigung von Streitigkeiten propagierte. Zu den
Ergebnissen der Haager Konferenzen veröffentlichte Lammasch „Die Lehre von der
Schiedsgerichtsbarkeit in ihrem ganzen Umfange“.12
Lammasch meinte, dass internationale Untersuchungskommissionen „gegenüber den
einseitigen, leidenschaftlich übertreibenden und aufreizenden Darstellungen der
befangenen Presse der am Streite beteiligten Staaten, möglicherweise auch
gegenüber parlamentarischen Brandstiftungsversuchen von allergrößtem Werte für
die Erhaltung des Friedens sein [können]“.13 Die kriegshetzerische
Journaille verachtete Lammasch zutiefst. In Österreich ist, auch wenn wir in
einer anderen historischen Periode leben, deren scheußliche Rolle im
Zusammenhang mit der NATO-Bombardierung von Serbien im März 1999 aufs neue
deutlich geworden. Österreichs Boulevard für Intellektuelle wie Die Presse oder
Der Standard schrieben nie von den Alternativen zum Eingreifen der NATO,
beglückwünschten vielmehr Deutschland zur ersten militärischen Aggression nach
dem zweiten Weltkrieg. Am liebsten wäre es ihnen gewesen, wenn Österreich mit
Deutschland mitbomben hätte dürfen. Karl Kraus sprach in Salzburg mit Lammasch
von der Mitschuld der Presse am Krieg. Kraus meinte, dass Millionen Menschen am
Leben geblieben wären, „wenn man rechtzeitig die hervorragendsten
Zeitungsherausgeber gehenkt hätte, vor allem den Benedikt“. Lammasch rief dazu
aus: „Aber den Funder auch!“ Angesprochen waren die einflussreichen, keiner
Schufterei abgeneigten Schreiblakaien der Bourgeoisie der Neuen Freien Presse
Moritz Benedikt (1849–1920) und der Reichspost Friedrich Funder (1872–1959).14
Schon unmittelbar nach dem Ableben von Lammasch hat Kraus gesprochen: „Aber der
Herr Funder möge von mir den Rat annehmen, sich mit seinen Beziehungen zu
Lammasch nicht zu mausig zu machen. >Afterchristen< ist gar kein Wort, das an
jene Charakterisierung heranreichen würde, die Lammasch für ein Christentum
übrig hatte, das sich fünf Jahre lang unter der Kanone bewährt, den Weltkrieg
aus der Perspektive der als Kriegsandenken heimgebrachten Russenlebern und
Serbenbeuscheln begrüßt, und in Verehrung eines entmenschten Soldatenvaters,
zwischen Marschallstab und Kernstock15, empfohlen hatte, aus
Welschlandfrüchtchen blutroten Wein zu pressen. Hoffentlich ist der Herr Funder
nicht allzu neugierig, zu erfahren, wie Lammasch über die Kriegsschuld, der
Habsburger sowohl wie ihrer journalistischen Lakaien, gedacht und ob er, in der
Frage nach der Gesinnung im Krieg wie insbesondere nach der Bestrafung vor einem
internationalen Gerichtshof, etwa einen Unterschied zwischen einem
erzchristlichen und einem erzjüdischen Zeitungsherausgeber gemacht hat.“16
Für eine Neuorientierung Österreichs
Am 27. Oktober 1918, als die Völker der Monarchie selbst die Initiative
ergriffen hatten, ernannte Kaiser Karl (1887–1922) Lammasch als Nachfolger von
Max Hussarek (1865–1935) zu seinem „österreichischen Ministerpräsidenten“. Die
Aufgabe von Lammasch bestand darin, die durch das kaiserliche Manifest vom 16.
Oktober 1917 schon eingeleitete und von der Revolution vorangetriebene Auflösung
des alten österreichischen Einheitsstaates möglichst ohne blutige Kämpfe
durchzuführen. Es soll nicht vergessen werden, dass der von der Republik
hofierte Wiener Spitzenjurist Hans Kelsen (1881–1973) in den ersten Oktobertagen
1918 am Grünen Tisch des k. u. k. Kriegsministeriums als spiritus rector einer
Konferenz der höchsten militärischen Prominenz agierte, die hinter dem Rücken
der Völker der Monarchie nach einer „für alle Verhältnisse passenden“
Wehrmachtskonstruktion suchte.17 Nicht zuletzt deshalb, weil die
Völker an seiner Ehrlichkeit und Gesinnungsaufrichtigkeit keinen Zweifel hatten,
gelang Lammasch die verhältnismäßig friedliche Auflösung der
Habsburgermonarchie. In seinem Ministerium war Prälat Ignaz Seipel (1876–1932)
Sozialminister, dessen schiesswütiger Hass auf die Arbeiterbewegung zu dieser
Zeit noch nicht erkennbar war. Am 11. November 1918 gab Kaiser Karl zu der ihm
von Lammasch, dessen Ministerium auch als ein bloßes Kollegium von Beratern des
Monarchen betrachtet werden kann, vorgelegten Erklärung seine Zustimmung. Der
Kaiser verzichtet „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“, anerkennt „im
voraus“ die Entscheidung, „die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform
trifft“, und enthebt seine „österreichische Regierung ihres Amtes“, ohne dabei
diese als geschäftsführend vorübergehend zu bestätigen oder eine neue Regierung
einzusetzen: „Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen.“
Vom 13./14. Mai 1919 bis 10. Juni 1919 war Lammasch in untergeordneter Rolle als
Sachverständiger der österreichischen Delegation in St. Germain. Wortführer der
Delegation war Karl Renner, der bei der Abreise am Wiener Westbahnhof die
Erklärung abgegeben hatte, das Verhandlungsziel der Österreicher sei der
Anschluss Österreichs an Deutschland. Österreichs Sozialdemokratische Partei war
bei allen ökonomischen Kampfzielen und Kampferfolgen explizit an der Erhaltung
der Herrschaft der Bourgeoisie in Form der bürgerlichen Demokratie interessiert.
