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Hans Hautmann: Die Moskauer Deklaration und ihre Bedeutung für Österreich
in Vergangenheit und Gegenwart
Mein Referat wird sich mit den
grundsätzlichen Fragen der Moskauer Deklaration über Österreich vom 30.
Oktober 1943 beschäftigen, deren Verkündung sich in diesen Tagen zum
sechzigsten Mal jährt. Die Moskauer Deklaration ist der Ausgangspunkt und das
eigentliche Fundament der österreichischen Staatlichkeit der 2. Republik, auf
der sowohl die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 als auch der
Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 und, als Zusatzergebnis der weltpolitischen
Entwicklung nach 1945, auch die Erklärung über die immerwährende Neutralität
Österreichs vom 26. Oktober 1955 aufbauen. Über diese grundlegende Bedeutung
der Moskauer Deklaration herrscht unter den Historikern und Historikerinnen
allgemeiner Konsens. Die Moskauer Deklaration war jedoch nicht nur die Basis auf
internationaler und völkerrechtlicher Ebene für den Platz, den das unabhängige
und souveräne Österreich nach 1945 in der Staatenwelt einnahm. Sie war auch
– und das sprach der letzte Absatz des Textes offen an – die von den Hauptmächten
der Anti-Hitlerkoalition an die Österreicherinnen und Österreicher gerichtete
Aufforderung zur kritischen Selbstreflexion über die Rolle, die sie unter der
Herrschaft des nationalsozialistischen Deutschland spielten und künftighin
anders und besser spielen sollten, eine Frage, die das Woher und Wohin unseres
Landes existenziell berührte und die nur dann im Sinne einer selbstreinigenden
Gesundung beantwortet werden konnte, wenn man die Irrwege des Anschlusses, der
Donaukonföderationspläne, der Auffassung von Österreich als „zweitem
deutschen Staat“ verließ und die Eigenständigkeit der österreichischen
Nation bejahte, verbunden mit dem Willen, die eigene Verantwortung und
Verstrickung in die Untaten des NS-Regimes ehrlich abzuarbeiten. Darüber
herrschte in der österreichischen Gesellschaft und Politik nach 1945 schon weit
weniger Konsens, und es hat bis in die 80er und 90er Jahre gedauert, bis hier
ein Wandel eintrat. Es wäre falsch, der Moskauer Deklaration die Schuld dafür
zu geben, dass die „Opferthese“ bis dahin im Schwange war. Die
„Opferthese“ war vielmehr das originäre Produkt des Strebens der
offiziellen österreichischen Politik, die Moskauer Deklaration einseitig
auszulegen, ihren einen Teil hervorzustreichen und ihren anderen Teil unter den
Tisch fallen zu lassen, ein Streben, das unter dem Walten des Kalten Krieges bei
den Westmächten bald Unterstützung fand und, nachdem auch der sowjetische Außenminister
Molotow am 14. Mai 1955 eingewilligt hatte, die Verantwortlichkeitsklausel der
Moskauer Deklaration aus der Präambel des österreichischen Staatsvertrages zu
streichen, geradezu den Rang einer Staatsdoktrin bekam.
Die Beschäftigung mit der Moskauer Deklaration zwingt einem daher
unvermeidlich, in die ganze Tiefe des nach wie vor virulenten Problems des österreichischen
Selbstverständnisses vorzustoßen und die Frage aufzuwerfen, wie es tatsächlich
aussieht, ob es nicht immer noch mit Falschheiten behaftet ist und wie demgegenüber
wahre österreichische Identität beschaffen sein müsste.
Im Sinne dieser einleitenden
Bemerkungen werde ich mein Referat in drei Abschnitte gliedern, zunächst über
die Genesis und den Inhalt der Moskauer Deklaration sprechen, dann die Frage
behandeln, wie der Begriff der „Verantwortlichkeit“ im letzten Absatz der
Moskauer Deklaration zu verstehen ist, und zum Schluss Ausführungen über den
Zusammenhang der Moskauer Deklaration mit dem Problem der österreichischen
Identität machen.
I.
Bei der Moskauer Deklaration ging es
um die Zukunft Österreichs, eine Frage, die sich auf zwei Ebenen stellte: innerösterreichisch
und international. Innerösterreichisch war sie der zentrale Diskussionspunkt
jener politischen Kräfte, die vom NS-Regime verfolgt wurden, im Lande
Widerstand leisteten und im Exil agierten. International tangierte die Frage der
Zukunft Österreichs die Politik jener Staaten, die sich im Krieg mit
Hitlerdeutschland befanden, nämlich als ein Bestandteil der Pläne für die
Schwächung des Deutschen Reiches im Krieg und nach der siegreichen Beendigung
des Krieges.
