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Gabriella Hauch: „Von Schwestern und Genossinnen“. Handlungsspielräume von
Frauen in den Revolutionen 1848 und 1918
Am 1. Juni 1917 fand in Wien eine gemeinsame Sitzung der führenden Gremien
der Sozialdemokratischen Partei und der Gewerkschaftskommission statt.
Verhandelt wurden „Wilde Streiks und Demonstrationen“.
Genosse Hanusch: letzte Woche sind wieder 40.- 60.000 ohne Wissen und Willen
der Gewerkschaftskommission in Streik getreten.
Genosse Domes: Jugendliche, Frauen und Studenten machen für die Revolution
Propaganda... Sollte der Parteivorstand sich nicht zu einer energischen Abwehr
gegen den öden Radikalismus entschließen, werden die Metallarbeiter ihre
Vertrauensmänner zusammenrufen und selbst Ordnung machen.
Genosse Pölzer: Eine äußerst schädliche Wirkung hat die Tätigkeit der Genossin
Pölz. Es ist eigentümlich, daß jetzt alle erklären, daß sie dieses Mädchen, die
eine ungeheure Tätigkeit gegen die Partei entwickelt, nicht kennen. Man bekommt
diese Auskunft sowohl von der Genossin Eisler, als auch von der Genossin Proft.
Die anwesenden Genossinnen Eisler und Proft unterbrechen mit Zwischenrufen, daß
sie die Pölz tatsächlich nicht kennen würden.
Daraufhin Genosse Pölzer weiter: Sie sehen also, daß wieder erklärt wird, daß
die Pölz von den leitenden Genossinnen nicht gekannt wird. Genossin Schlesinger
hat sie aber auf das wärmste empfohlen.
Gabriele Proft: Ich kann Ihnen zu Gefallen doch nicht sagen, daß ich die Pölz
kenne.
Tumult und Geschrei.
Genossin Eisler: Da kann man nicht länger mehr bleiben. (Gemeinsam mit Gabriele
Proft verläßt sie die Sitzung).
Diese kurze Sequenz gibt einen Aspekt der sozialrevolutionären Situation des
letzten Kriegsjahrs wieder. Aber nicht nur das. Hätten Sie das gesamte
Protokoll der ganztägigen Sitzung vor Augen, würden Sie sofort wissen, warum
ich Ihnen diesen Ausschnitt hier als Einstieg in unser Thema „Von Schwestern
und Genossinnen“ präsentiere: die irritierte sozialdemokratische Elite sucht
sich angesichts der unkontrollierbaren Streikbewegung als verursachenden
Rettungsanker und als Projektionsfläche für die Angst vor dem
Unkontrollierbaren - ein Mädchen aus, besagte Genossin Pölz. Sie ist die
einzige der „wilden Massen“, die in dem zehnseitigen Protokoll namentlich
genannt wird. Und ihr verwerfliches Tun wird von den dominanten Gewerkschaftern
auch gleich auf drei weitere Frauen übertragen, nämlich die der linken Fraktion
des Sozialdemokratie angehörigen Genossinnen Gabriele Proft, Mathilde Eisler
und Therese Schlesinger. Damit trennte Johann Pölzer die Solidargemeinschaft
Sozialdemokratie an der Geschlechterlinie - die Genossinnen zogen die
Konsequenzen und verließen den Raum.
In dieser Sitzung wurde die junge Berta Pölz zum Symbol einer der Imaginationen
stilisiert, die das Verhältnis von „Frauen und Politik“ maßgeblich prägt.
Dieses Stigma lautet: Frauen stören; Frauen bringen alles durcheinander; Frauen
sind so emotional und deshalb schwerer disziplinierbar und vor allem
unberechenbarer als Männer. Das ist natürlich nur eine Seite der Medaille -
aber lassen wir es erst einmal dabei bewenden.
Um einen genaueren Begriff von den Schwestern 1848 und den Genossinnen 1918 und
ihren politischen Handlungsspielräumen zu bekommen, beginne ich mit einer
allgemeinen und grundlegenden Definition des Verhältnisses von Frauen und
Politik bzw. den Geschlechterverhältnissen in Politik und Geschichte.
I.
Geschlechterdifferenzen sind ein zentrales oder strukturelles
Ordnungsprinzip von Gesellschaften und übrigens auch ihrer Geschichtsschreibung.
Das gilt nicht nur für den Arbeitsmarkt, die Familie oder den Alltag, also jene
Bereiche, die sehr deutlich auf geschlechtsspezifischer Segregation beruhen,
sondern ebenso für den scheinbar abstrakt-geschlechtsneutralen Bereich der Politik,
den Staat oder die Nation. Das gängige Verständnis von Politik ist ein Kind der
Aufklärung: Zieht man dabei Akteure und Nutznießer in Betracht, wird schnell
ersichtlich, daß es sich hierbei um Söhne handelte. Auch wenn das vor allem
Töchter von Beginn an nicht unwidersprochen hinnahmen.