Obschon sich stets als Neuerer darstellend, war Renner an diesem Wendepunkt der
österreichischen Geschichte offener Reaktionär. Deshalb überrascht es nicht,
dass er nicht zwanzig Jahre später für die am 10. April 1938 anberaumte
Volksabstimmung für den „Anschluss“ Österreichs an Deutschland sein der
Nazipropaganda hoch willkommenes Ja-Wort abgab.18 Schon in der
Resolution des sozialdemokratischen Parteitages vom 1. November 1918 hatte es
geheißen, dass Deutschösterreich, auf sich selbst gestellt, kein wirtschaftlich
lebensfähiges Gebilde sei. Für einen innovativen historischen Prozess offen war
dagegen die Auffassung von Lammasch, die davon ausging, dass Österreich zwar
verhältnismäßig arm an materiellen Ressourcen war, doch ausgestattet ist mit
einer ausbaufähigen landwirtschaftlichen und industriellen Grundlage und, als
Erbe der Monarchie, mit qualitativ hoch stehenden bürgerlich rechtsstaatlichen
Institutionen und mit starken zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, deren
Bedeutung für die bürgerliche Gesellschaft Antonio Gramsci (1891–1937) betont.
Am 15. Mai 1919 veröffentlichte Lammasch in der in Basel als Organ für Handel
und Industrie erscheinenden National-Zeitung unter dem Pseudonym „Von einem
Oesterreicher“ den hervorragenden Artikel „Die norische Republik“, in der er für
ein unabhängiges, im Völkerbund eingebundenes Österreich mit neutralem Status
eintrat. Das österreichische Volk dürfte von dieser Veröffentlichung kaum
Kenntnis erhalten haben, Lammasch dachte an die Pariser Delegationen und
vielleicht an diplomatische Unterstützung aus der Schweiz. Während Renner,
hinter dem die parteiorganisatorisch gut fundierte Sozialdemokratie die weit
überwiegende Mehrheit der österreichischen Arbeiterklasse sammeln konnte, ohne
irgend eine wissenschaftliche Untersuchung die Lebensfähigkeit des kleinen
Österreich a priori bezweifelte, war Lammasch der wissenschaftlich begründeten
Auffassung, dass nicht nur die Bedingungen für eine selbständige Existenz
vorhanden sind, sondern dieser Rumpfstaat eine selbst bestimmte, gestaltbare
Zukunft vor sich haben könnte. Die Restauration der Monarchie hielt Lammasch für
unmöglich: „[…] Die Sünden der Militärregierung, der höheren und höchsten
Offiziere sind so ungeheuerlich gewesen, deren Erkenntnis hat das ganze Volk
derart bis in die tiefste Seele durchdrungen, daß, solange die Erinnerung daran
nicht völlig verblaßt ist, eine Wiederkehr der Dynastie ausgeschlossen ist,
obwohl deren Haupt – nicht so alle ihre Glieder – daran unschuldig war […].“ In
Bezug auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des neuen Staates argumentiert
Lammasch: „[…] Zweckdienlicher als eine allgemeine Erörterung des Pro und des
Contra mag es vielleicht sein, sich einmal genauer zu vergegenwärtigen, wie eine
solche deutsch-österreichische Republik beschaffen sein könnte. Ihr Zentrum
wären die Alpenländer (Vorarlberg, Deutsch-Tirol, Salzburg, Ober- und
Niederösterreich, sowie die deutschen Teile von Kärnten und Steiermark). Nach
nationalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehören dazu aber auch die fast
ausschließlich von Deutschen bewohnten südlichen Grenzgebiete Mährens und
Böhmens, sowie Teile der westungarischen Komitate Oedenburg, Wieselburg und
Steinamanger. Dieses Gebiet umfaßt etwas mehr als sieben Millionen Einwohner
fast durchweg deutscher Nationalität, also eine Volkszahl, die jene der Schweiz
sehr erheblich übertrifft und vor ihr den Vorzug nationaler Geschlossenheit
besitzt. Das alpine Gebiet ist reich an Holz, an Salz, an Eisenerzen, besitzt
zwar wenig gute Kohle, dafür aber ausgezeichnete Wasserkräfte, die für viele
Zwecke die Kohle zu ersetzen vermögen. Wenn endlich die im Interesse einiger
weniger Aristokraten und Finanzleute – von denen manche zudem Ausländer sind –
bestehende Jagdrechte aufgehoben sein werden, wird Deutschösterreich
ausgedehntes Weideland besitzen, auf dem sein Viehbestand verdoppelt und
vielleicht verdreifacht werden kann. Durch die Angliederung der fruchtbaren
Gebiete West-Ungarns und Südmährens würde sein Getreideland bedeutend vergrößert
und die Verpflegung Wiens, die ja auch bisher zum größten Teil von diesen
Gebieten aus erfolgte, gesichert.