Wie sah es auf der innerösterreichischen Ebene aus? Das Lager der
Sozialdemokraten und Revolutionären Sozialisten in der Heimat und im Exil
vertrat bis 1943 – von wenigen Ausnahmen wie Otto Leichter, Julius Deutsch,
Erwin Scharf und anderen abgesehen – die Vorstellung der Beibehaltung des
„Anschlusses“ Österreichs an ein nach dem Krieg wieder demokratisiertes
Deutschland. Das Lager der christlich-konservativen Kräfte und Legitimisten
trat hingegen – mit verschiedenen Abstufungen und Varianten, insgesamt aber
doch – für die Selbständigkeit Österreichs ein. Allerdings sollte das aus
ihrer Sicht nur ein Durchgangsstadium hin zum Zusammenschluss mehrerer
mitteleuropäischer Länder oder gar der Restauration der Habsburgermonarchie
sein, eine Vorstellung, die mit dem Gedanken des britischen Premierministers
Churchill eine Donaukonföderation weitgehend übereinstimmte. Es waren nur die
Kommunisten, die – wie Erika Weinzierl schrieb – schon vor dem Krieg und während
des Krieges die Konzeption verfochten, „dass das Nachkriegsösterreich mit den
Grenzen von 1937 der Staat der österreichischen Nation sein sollte“.1
Die theoretische Grundlage dafür hatte ihnen Dr. Alfred Klahr mit der 1937 in
der illegalen Zeitschrift „Weg und Ziel“ veröffentlichten Artikelserie
„Zur nationalen Frage in Österreich“ gegeben. Es war die KPÖ, die zum
Zeitpunkt des Einmarsches der deutschen Wehrmacht in Österreich als einzige
politische Kraft eine solche Zukunftsvorstellung besaß, die in ihrem bekannten
Aufruf an das österreichische Volk vom 12. März 1938 in den Worten zum
Ausdruck kam: „Durch die eigene Kraft und durch die Hilfe der Weltfront des
Friedens wird ein freies, unabhängiges Österreich wiedererstehen“.2
Es war, wie Friedl Fürnberg einmal bemerkte, „ein großer Vorteil, dass die
KPÖ schon vor der Besetzung die nationale Seite des Freiheitskampfes des österreichischen
Volkes gegen die drohende Terrorherrschaft des Hitler-Faschismus
herausgearbeitet hatte“.3
Denn dadurch ist sie in die Lage versetzt worden, ihre Österreich-Programmatik
als erste und längere Zeit einzige politische Kraft im Widerstand und im Exil
von der realen geschichtlichen Entwicklung bestätigt zu bekommen. Pointiert
gesagt war die Moskauer Deklaration die Übernahme der Konzeption der österreichischen
Kommunisten durch die Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition. Diese
Zukunftsvision der KPÖ stimmte also schlussendlich mit den Interessen der
Sowjetunion, der USA und Großbritanniens überein, und zwar über deren
politische Differenzen hinweg, als ein Beispiel für die Möglichkeit der
Einigung in wichtigen weltpolitischen Fragen zwischen Staaten mit
unterschiedlicher Gesellschaftsordnung.
II.
Damit komme ich auf die zweite, die
internationale Ebene, zu sprechen. Österreich war seit dem Friedensvertrag von
Saint-Germain 1919, der im Artikel 88 das Verbot des Anschlusses an Deutschland
aussprach, als selbständiges Glied im europäischen Staatensystem etabliert.
Die Westmächte hatten aber die unabhängige Existenz Österreichs 1938 bereits
abgeschrieben. Schon im Herbst 1937 hatte der britische Politiker Lord Halifax
bei seinem Deutschland-Besuch Hitler wissen lassen, die Engländer seien „ein
Volk der Realitäten und vielleicht mehr als andere davon überzeugt, dass die
Fehler des Versailler Diktats richtiggestellt werden müssten“4,
womit er andeutete, dass Hitler freie Hand gegen Österreich und die
Tschechoslowakei erwarten könne, falls er auf Kolonialforderungen verzichte. In
der Tat richtete sich der britische und französische Protest, der am 12. März
1938 im deutschen Außenamt abgegeben wurde, keineswegs gegen die Auslöschung
der Unabhängigkeit Österreichs an sich, sondern lediglich gegen die Methode,
die dabei angewandt wurde. Die Regierung der USA konnte sich nicht einmal zu
einem solchen Schritt aufraffen und begnügte sich damit, ihre
Auslandsvertretungen von ihrer abwartenden Haltung zu informieren.