Daran, daß die Bedingung für eine selbständige Existenz dieses Gebietes von etwa
100.000 Quadratkilometer Oberfläche, also der doppelten Ausdehnung der Schweiz,
vorhanden wären kann nicht gezweifelt werden. Solche Zweifel kann nur derjenige
hegen, der sich von der Erinnerung nicht losreißen kann, daß dieses Gebiet
bisher Bestandteil eines größeren Ganzen war. Er übersieht dabei aber die
Schwierigkeiten, die sich aus der durchaus unhomogenen Natur dieses Ganzen für
dessen Entwicklung ergaben, die mannigfachen Widerstände, die in ihm zu
überwinden waren und die nun glücklich weggefallen sind. […].“ Die Konzeption
von Lammasch nach einem etwas vergrößerten Österreich war gut gemeint, aber
idealistisch. Die wesentlichen politischen Kräfte Österreichs orientierten sich
ganz auf einen Anschluss Österreichs an Deutschland, die Westmächte dachten an
die ihnen zuarbeitenden Staaten in Europa und die Nachfolgestaaten der Monarchie
hätten keine Gebietsabtretungen an ein größeres Österreich akzeptiert. Die
revolutionäre Arbeiterbewegung kämpfte zur selben Zeit um die Macht und für die
Einrichtung von Räterepubliken wie in Ungarn und Bayern, es ging ihr nicht um
Grenzen und Staatsgründungen.
Lammasch hat die Aggressivität des deutschen Imperialismus und dessen
Machtmittel in zentraler europäischer Lage immer als Bedrohung des Friedens
betrachtet und wollte den Namen „Deutschösterreich“ in der vorausschauenden
Annahme, dass eine künftige großdeutsche Propaganda daran anknüpfen würde,
vermeiden: „[…] Selbstverständlich muß der Staat der Deutschen auf dem ehemalig
österreichischen Gebiet ein völlig neuer werden. Es darf keine Fortsetzung des
alten Österreich sein. Das sollte schon in seinem Namen zum Ausdruck kommen.
Darum soll er nicht Deutschösterreich heißen. Etwa könnte man ihn norische
Republik oder Noricum heißen. Würde er doch in seinem Kern mit der Provinz
Norica des römischen Kaiserstaates zusammenfallen, wenn er sich auch an manchen
Orten über deren Grenzen ausdehnte, an andern hinter ihnen zurückbliebe. Aber
dasselbe gilt von Belgien, dessen Gebiet auch mit jenem der gleichnamigen
römischen Provinz nicht identisch ist.
Seiner Stellung in Europa zufolge wäre dieser Staat gewissermaßen eine
Fortsetzung der Schweiz, ein Pufferstaat zwischen Deutschland und Italien,
zwischen Deutschland und dem Balkan. Er würde ebenso eine Verbindung zwischen
dem Süden und Norden, als eine Ausbreitung Deutschlands nach dem Ostern hindern,
also jenen Tendenzen entgegenstehen, die Europa mit schweren Gefahren bedrohen
müßten. Um dieser Aufgabe zu entsprechen, sollte er neutralisiert werden. Zwar
scheint es, als ob im Völkerbund Neutralität überhaupt nicht mehr möglich wäre.
Aber das ist doch nur ein trügerischer Schein. Allerdings kann kein Mitglied des
Völkerbundes gegenüber dem vertragsbrüchigen Genossen sich ebenso verhalten, wie
gegenüber jenem, der von diesem angegriffen wurde. Immerhin aber kann einzelnen
Mitgliedern mit Rücksicht auf ihre besondern Verhältnisse das Recht gewährt
werden, an einer gemeinsamen Aktion der Uebrigen zur Bestrafung des
Friedensbrechers nicht teilnehmen zu müssen. Dieses Recht wäre namentlich
solchen Staaten zuzugestehen, deren Territorium sonst allzu leicht zum
Kriegsschauplatz würde. Das träfe aber gerade auf die norische Republik ebenso
zu, wie auf die Schweiz. […].“
Für Lammasch war die Schweiz ein wichtiges Vorbild, wie ja auch im „Moskauer
Memorandum“ vom 15. April 1955 ausdrücklich darauf hin gewiesen wird, dass
Österreich sich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität
der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird. Zum Schluss resümiert
Lammasch: „So würde die Aufrichtung einer neutralisierten norischen Republik
nicht nur dem Wohle Oesterreichs selbst und der Erhaltung des europäischen
Friedens, sondern auch dem Wohle der Nachbarstaaten dienen.“ Zum Schluss stellt
Lammasch die auf eine Volksabstimmung abzielende Frage: „Wird aber das
österreichische Volk selbst eine solche Gestaltung wollen? Die derzeitige
Regierung Deutsch-Oesterreichs versichert fortwährend das Gegenteil. Hält sie
aber nicht etwa nur ihre Wünsche für Tatsachen? Ein Referendum in den einzelnen
Ländern des deutsch-österreichischen Gebietes allein kann eine authentische
Antwort auf diese Frage geben. Nur muß freilich dieses Plebiszit frei sein von
dem Terrorismus der der Wiener Parole folgenden Arbeiter- und Soldatenräte und
der von ihnen abhängigen ‚Volkswehr‘. […].“
Lammasch war in der österreichischen Delegation nur Aufputz, er war trotz seines
Renommees bloß ein Zählfaktor, weshalb er vorzeitig abreiste. Der Misserfolg
entmutigte ihn nicht, unerschütterlich verfolgte er sein großes Ziel und nützte
den folgenden Aufenthalt in der Schweiz für die junge Republik Österreich,
dennoch wurde er von ihr weder als Gesandter in Bern noch als Vertreter beim
Völkerbund in Genf nominiert. Beides wäre nahe liegend gewesen.