Protest erhoben der sowjetische Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten,
Litwinow, in einer Erklärung vom 17. März 1938, in der davon die Rede war,
dass durch die „militärische Annexion Österreichs (...) das österreichische
Volk seiner politischen, ökonomischen und kulturellen Unabhängigkeit
beraubt“ worden sei5,
sowie die Regierungen des republikanischen Spanien, Chiles und Mexikos. Dass
alle österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sich eiligst als
Vollzugsorgane des „Anschlusses“ bekannten und sich den Botschaften des
Deutschen Reiches unterordneten, erleichterte es den Westmächten sehr, sang-
und klanglos zur Tagesordnung überzugehen. Wie Fritz Fellner richtig schreibt,
bestand dafür keine zwingende oder rechtliche Notwendigkeit: „Sie hätten,
auf ihren diplomatischen Status pochend, weiterhin Österreich vertreten und
sich unter Protest von den jeweiligen Landesregierungen aus den Ämtern
vertreiben lassen können“.6
Und Fellner fügt hinzu, „dass die Völkerrechtler nach 1945 sich manche
Umdeutung der historischen Fakten hätten ersparen können“, wenn die österreichischen
Botschaften und Konsulate im Ausland so verfahren wären. Dass hier auch übergreifende
ökonomische Interessen des Kapitalismus mit im Spiel waren, erhellt sich
daraus, dass die amerikanische Regierung das fait accompli der Besetzung Österreichs
nicht zuletzt deshalb protestlos hinnahm, weil es ihr darum ging, die deutsche
Regierung als Rechtsnachfolgerin der österreichischen Regierung für die
Zahlung der österreichischen Schulden an die USA heranzuziehen.7
Faktum ist, dass Österreich mit dem März 1938 als Subjekt des
Staatensystems verschwand, dass der „Anschluss“ auf internationaler Ebene
akzeptiert wurde und niemand in den eineinhalb Jahren bis zum Kriegsausbruch
daran dachte, eine Wiederherstellung Österreichs als Forderungspunkt
aufzustellen.
III.
Der 1. September 1939 änderte das,
nicht sofort, aber allmählich. Der seit Mai 1940 amtierende britische Premier
Churchill erklärte in einer Rede am 9. November 1940, dass „England für die
Sache aller Völker einstehe, mit denen oder für die es das Schwert gezogen
hat, nämlich für Österreich, die Tschechoslowakei, Polen, Norwegen, Holland,
Belgien, Frankreich und Griechenland“.8
Diese Erwähnung Österreichs darf man jedoch nicht als offizielle britische
Erklärung zugunsten der Wiederherstellung der österreichischen Unabhängigkeit
interpretieren, denn sie war zu unbestimmt, um nicht auch eine andere Lösung zu
ermöglichen, sprich: in Richtung auf die von Churchill bis in die letzten
Kriegstage 1945 nach wie vor verfolgten Pläne einer Staatenföderation im
Donauraum.
Die erste wirklich eindeutige Erklärung zugunsten der Wiederherstellung Österreichs
als unabhängiger Staat erfolgte erst ein Jahr später, und zwar von Seiten der
Sowjetunion. In der Unterredung zwischen dem britischen Außenminister Eden und
Stalin am 16. Dezember 1941 in Moskau, in der es um die Behandlung Deutschlands
nach dem Krieg ging, forderte Stalin, dass Österreich als unabhängiger Staat
wiedererrichtet werden solle. Ab diesem Zeitpunkt war dieses Ziel ein fester
Programmpunkt der sowjetischen Außenpolitik, und in allen folgenden Jahren bis
zur Anerkennung der Renner-Regierung durch die westlichen Alliierten im Herbst
1945 war es nur die Sowjetunion, die unbeirrt am Ziel der Wiederherstellung
eines unabhängigen und souveränen Österreich als eigenständigen Kleinstaat
in Europa festhielt.
Zur nächsten entscheidenden Weichenstellung in der Österreichfrage kam es im
Mai/Juni 1943 im Zuge eines Gedanken- und Notenaustauschs zwischen London und
Moskau über die Gestaltung Nachkriegseuropas. Am 7. Juni 1943 teilte der
sowjetische Außenminister Molotow dem britischen Botschafter in Moskau in
kategorischer Form mit, dass die UdSSR nicht gewillt sei, der Schaffung einer Föderation
zuzustimmen, die nach britischem Vorschlag Polen, die Tschechoslowakei,
Jugoslawien, Griechenland, Österreich und Ungarn umfassen sollte, und verwahrte
sich mit Nachdruck vor allem gegen die Einbeziehung Österreichs und Ungarns in
eine solche Föderation. Der politische Hintergrund dieser Kontroverse war, dass
Großbritannien und insbesondere Churchill mit der Integration Österreichs in
eine mittel- oder südosteuropäische Föderation Gegengewichte zum erwarteten
Machtzuwachs der Sowjetunion in Europa schaffen wollte. Die sowjetische Seite
hat darin mit Recht den Versuch des Wiederbelebens des gegen sie gerichteten „cordon
sanitaire“ der zwanziger und dreißiger Jahre erblickt, den sie auf jeden Fall
verhindern wollte.
IV.
Zu diesem Zeitpunkt, im Frühjahr
1943, hatte der britische Diplomat Geoffrey Harrison bereits ein Memorandum mit
dem Titel „Die Zukunft Österreichs“ vorbereitet, in dem er Grundlagen für
die Nachkriegsplanung Englands und seiner Alliierten zu erarbeiten versuchte.