Anregungen für einen Völkerbund zur Bewahrung des Friedens
Nach seiner Enthebung als Ministerpräsident hatte Lammasch den
österreichischen Entwurf eines Völkerbund-Vertrages vollendet, der Anfang 1919
in deutsch und französisch in der Schweiz veröffentlicht wurde: „Der Völkerbund
zur Bewahrung des Friedens. Entwurf eines Staatsvertrages mit Begründung“ (Olten
1919, 87 Seiten) bzw. „Le maintien de la Paix“. Es wird darin der Abschluss
eines Verbandes von Staaten zur Aufrechterhaltung des Friedens für zunächst
zwanzig Jahre mit Institutionen der internationalen Gerichtsbarkeit, des
internationalen Verständigungsrates und der internationalen Konferenz
vorgesehen. Lammasch hatte die Idee, den Namen „Völkerbund“ durch den des
„Friedensverbandes der Staaten“ zu ersetzen. Den Begriff Friedensverband
verwendet Lammasch für eine 1918 veröffentlichte Broschüre „Der Friedensverband
der Staaten“.19 Grundgedanke des Völkerbundes ist, so Lammasch, „die
Selbsthilfe aus dem Verkehr der Staaten soviel als möglich auszuschalten und sie
wirklich bloß als ultima ratio zuzulassen. Zunächst sollen auch die Staaten für
ihre Konflikte ernstlich eine friedliche Schlichtung anstreben und nur dann,
wenn eine solche friedliche Beilegung sich als unmöglich erwiesen hätte, soll
ihnen die Befugnis zu gewaltsamer Austragung des Streites nicht verwehrt sein.
Erstens soll für jene Differenzen, die einer Entscheidung nach anerkannten
Rechtsgrundsätzen fähig sind, das schiedsgerichtliche Verfahren obligatorisch
werden und zweitens sollen sich die Staaten verpflichten, auch für solche
Interessenkollisionen, zu deren Behebung Rechtsnormen nicht zu Gebote stehen,
zunächst eine Vermittlungsaktion einzuleiten oder zuzulassen, ohne daß sie
sofort ihretwegen zu den Waffen greifen dürften. Gelingt diese Vermittlung
nicht, so soll ihnen aber die Selbsthilfe nicht versagt sein. Dafür zu sorgen,
dass jene Pflicht, zunächst die Vermittlung anzurufen oder sich gefallen zu
lassen, nicht auf dem Papier bleibe, sondern zur Tatsache werde, dafür ist der
‚Völkerbund‘ berufen. Er ist es, der seine Mitglieder zur Erfüllung jener
Verpflichtungen anhalten soll.“20 Posthum und vorbereitet von Hans
Sperl (1861–1959) erschien von Lammasch das Buch „Völkermord oder Völkerbund?“
(Haag 1920, 128 Seiten), in dem er vorschlug, den Völkerbund zu einem Instrument
der kollektiven Sicherheit auszubauen.
Der Völkerbund konstituierte sich auf Initiative von Thomas Woodrow Wilson
(1856–1924) am 14. Februar 1919 auf der Pariser Friedenskonferenz. Die
Verwirklichung der Zielsetzung, als Instrument des Friedens und der stabilen
internationalen Ordnung zu dienen, gelang in dieser Periode des
Weltimperialismus nicht. Die Ideen von Lammasch waren weitergehend und finden in
der Satzung der Vereinten Nationen (24. Oktober 1945) insofern Widerhall, als
diese zur gegenseitigen Achtung der Gleichheit und der Souveränität aller ihrer
Mitglieder, zur friedlichen Regelung aller auftretenden internationalen
Streitigkeiten, zum Verzicht auf die Vorbereitung, Androhung oder Anwendung von
Aggressionshandlungen und zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten
fremder Staaten verpflichtet. Als bürgerlicher Pazifist war Lammasch in Hinsicht
auf ein Bündnis mit der Arbeiterklasse zögerlich. Wahrscheinlich aber hätte
Lammasch die Hegemonie der führenden antisowjetischen Völkerbundmächte
Großbritannien und Frankreich, die die Sowjetunion mit einem Cordon sanitaire zu
isolieren trachteten und dabei das Erstarken des Faschismus in Kauf nahmen,
abgelehnt. Die Interessen der Mitglieder dieses Völkerbundes widersprachen sich
und konnten neue imperialistische Kriege nicht verhindern. Wladimir Iljitsch
Lenin (1870–1924) hat früh dieses notwendige Versagen des Völkerbundes
angeprangert.21 Chauvinismus und Kriegsvorbereitung wurden wie vor
1914 zu den Hauptelementen der Außenpolitik und waren mit der Niederhaltung der
Arbeiterklasse und Repressalien nach Innen verbunden. Als Deutschland und Japan,