Harrison analysierte darin vier mögliche Lösungen der Österreichfrage: 1) Die
Verbindung Österreichs mit Deutschland, entweder voll integriert oder auf föderativer
Grundlage; 2) Die Einbeziehung Österreichs in eine süddeutsche Konföderation;
3) Die Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat; und 4)
die Einbeziehung Österreichs in eine mittel- oder osteuropäische Konföderation.
Die erste Lösung schied aus begreiflichen Gründen aus. Auch die zweite wurde
von Harrison negativ beurteilt, weil auch in diesem Fall das deutsche Element
und der deutsche Einfluss überwogen hätten. Bei der dritten Lösung wies
Harrison auf einige Probleme hin: Es existiere keine österreichische
Exilregierung, und zwischen den rivalisierenden österreichischen Exilgruppen
herrsche über die Zukunft ihres Landes keine Einigkeit. Hier kam er auch auf
Otto von Habsburg zu sprechen und stellte fest, dass eine Unterstützung für
die Sache des Hauses Habsburg-Lothringen in Österreich sicherlich nicht weit
verbreitet sei. Außerdem sei eine Restauration deshalb faktisch ausgeschlossen,
weil Österreich unter einem Habsburger sich kaum Hoffnungen auf gute
Beziehungen zu Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien oder auf Einbeziehung
in irgendeine Föderation machen könne. Weiters erwartete Harrison bei der
dritten Lösung Schwierigkeiten infolge der Kleinheit und Schwäche eines unabhängigen
Österreich, und dass dabei die Großmächte eine beträchtliche Verantwortung für
die politische und wirtschaftliche Sicherung der Unabhängigkeit Österreichs zu
übernehmen hätten. Die vierte Lösung, die einer von Harrison konkret
benannten, aus Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Österreich bestehenden
Konföderation, hielt er aus kulturellen, strategischen und ökonomischen Gründen
für wünschenswert, ihre Verwirklichung aber für keineswegs sicher.
Als Schlussfolgerung gab Harrison die Empfehlung, zunächst einmal als ersten
Schritt die Wiederherstellung eines unabhängigen österreichischen Staates in
die Wege zu leiten, dass aber die beste Chance, Österreichs Unabhängigkeit zu
erhalten, wahrscheinlich in der Endperspektive einer Assoziierung Österreichs
mit irgendeiner mittel- oder südosteuropäischen Konföderation liege.
Nachdem das britische Kriegskabinett
den Sanktus gegeben hatte, das Memorandum als grundlegende Formulierung der
Londoner Politik gegenüber Österreich und für die Diskussion mit den USA und
der Sowjetunion zu verwenden, entwarf Harrison am 20. Juni 1943 handschriftlich
die erste Version einer Erklärung über Österreich. Ihr Wortlaut enthielt
bereits alle wesentlichen Punkte der späteren Moskauer Deklaration, auch schon
die Verantwortlichkeitsklausel in der Form, dass bei der Festlegung der zukünftigen
Behandlung Österreichs notwendig sein werde, „die Haltung des österreichischen
Volkes während des Krieges in Rechnung zu stellen“ und dass dafür die Österreicher
„eine Verantwortung“ trügen, „der sie nicht entrinnen können“.9
Nach längerem Feilen an Harrisons Entwurf und nachdem die USA die
Formulierung über die Assoziierung Österreichs mit seinen Nachbarländern
abgeschwächt hatten, wurde Mitte August 1943 der Textvorschlag einer alliierten
Österreich-Erklärung von London nach Washington und Moskau gesandt. Damit
komme ich zur Moskauer Außenministerkonferenz und zur Frage, welche Rolle das
Problem Österreich bei den Verhandlungen spielte und welche Veränderungen am
Text vorgenommen wurden.
V.