die sich unmittelbar auf die Entfesselung des Krieges vorbereiteten, aus dem
Völkerbund austraten, trat die UdSSR 1934 in diese Organisation ein, um eine
bessere Position im Kampf für den Frieden zu haben. Die Sowjetunion erhielt
einen Sitz im Ständigen Rat des Völkerbundes. Josef W. Stalin (1879–1953), der
1928 den Völkerbund mit seinen Friedensappellen auf dem Hintergrund der realen
Gefahr von neuen Kriege und Interventionen als Instrument des „imperialistischen
Pazifismus“ bezeichnet hatte, gab in einem Artikel in der Prawda vom 4. Jänner
1934 der Hoffnung Ausdruck, der Völkerbund könne trotz des Austrittes
Deutschlands und Japans oder vielleicht gerade deshalb „zu einem gewissen Faktor
werden, der die Eröffnung von Kriegshandlungen hemmt oder verhindert. […] Ja,
falls die geschichtlichen Ereignisse diesen Lauf nehmen, ist es nicht
ausgeschlossen, daß wir den Völkerbund trotz all seiner kolossalen Mängel
unterstützen werden.“22 Der Volkskommissar für auswärtige
Angelegenheiten Maxim M. Litwinow (1876–1951) war mit seiner Delegation
unermüdlich bemüht, durch Vorschläge für die Aufrechterhaltung und Festigung der
kollektiven Sicherheit den Völkerbund doch noch in ein praktikables System der
kollektiven Sicherheit umzuwandeln. Der Gedanke von Lammasch, der Völkerbund
könnte ein wenigstens schwaches Werkzeug des Friedens sein, wurde so für eine
kurze Zeitspanne durch die Sowjetunion wieder belebt.
Was bleibt in der historischen Erinnerung und in der politischen Praxis
Österreichs
Völlig zurecht schildert Albert Fuchs (1905–1946) in seinem 1949 posthum
erschienenen und bis heute unübertroffenen Buch über „Geistige Strömungen in
Österreich. 1867–1918“ Lammasch als einen herausragenden Österreicher,
konservativ in vielen Bereichen seines rechtlichen Wirkens, widersprüchlich, und
doch wieder ganz und gar nicht konservativ, vor allem in seiner konsequenten
Ablehnung des Krieges und solcher politischen Maßnahmen, die zu irgendeiner
Gefährdung des Friedens führen konnten.23 Nimmt es Wunder, dass das Begräbnis
des erst 66-jährigen Lammasch in Salzburg ein stilles war? Stefan Zweig
(1881–1942) schreibt am 10. Jänner 1920 an seinen Freund Romain Rolland
(1866–1944), der sich damals der jungen Sowjetmacht annäherte: „[…] Ich kann
nicht umhin, Ihnen heute zu schreiben: ich komme vom Begräbnis Heinrich
Lammaschs. Nie im Leben habe ich eine solche Beerdigung gesehen, so ärmlich, so
traurig, wir waren fünf Personen am Grabe eines ehemaligen Ministerpräsidenten
eines Dreißig-Millionen-Landes, des großen und berühmten Gelehrten, eines großen
Heros des Denkens. Nicht ein einziges Mitglied der Regierung, keiner seiner
einstigen Parteigänger; alle hatten sie Angst, für Monarchisten zu gelten, wenn
sie dem Begräbnis des letzten Getreuen des unglücklichen Karl beiwohnen. Meine
Frau und ich, die wir während des Krieges durch seine große Güte, durch die
Klarheit seiner Sicht Unterstützung erfuhren, waren zu Tränen gerührt. So
begräbt man die Besiegten unsterblicher Ideen! […].“ Und doch war gerade diese
vollständige Abwesenheit der Trauermasken seiner dem Zeitgeist, wer immer das
gerade ist, nachjagenden akademischen und politischen Kollegen eine besondere
Auszeichnung der einzigartigen Menschlichkeit von Lammasch.
Karl Kraus sprach am 11. Januar 1920 in Wien über „Lammasch und die Christen“:
„Nach seinem Hingang bleibt der Wunsch zurück, daß die Zeit, die seines Lebens
nicht würdig war, durch sein Andenken Ehre gewinnen möge.“24 Der
Wunsch von Kraus bleibt tatsächlich zurück. Dem Salzburger Historiker Ernst
Hanisch (*1940), der von Helene Maimann (*1947) den Lesern der Die Presse als
„Doyen der österreichischen Zeitgeschichte“ angeboten wird,25 ist in
seinem 599 Seiten langen Werk „Der lange Schatten des Staates. Österreichische
Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert“ (Wien 1994) Lammasch keine einzige
Erwähnung wert, obschon die als Druck publizierte Verzichtserklärung von Kaiser
Karl mit der Gegenzeichnung von Lammasch als Illustration verwendet wird.