Liest man das Protokoll der
Verhandlungen zwischen Cordell Hull, Anthony Eden und Wjatscheslaw Molotow in
Moskau aus den Tagen vom 19. bis 31. Oktober 1943, ist man überrascht, wie
wenig darin über Österreich zu finden ist. Die Österreich-Frage war nicht
einmal ein selbständiger Punkt der Tagesordnung, und sie wurde in den Sitzungen
der drei Außenminister kein einziges Mal wirklich diskutiert. Behandelt wurde
sie lediglich in einem Unterausschuss, im Redaktionskomitee, dem von
sowjetischer Seite der stellvertretende Volkskommissar des Äußeren, Andrej
Wyschinski, angehörte. Dieses Redaktionskomitee befasste sich neben mehreren
diversen Schriftstücken und Textvorlagen zu anderen Themen auch mit dem
britischen Harrison-Entwurf, zu dem die sowjetische Seite erklärte, keine Einwände
zu haben, jedoch drei Veränderungen vorschlug, von denen der dritten große
Tragweite zukommen sollte. Wyschinski schlug vor, die von den Engländern und
Amerikanern stammende Formel, wonach das „österreichische Volk“ eine
Verantwortung trage, der es nicht entrinnen könne, durch das Wort „Österreich“
zu ersetzen, was dann auch von den Außenministern der drei Mächte in Moskau so
beschlossen wurde. Hier handelte es sich um eine Veränderung der
Verantwortlichkeits-Klausel qualitativer
Art. Denn – wie Gerald Stourzh schreibt – „mit der Neuformulierung war ein
Ansatzpunkt gegeben, die Frage der österreichischen Verantwortlichkeit von der
Ebene der psychologischen Kriegführung bzw. Propaganda – Zielrichtung
Verantwortlichkeit der Bevölkerung mit erhofften Folgen vor Kriegsende – auf die juristisch-völkerrechtliche Ebene –
Zielrichtung Verantwortlichkeit des Staates mit Konsequenzen nach
Kriegsende – zu transferieren“.10
Wie diese Verantwortlichkeit des Staates
Österreich von den Alliierten verstanden wurde (das französische Komitee der
nationalen Befreiung unter de Gaulle schloss sich am 16. November 1943 der
Moskauer Deklaration an), kann man in der Präambel des Staatsvertragsentwurfs
vom April 1947 unter Punkt 3 nachlesen. Es heißt da, dass Österreich nach
dieser Annexion vom 13. März 1938 „als integrierender Teil
Hitler-Deutschlands am Krieg gegen die Alliierten und Assoziierten und gegen
andere Vereinte Nationen teilnahm und dass Deutschland sich zu diesem Zwecke österreichischen
Gebietes, österreichischer Truppen und materieller Hilfsquellen bediente, und
dass Österreich eine Verantwortlichkeit, die sich aus dieser Teilnahme am Krieg
ergibt, nicht vermeiden kann“.11
Genau dieser Passus war es, den der österreichische Außenminister Figl am
Schlusstag der Wiener Botschafterkonferenz am 14. Mai 1955 zu streichen
beantragte, ein Ersuchen, dem Molotow als Vorsitzender und die drei anderen
alliierten Außenminister nachkamen, weil man schon in Vorfeierstimmung auf den
Unterzeichnungsakt im Belvedere am nächsten Tag war und diese durch Zurückweisung
nicht beeinträchtigen wollte. Zweifellos geschickt von Figl gemacht, war dieses
Zugeständnis eine sehr zweischneidige Sache, weil es von der österreichischen
offiziellen Politik in der Folge im Sinne der „Opferthese“ weidlich ausgenützt
wurde.
VI.
Obwohl die Deklaration über Österreich
in Moskau nur nebenbei, quasi als Anhängsel zu den eigentlichen Konferenzthemen
verabschiedet wurde und sie Widersprüche und Zweideutigkeiten enthielt, war sie
das für die 2. Republik entscheidende Dokument, weil sich damit die Regierungen
Großbritanniens, der USA und der UdSSR, später auch Frankreichs, auf die
Befreiung Österreichs von deutscher Herrschaft und die Wiederherstellung seiner
Unabhängigkeit verbindlich festlegten. Diese Befreiungsmission stand aber immer
in einem untrennbaren Konnex zum Verantwortlichkeits-Passus, denn die Alliierten
konnten unmöglich ignorieren, dass Österreich, seine wirtschaftlichen
Ressourcen und seine Menschen Teil der deutschen Kriegsmaschinerie waren und
Hunderttausende Österreicher als Soldaten und Offiziere der deutschen Wehrmacht
alle Eroberungsfeldzüge Hitlers bis nach Stalingrad und zum Kaukasus, nach
Frankreich, Norwegen, Jugoslawien, Griechenland usw. mitmachten. Für die
Alliierten bestand daher nie ein Zweifel, dass Österreich anders zu behandeln
war als Länder wie Belgien, die Niederlande, Norwegen, Polen, die
Tschechoslowakei, Jugoslawien und Griechenland, und es gab keine
Meinungsverschiedenheit darüber, in Österreich anders als in diesen „zu
befreienden“ Ländern nach Kriegsende ein Besatzungsregime zur Vorbereitung
auf eine demokratische Regierung und demokratische Verhältnisse zu errichten.
In Ausführung dieses Zieles hat die – ebenfalls auf der Moskauer Konferenz
geschaffene – „Europäische Beratende Kommission“ in London die Aufteilung
Österreichs in Besatzungszonen als selbstverständliche Basis ihrer Planungen
angenommen, und zwar schon im Moment ihres ersten Zusammentreffens im Jänner
1944.