Lammasch befindet sich dabei in der guten Gesellschaft eines Erwin Schrödinger
(1887–1961), Wolfgang Pauli (1900–1958) und vieler anderer Wissenschaftler, die
unser Weltbild erheblich erweitert haben, aber in der zeitgenössischen
„Österreichischen Gesellschaftsgeschichte“ keinen Platz mehr haben. Der
Zusammenhang der Naturwissenschaft mit der Umgestaltung der Gesellschaft wird
ebenso völlig ausgeblendet wie eine Analyse der Klassenkämpfe. Der
EU-Imperialismus benötigt eben ein irrationales, antimaterialistisches
Geschichtsbild, seine parasitäre Intelligenz produziert einen miesen Abklatsch
der nach 1918 verbreiteten lebensphilosophischen Weltanschauungsliteratur, deren
Funktion Georg Lukács (1885–1971) so treffend dargestellt hat.26
Diesen als Seelendoktoren des EU Kapitals fungierenden Historikern ist
naturgemäß, Einblicke in die „historische Situation“ mit Philisterklatsch zu
geben und beispielsweise Otto Weininger (1880–1903) und sein Frauenbild im
gespreizten „Diskurs“ anzubieten.
Erich Zöllner (1916–1996) hat in seiner in mehreren Auflagen erschienenen und
von den Studierenden der Geschichte gern benützten „Geschichte Österreichs. Von
den Anfängen bis zur Gegenwart“ (Wien, 1. A. 1961) Lammasch – „ein mutiger
Vorkämpfer der Friedensbewegung“ – mit viel Sympathie erwähnt. Stephan Verosta
(1909–1998) betont in seinen Studien zur Geschichte der immerwährenden
Neutralität Österreichs den Gedanken von Lammasch, dass neben der dauernd
neutralen Helvetischen Republik der Schweiz „im Interesse der Sicherheit und des
Friedens in Europa“ die ebenfalls dauernd neutrale Republik Österreich treten
sollte.27 Gerald Stourzh (*1929) stellt in seinem Standardwerk „Um
Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der
Ost-West-Besetzung Österreichs 1945–1955“ Lammasch als Persönlichkeit von
gesamtösterreichischer Bedeutung vor, die mit besonderer Konsequenz das Beispiel
der neutralen Schweiz auf ein vor dem Anschluss zu bewahrendes Österreich
anwenden wollte.28 Auf die federführende Mitwirkung von Lammasch an
der Verzichtserklärung von Kaiser Karl geht die Kirchenhistorikerin der Wiener
Universität Elisabeth Kovács (*1930) ausführlich ein.29 Georg Wagner
(1916–1985), bürgerlich konservativer Historiker und von der österreichischen
Zeitgeschichte kaum zur Kenntnis genommen, hat den Vorschlag von Lammasch,
Österreich als neutralen Staat zu entwickeln, angemessen berücksichtigt. In
einer von ihm herausgegebenen Dokumentation wird die Eröffnungsansprache von
Rudolf Kirchschläger (1915–2000) aus Anlass der Eröffnung des „Austriaca –
Studienzentrums“ der Gesellschaft Pro Austria 1972 über die „Möglichkeiten einer
friedensschöpferischen Neutralitätspolitik Österreichs“ abgedruckt: „Die
Friedenspolitik gibt der Neutralitätspolitik ihren Sinn, ihre raison d'être. Sie
schließt die Unabhängigkeitspolitik mit ein.“30 Dieses aktive Element der
Neutralität hat Lammasch besonders betont: „Nicht ‚stillesitzen' also ist der
Beruf der Neutralen, sondern tätig sein, sehr tätig sein, um Kriegen
vorzubeugen, den Frieden zu vermitteln, wirksam zu gestalten und zu bewahren.“31
Hans Thalberg (1916–2003) hielt diese Auffassung für besonders wichtig, wie er
aus Blonay am 14. Juni 1993 dem Autor schreibt: „Am interessantesten erscheinen
mir die Hinweise von Lammasch, dass Neutralität nicht ‚Stillesitzen‘ bedeutet;
und dass die Mediation zwischen den potentiellen Konfliktparteien durch den
Neutralen eine ‚Kulturpflicht‘ ist.“32
Österreich ist nach seiner Neutralitätserklärung 1955 in seiner
Neutralitätspolitik gleich in den ersten Monaten sehr weit gegangen, durch den
Beitritt zur UNO und zum Europarat, auch durch seine sehr früh geäußerte
Sympathie für einen Beitritt zur Montanunion. Auf militärischem Gebiet hat es
seine Pflichten in dieser Frühphase der Neutralität gewissenhaft erfüllt, was im
Spätherbst 1956 für Europa ein entscheidender Friedensfaktor war. Der Grazer
Rechtshistoriker Hermann Baltl (1918–2004) nahm 1962 in seinem Buch „Probleme
der Neutralität betrachtet am österreichischen Beispiel“ auf diesem Hintergrund
die Positionen von Lammasch auf, ohne ihn aber ausdrücklich zu zitieren,
vielleicht ohne seine Schriften damals überhaupt näher zu kennen. Für den
immerwährend neutralen Staat ergebe sich, so Baltl, aus der Zugehörigkeit zu den
UN eine Verhaltenspflicht: „Der Neutrale wird damit zwar nicht zum Lehrmeister
der Staaten in der Einhaltung der Charta, aber doch zu einem Vorbild, wird zwar
nicht zu einem Wächter des internationalen Rechts aber doch zu einem Wegbereiter
für die Ethisierung des internationalen Rechts.“33 Baltl und andere
Experten halten es für unzulässig, dass ein neutraler Staat einer Organisation
angehören kann, die den Beitritt anderer Staaten ausschließt oder beschränkt.