Der Widerspruch, dass Österreich 1945 ein zugleich befreites als auch besiegtes
Land war, ist daher nur eine Widerspiegelung historischer Fakten, der realen
Widersprüche von Österreichs historischer Entwicklung, die tief in unsere
Vergangenheit zurückreichen. Auf den Widerspruch, der in der Moskauer
Deklaration zwischen dem ersten und letzten Absatz des Textes besteht, hat die
offizielle österreichische Politik der Regierungskoalition ÖVP/SPÖ stets
hingewiesen. Bundeskanzler Julius Raab sagte dazu in seiner Rede vor dem
Nationalrat am 30. Oktober 1953 anlässlich der zehnten Wiederkehr des
Jahrestages der Moskauer Deklaration, dass wir, die Österreicher, für den
Krieg Hitlers überhaupt keine Verantwortung zu tragen haben, und setzte fort:
„Kein gerecht denkender Mensch kann uns eine solche Verantwortung in
irgendeiner Form aufzwingen. Österreich hat niemand den Krieg erklärt. Es war
bereits vor dem Kriegsausbruch mangels jedweder Hilfe von außen als selbständiger
Staat ausgelöscht worden. Hier liegt ein großer Widerspruch in der Moskauer
Deklaration. Sie bezeichnet einerseits Österreich als das erste Opfer der
Aggressionspolitik Hitlers und erklärt dann aber, dass dieses Opfer für die
Teilnahme am Kriege eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann. Wie
kann das Opfer der Aggressionspolitik eine Verantwortung für eine Tat des
Aggressors tragen?“12
VII.
Dieser formal-logisch in der Tat
bestehende Widerspruch war aber – und darüber sagte Raab nichts – das
unvermeidliche Ergebnis von Handlungen und Unterlassungen, die allein auf das
Konto Österreichs gingen, konkret jener, die 1938 bei uns politisch und ökonomisch
die Macht ausübten. Und die entscheidende Unterlassung, die alle Folgen wie
Moskauer Deklaration, Besatzungsregime, Beschlagnahme des deutschen Eigentums
usw. nach sich zog, bestand im Befehl des damaligen Sachwalters der in Österreich
Herrschenden, des Bundeskanzlers Schuschnigg, an das Bundesheer, auf die
einmarschierenden deutschen Truppen nicht zu schießen. Pläne, die österreichische
Unabhängigkeit gegenüber einem Aggressionsakt Hitlerdeutschlands bewaffnet zu
verteidigen, gab es. Sie wurden vom Generalstabschef des Bundesheeres, Alfred
Jansa, ausgearbeitet, dessen Entlassung eine der deutschen Forderungen war, der
Schuschnigg im Jänner 1938, noch vor der Begegnung mit Hitler in Berchtesgaden,
nachkam. Hätte die Staatsführung Entschlossenheit gezeigt und dem Bundesheer
anbefohlen, sich zu wehren, so wäre sie von der Arbeiterschaft, den
Sozialdemokraten und Kommunisten, und sicherlich auch von beträchtlichen Teilen
der antinazistisch eingestellten katholisch-konservativen Sozialschichten
unterstützt worden. Das Ergebnis wäre ein Krieg mit Deutschland und ein Bürgerkrieg
im Inneren gegen die österreichischen Nationalsozialisten gewesen. Unter der
damaligen Kräftekonstellation in Österreich und Europa betrachtet, wäre eine
Niederlage und damit die Eingliederung in das Deutsche Reich wahrscheinlich,
sogar sicher gewesen. Die Westmächte Großbritannien und Frankreich hätten
aber in einem solchen Fall nicht so tatenlos zuschauen können, und die
Konsequenzen für das österreichische Volk wären noch schwerwiegender,
geradezu ungeheuerlich gewesen. Hitler hätte es dann nämlich nicht riskieren können,
den Österreichern das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht aufzuerlegen, denn
tatsächlich oder potential illoyale Soldaten konnte er nicht brauchen, weil sie
eine Gefahr für die Schlagkraft der deutschen Wehrmacht darstellen mussten. Das
hätte dann nur auf der Basis der Freiwilligkeit geschehen können, in Form des
Beitritts begeisterter österreichischer Nationalsozialisten in die Waffen-SS.
So geschah es bekanntlich in Norwegen, Dänemark, Belgien, den Niederlanden,
ohne dass diese Länder dadurch den Status eines von der Hitlerherrschaft zu
befreienden Landes verloren. Wenn die Alliierten die Verantwortlichkeit Österreichs
für die Teilnahme am Krieg an der Seite Hitlerdeutschlands neben anderem damit
begründeten, dass es seine „materiellen Hilfsquellen“ zur Verfügung
stellte, so war das zweitrangig, denn auch diese eben genannten Länder stellten
sie zur Verfügung und waren in die deutsche Kriegs- und Rüstungswirtschaft
einbezogen. Erstrangig war das Faktum, dass deren Männer im Unterschied zu Österreich
nicht als allgemein Verpflichtete in der deutschen Wehrmacht dienten.
Man ersieht daraus, dass es Augenblicke in der Geschichte gibt, wo ein
verzweifelter Kampf eines Volkes selbst um einer aussichtslosen Sache willen
notwendig ist für die eigene, bessere Zukunft. Und selbst wenn die Sache
aussichtslos war, konnte ein Kampf gegen die nationalsozialistische Barbarei nie
und nimmer sinnlos sein.
Warum ist im März 1938 dem österreichischen Bundesheer der Befehl erteilt
worden, nicht zu schießen? Schuschnigg sprach den eigentlichen Grund in seiner
Abschiedsrede im Rundfunk am Abend des 11. März 1938 offen aus: Weil wir, die
Österreicher, „um keinen Preis, auch in dieser ernsten Situation nicht,
deutsches Blut zu vergießen gesonnen sind“.13
Der eigentliche Krebsschaden, der das damalige Nicht-Handeln und damit auch die
Stellung Österreichs im 2. Weltkrieg mitsamt den Folgen nach 1945 so negativ
beeinflusste, lag also in der Auffassung, dass die Österreicher Deutsche seien,
im fehlenden österreichischen Nationalbewusstsein. Wie tief dieser Irrglaube in
die Geschichte zurückreicht, wer gegen ihn ankämpfte, wie langwierig und
kompliziert die Auseinandersetzung um diese Frage war, hat Friedrich Heer in
seinem Buch „Der Kampf um die österreichische Identität“ auf 660 Seiten in
großartiger Weise dargestellt.14
Und es ist das bleibende Verdienst des österreichischen Kommunisten Dr. Alfred
Klahr, diese Frage der Herausbildung der eigenständigen österreichischen
Nation historisch faktengesättigt und schlüssig als erster beantwortet zu
haben, ein Verdienst, das vom offiziellen Österreich nach wie vor nicht gebührend
gewürdigt wird, denn ein Antrag unserer Gesellschaft an die Postverwaltung, anlässlich
seines 100. Geburtstages 2004 eine Sonderbriefmarke herauszugeben, ist mit einer
fadenscheinigen Begründung abgelehnt worden.
VIII.
Hat die Moskauer Deklaration heute
noch eine Bedeutung? Auf diese Frage gehe ich jetzt, am Ende meiner Ausführungen,
ein. Die ersten beiden Absätze der Moskauer Deklaration haben heute keine
Bedeutung mehr, weder auf der Ebene der Beziehungen, die Österreich mit anderen
Staaten der Welt unterhält, noch völkerrechtlich. Sehr wohl eine Bedeutung hat
gegenwärtig und in alle Zukunft jedoch der letzte Absatz der Moskauer
Deklaration, und es ist geradezu als Glücksfall mit wohltuender pädagogischer
Wirkung zu betrachten, dass die drei Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition Österreich
und dem österreichischen Volk das Nachdenken über seine historische Rolle
damit aufgezwungen haben. Denn an der Frage, wer die Verantwortung für all das
trägt, was von 1938 bis 1945 geschah – mitsamt den Vorprägungen in der
ganzen historischen Periode davor - , und an der Frage, wer jene Kräfte waren,
die selbst zu Österreichs Befreiung einen Beitrag leisteten, verläuft nach wie
vor die Scheidelinie zwischen jenen, die die falsche, und jenen, die die wahre
österreichische Identität verkörpern. Dass Schuschnigg sich in den kritischen
Wochen des Februar/März 1938 bei seinem Vorgehen nicht mit den ökonomisch Mächtigen
in unserem Land beriet und sich bei ihnen rückversicherte, ist undenkbar. Wenn
er letztlich die Parole ausgab, kampflos der Gewalt zu weichen, so ist das
sicherlich kein einsamer Entschluss dieses Mannes gewesen. Und die ihn da in den
Etagen des Bank-, Handels- und Industriekapitals in dem Sinne berieten, sind in
aller Regel nach dem 13. März 1938 mit fliegenden Fahnen in das Lager des
nationalsozialistischen deutschen Imperialismus übergewechselt. Sie können
daher unmöglich die Repräsentanten eines wahren österreichischen Patriotismus
gewesen sein.
Was heißt aber jetzt wahre österreichische Identität, wahrer österreichischer
Patriotismus?
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt zu allererst Abkehr vom Großmachtdenken
als dem fatalen Erbe der herrschenden Stellung der Deutschösterreicher in der
Habsburgermonarchie, das die 1918 entstandene Republik als „lebensunfähig“,
als „Staat wider Willen“ hinstellte.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Ankämpfen gegen jede neue Form
dieses Konzepts, die einstigen nichtdeutschen Völker des Habsburgerreiches zu
bevormunden, sprich: ökonomisch zu durchdringen, sei es – wie in der 1.