Eduard Rabofsky (1911–1994), der sich wiederholt mit Österreichs Neutralität
befasst hat, hat diesem Aspekt große Aufmerksamkeit geschenkt und das Buch von
Baltl unter dem Titel „Neutralitätspolitik als Rechtspflicht“ ausführlich
besprochen.34 Was für den immerwährend neutralen Staat gilt, muss
sinngemäß wohl auch für dessen politische Parteien gelten. Deshalb ist es im
Widerspruch zur Neutralität Österreichs, wenn die Kommunistische Partei
Österreichs der EU-Linkspartei mit ihrer ausschließenden Gestalt beigetreten
ist. In der Gegenwart wird wegen der Zugehörigkeit Österreichs zur EU,
insbesondere wegen der wirtschaftlichen Verflechtungen, der mechanische Schluss
gezogen, dass das aus der Geschichte heraus erwachsene und vom österreichischen
Volk sorgfältig gepflegte System der nationalen Existenz Österreichs als
immerwährend neutraler Staat nicht mehr den Erfordernissen entspricht, ja wir
erleben seine bloße Negation zu Gunsten eines EU-Raumes, dessen Vorfeld durch
das österreichische Bundesheer unter deutschem Kommando am Hindukusch
„verteidigt“ wird.
Der reaktionäre Flügel der österreichischen Bourgeoisie hat mit Lammasch und
seinem Denken nie etwas anzufangen gewusst. Die infame Rolle von Alois Mock
(*1934) bei der Aushöhlung der Unabhängigkeit und Neutralität Österreichs, bei
der Zerschlagung Jugoslawiens oder der Anhetzung des Krieges gegen Serbien ist
viel zu wenig erkannt. Die österreichischen Grünen unterstützen die
imperialistische Außenpolitik ihrer deutschen Kameraden. Auch am rechten Flügel
der aktiven Generation sozialdemokratischer Außenpolitiker ist Neutralitäts- und
Friedenspolitik im Sinne von Lammasch nicht mehr modern. Das
Friedensvolksbegehren, das sich gegen die EU-Militarisierung und NATO-Annäherung
und für die aktive Friedenspolitik und Neutralität Österreichs ausspricht, wird
kaum unterstützt. Wolfgang Petrisch (*1947) amtierte als EU-Vogt im
Balkankolonialgebiet der EU. In der älteren Generation sozialdemokratischer
Außenpolitiker hat der Name von Heinrich Lammasch allerdings einen guten Klang,
Hans Thalberg hat sich gegenüber dem Autor als „alter Verehrer von Lammasch“ (6.
Juni 1993) bezeichnet, das zeigen aber auch beispielsweise das Essay von Erwin
Lanc (*1930) im Falter (2. März 2005) oder die beiliegenden Gedanken, die Peter
Jankowitsch (*1933) der Alfred Klahr Gesellschaft freundlicherweise zur
Verfügung gestellt hat.
Anmerkungen:
1/ Nr. 474–483, 46–49.
2/ Die Fackel, Nr. 474–483, Mai 1918, 137.
3/ Gerhard Oberkofler – Eduard Rabofsky: Heinrich Lammasch (1853–1920). Notizen
zur akademischen Laufbahn des großen österreichischen Völker- und
Strafrechtsgelehrten. Innsbruck 1993. Siehe jetzt auch Erich Kussbach: Heinrich
Lammasch, Scholar of Public International Law and Austrian Statesman. Miskolc
Journal of International Law, Vol 1 (2004), No. 2, 64–78.
4/ Isidor Ingwer: Zur Reform unseres Strafgesetzes. Der Kampf, 2. Band (Oktober
1908 bis September 1909), 65 f., hier 65. Über Ingwer siehe Peter Goller:
Geschichte der Arbeitsrechtswissenschaft in Österreich. Hg. von der Alfred Klahr
Gesellschaft (= Quellen und Studien. Sonderband 5). Wien 2004.
5/ Karl Kautsky: Der Weg zur Macht. Anhang: Kautskys Kontroverse mit dem
Parteivorstand. Hg. und eingeleitet von Georg Fülberth. Frankfurt a. M., 100 f.
6/ Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht, 2. Jg. (1915–1916) 1–37.
7/ Die Friedenswarte 1916, Heft 4, 1–5, hier 5.
8/ NDB 19 (1999), 284 (Andreas Thier).
9/ Schweizerische Juristen-Zeitung, 15. August 1918, 308–310.
10/ So an die Redaktion der Neuen Freien Presse am 18.3.1918 aus Salzburg.
11/ MEW 3 (1969), 326: „Grade in der Epoche zwischen der Herrschaft der
Aristokratie und der der Bourgeoisie, als die Interessen zweier Klassen
kollidierten, als der Handelsverkehr unter den europäischen Nationen bedeutend
zu werden begann und das internationale Verhältnis daher selbst einen
bürgerlichen Charakter annahm, fing die Macht der Gerichte an, bedeutend zu
werden, und unter der Bourgeoisherrschaft, wo diese ausgebildete Teilung der
Arbeit unumgänglich nötig ist, erreicht sie ihre höchste Spitze. Was sich die
Knechte der Teilung der Arbeit, die Richter, und nun gar die professores juris
dabei einbilden, ist höchst gleichgültig.“
12/ Handbuch des Völkerrechts. Die Ergebnisse der Haager Konferenzen. Das
Kriegsverhütungsrecht. Stuttgart 1914, XII u. 239 S.