Republik – in Form des Plans einer Donaukonföderation, sei es – wie in der
2. Republik – durch das Schlagwort von der „Heimat Mitteleuropa“, das man
jetzt, nach der EU-Osterweiterung, adaptiert als ideologische Überhöhung
realer kapitalistischer Gewinninteressen.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Abkehr vom Großdeutschtum, vom
Gerede der Dazugehörigkeit zur deutschen „Volks- und
Schicksalsgemeinschaft“ als dem nach wie vor ideologischen Grunddogma einer
Partei in Österreich, der FPÖ.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Bekenntnis zur eigenständigen österreichischen
Nation, die der frühere Chef einer nun schon seit drei Jahren in der
Bundesregierung vertretenen Partei als „ideologische Missgeburt“, erfunden
von einem Kommunisten, verspottet.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Bekenntnis zur Neutralität als
jener Orientierung, die dem Status unseres Landes als Kleinstaat wie auf den
Leib geschneidert ist und deren Proklamation am 26. Oktober 1955 endlich das
war, wohin man nach langen Irrungen und Wirrungen gelangte: der Weg Österreichs
zu sich selbst, zu seiner eigentlichen Bestimmung unter den europäischen Völkern,
als Land der Nichtpaktgebundenheit mit friedenserhaltender und
friedensvermittelnder Rolle, abhold allen kriegerischen Abenteuern.
Wahrer österreichischer Patriotismus heißt Bekenntnis zu den progressiven
Traditionen unserer Geschichte und zu jenen Kämpfern, die ein anderes, von
Unterdrückung und Ausbeutung freies, demokratisches und soziales Österreich
wollten: zu einem Michael Gaismair im Bauernkrieg, zu den österreichischen
Jakobinern, zu den Revolutionären des Jahres 1848, zur Sozialdemokratie des
Hainfelder Programms, zu den kämpfenden Arbeitern und Arbeiterinnen im großen
Jännerstreik 1918, in der österreichischen Revolution der Jahre 1918 bis 1920,
im Februar 1934, zu den Widerstandskämpfern in der Zeit des Ständestaates und
der Hitlerdiktatur, die unter ihr für Österreichs Freiheit und Unabhängigkeit
starben.
Wahrer österreichischer Patriotismus ist daher nur möglich und realisierbar
auch als sozialer Kampf jener, die den gesellschaftlichen Reichtum in unserem
Land schaffen, gegen jene, die ihn sich aneignen und die in ihrer Jagd nach dem
Profit die Interessen Österreichs stets lieber preisgeben als sich mit einer
Schmälerung abzufinden.
Die Erinnerung an den 60. Jahrestag der Moskauer Deklaration ist daher Anlass für
uns alle, sich selbst zu besinnen, und der Appell an uns alle, der falschen die
wahre österreichische Identität entgegenzuhalten.
Anmerkungen:
1/ Erika Weinzierl, Die Vor- und Frühgeschichte der Zweiten Republik, in:
Wolfgang Mantl (Hrsg.), Politik in Österreich: Bestand und Wandel, Wien-Köln-Graz
1992, S. 84
2/ Die Kommunistische Partei Österreichs. Beiträge zu ihrer Geschichte und
Politik, 2. Aufl., Wien 1989, S. 273
3/ Friedl Fürnberg, Österreichische Freiheitsbataillone – Österreichische
Nation, Wien 1975, S. 45
4/ Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945, Serie D (1937-1945), Band
1, Baden-Baden 1950, S. 48
5/ UdSSR-Österreich 1938-1979. Dokumente und Materialien. Mit einem Vorwort von
A.A.Gromyko, hrsg. vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der UdSSR,
Moskau 1980, S. 13
6/ Fritz Fellner, Die außenpolitische und völkerrechtliche Situation Österreichs
1938 – Österreichs Wiederherstellung als Kriegsziel der Alliierten, in:
Österreich. Die Zweite Republik, hrsg. von Erika Weinzierl und Kurt Skalnik,
Band 1, Graz-Wien-Köln 1972, S. 59
7/ Ebenda, S. 60
8/ Keesings Archiv der Gegenwart, Jg. 1940, S. 4771
9/ Zitiert nach: Gerald Stourzh, Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag,
Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945-1955, 4., völlig
überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Wien-Köln-Graz 1998, S. 14
10/ Ebenda, S. 22. Hervorhebungen im Original.
11/ Ebenda, S. 683f.
12/ Freiheit für Österreich. Dokumente. Herausgegeben vom Bundesministerium für
Unterricht, Wien 1955, S. 35
13/ Dokumentation zur österreichischen Zeitgeschichte 1938-1945, hrsg. von
Christine Klusacek, Herbert Steiner und Kurt Stimmer, Wien-München 1971, S. 20
14/ Friedrich Heer, Der Kampf um die österreichische Identität, 2. Aufl.,
Wien-Köln-Weimar 1996
Referat auf dem Symposium der Alfred
Klahr Gesellschaft „60 Jahre Moskauer Deklaration“ am 25. Oktober 2003 in
Wien
Mitteilungen der Alfred Klahr
Gesellschaft, Nr. 4/2003 |