13/ Die Lehre von der Schiedsgerichtsbarkeit in ihrem ganzen Umfange, 239.
14/ Die Fackel Nr. 657–667 (August 1924), 42 f.
15/ Ottokar Kernstock (1848–1928), Chorherr des Stiftes Vorau, Kriegslyriker und
Verfasser der Hymne der ersten österreichischen Republik.
16/ Lammasch und die Christen. Gesprochen am 11. Januar. Die Fackel Nr. 521–530,
Februar 1920, 153–155, hier 153 f.
17/ Dazu Gerhard Oberkofler – Eduard Rabofsky: Hans Kelsen im Kriegseinsatz der
k. u. k. Wehrmacht (= Rechtshistorische Reihe 58). Frankfurt a. M. [u. a.] 1988.
18/ Dazu Karl Renner: die Gründung der Republik Deutschösterreich, der Anschluß
und die Sudetendeutschen. Dokumente eines Kampfes ums Recht, herausgegeben,
eingeleitet und erläutert. Mit einer Einführung von Eduard Rabofsky. Wien 1990.
19/ Der Neue Geist Verlag, Leipzig 1918, 43 S.
20/ Der Sinn des Völkerbundes. Sonderabdruck aus der Österreichischen Rundschau.
LVII, Heft 1, 7 S., hier 2.
21/ Z.B. Lenin, Werke 30 (1974), 439: „Und wir haben gesehen – das ist das beste
Beispiel dafür -, wie dieser berüchtigte ‚Völkerbund', der versuchte, Mandate
zur Verwaltung von Staaten zu verteilen, die Welt zu teilen, wie dieser
berüchtigte Bund sich als eine Seifenblase erwies, die sofort zerplatzte, weil
seine Grundlage das kapitalistische Eigentum war.“
22/ J. W. Stalin, Werke, Band 13 (1955), 250 f.
23/ Neuauflage des Nachdrucks der Ausgabe 1949 mit einem Vorwort von Friedrich
Heer. Wien 1984, bes. 265–270.
24/ Die Fackel, Nr. 521–530, 153.
25/ Die Presse vom 21.6.2005.
26/ Die Zerstörung der Vernunft. Der Weg des Irrationalismus von Schelling zu
Hitler. Akademie Verlag Berlin 1955.
27/ Stephan Verosta: Die dauernde Neutralität. Ein Grundriß. [Erweiterter
Sonderdruck des für den Dritten Österreichischen Juristentag erstatteten
Gutachtens] Wien: Manz 1967; derselbe: Theorie und Realität von Bündnissen.
Heinrich Lammasch, Karl Renner und der Zweibund. Wien 1971; derselbe: Geschichte
und Vorgeschichte der immerwährenden Neutralität Österreichs 1918–1955. In: 25
Jahre Österreichischer Staatsvertrag. Symposium, veranstaltet von der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Wissenschaften
der UdSSR in der Zeit vom 12.–19. April 1980 in Moskau. Wien 1981, 5–37, hier 9.
28/ 4., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, 242–244. Im
speziellen Zusammenhang kommt Stourzh auf Lammasch zu sprechen: Erschütterung
und Konsolidierung des Österreichbewusstseins – Vom Zusammenbruch der Monarchie
zur zweiten Republik. In: Was heißt Österreich? Inhalt und Umfang des
Österreichbegriffs vom 10. Jahrhundert bis heute (= Archiv für österreichische
Geschichte Band 136).
29/ Untergang oder Rettung der Donaumonarchie? Die österreichische Frage. Kaiser
und König Karl I. (IV) und die Neuordnung Mitteleuropas (1916–1922) (=
Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 100/1). Köln
– Weimar 2004; Überblick bei Wilhelm Brauneder: Deutsch – Österreich 1918. Die
Republik entsteht. Wien – München 2000, 140–142.
30/ Österreich. Von der Staatsidee zum Nationalbewußtsein. Studien und
Ansprachen mit einem Bildteil zur Geschichte Österreichs. Hg. im Auftrag der
Gesellschaft Pro Austria von Georg Wagner. Verlag der Österreichischen
Staatsdruckerei, Wien 1982, 182.
31/ Der Beruf der Neutralen. Sonderabdruck aus „Internationaler Rundschau“. 1.
Heft, Juni 1915. Zürich.
32/ Über Thalberg seine Erinnerungen: Von der Kunst, Österreicher zu sein.
Erinnerungen und Tagebuchnotizen. Wien [u. a.] 1984.
33/ Probleme der Neutralität betrachtet am österreichischen Beispiel (= Grazer
Rechts- und Staatswissenschaftliche Studien 8). Graz – Köln 1962, 53.
34/ Tagebuch 18 (1963), Nr. 1, 1 f.; Gerhard Oberkofler: Eduard Rabofsky. Jurist
der Arbeiterklasse. Eine politische Biographie. Innsbruck – Wien 1997.
Mitteilungen der Alfred
Klahr Gesellschaft, Nr. 3/2005
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