Die moderne Politikgeschichte, d.h. die Politikgeschichte der bürgerlichen
Gesellschaft, ist von Beginn an von Geschlechterdifferenzen geprägt. Und
deswegen lautet meine zentrale These: Moderne Politik und Geschlechterverhältnisse
konstituieren sich gegenseitig. Es gibt keine geschlechtsspezifischen
Unterschiede ohne politische Implikationen, und keine Politik, die sichtbar
oder unsichtbar nicht geschlechtsspezifische Auswirkungen hätte. Den
ideologischen Unterbau dafür bildete die Dichotomisierung der
Geschlechtscharaktere, wie es Karin Hausen in ihrem inzwischen zum Klassiker
gewordenen Aufsatz genannt hat: Aus wahrnehmbaren Differenzen zwischen Frauen
und Männern, z.B. der Arbeitsteilung oder der Zeugungs- und Gebärfähigkeit,
wurden Normen abgeleitet und Wesenheiten konstruiert. D.h. der
Modernisierungsprozeß brachte nicht nur eine Neudefinition, sondern vor allem
eine legistische Festschreibung der Geschlechterdifferenzen. Und damit wurden
Handlungsspielräume in der Gesellschaft hierarchisch vermessen.
Dabei handelt es sich um einen langen Prozeß, der jedoch von einigen Zäsuren
markiert wird. Zentral für die Geschichte Österreichs ist dabei das Allgemeine
Bürgerliche Gesetzbuch von 1811. Dieses zeitgenössisch moderne Gesetzeswerk war
der unter Josef II. begonne Versuch, den multiethnischen Untertanenverband des
Habsburger Reiches via Recht zu vereinheitlichen. Im „Privat- bzw.
Familienrecht“ wurde die Dichotomisierung von Öffentlichkeit und Privatheit
fixiert. Seine Basis bildete das Modell „Bürgerliche Familie“. Darin wurde der
Mann zum Haupt der Familie und als alleiniger Erwerbstätiger in der Familie
festgeschrieben; die Frau hingegen wurde verpflichtet, für Kost und Logis am
Erwerb des Mannes mitzuwirken, Haushalt und Kinder zu versorgen und den
Beischlafwünschen des Gatten nachzukommen. Eben diese gesetzliche Fixierung der
Geschlechterdifferenzen in den sogenannten weiblich/privat-familiären und
männlich/öffentlich-politischen Bereichen bildeten die Grundlage für die
Konstruktion des Bürger-Mannes als politikfähiges Individuum, was auch auf
männlich sichtbar macht: Geschlecht und moderne Politik konstituieren sich
gegenseitig.
II.
Deutlich wurde dies bereits im Mikrokosmos der kurzen bürgerlich-freien
Revolutionsmonate von 1848, auch in Wien:
Nach dem hoffnungsfrohen Frauen-Aufbruch in den ersten Jahren der Französischen
Revolution, als es von 1789 bis 1793 Frauen gestattet war, sich politisch zu
organisieren und zu engagieren, fungierten die freien Revolutionsmonate 1848/49
nicht nur als europäischer Seismograph für die Verbreitung der Ideen von
Frauenemanzipation. Denn im Sommer 1848 wurden auch in den USA in Seneca Falls
in der Declaration of Sendiments zum ersten Mal politische Rechte und
„citizenship“ in einer Frauenversammlung gefordert.
Die Re-Aktionen von Frauen im Jahre 1848 auf ihren Ausschluß aus dem
politischen Vereinsleben ging jedoch über Forderungen und Petitionen für ihre
Teilnahme und ihre ambivalente Rolle als Zuschauerinnen in den Parlamenten
(Frankfurter Paulskirche, Wiener Reichsrat) beim Politikmachen hinaus. So hieß
es im April 1848 in Berlin: „Machen wir auch für uns von dem jetzt bestehenden
freien Vereinigungsrechte Gebrauch und organisieren wir uns, für uns
insbesondere“.
Frauenassoziationen per se waren keine Erfindung der 1848er Revolutionen. Mit
Ausnahme von Frankreich und England handelte es sich dabei um
systemstabilisierende, monarchietreue und patriotische Vereinigungen mit
caritativer Ausrichtung. In der Habsburgmonarchie war das der 1811 gegründete
„Wohltätigkeitsverein adeliger Frauen und Mädchen“, der allerdings
ausschließlich für Frauen aus dem Hochadel zugänglich war. Deswegen bedeuteten
die im Zuge der 1848er Revolutionen auch gegründeten Katholikinnen-Vereine mit
bürgerlichen Frauen im Vereinsvorstand eine Neuerung im Frauen-Vereinswesen.
Diese Vereinsaktivitäten bedeuteten eine Verbreiterung des auf Familie,
Gesinde, Gesellen, Lehrlinge oder den Haushalt gerichteten Aktionsradius von
Frauen auf die Übernahme von Verantwortung für andere. Irene Stoehr hat dafür
in anderem Zusammenhang den Begriff „organisierte Mütterlichkeit“ geprägt, und
vor allem die feministische Forschung in den letzten Jahren hat wiederholt die
politische Dimension und den öffentlich-politischen Charakter dieses Engagements
deutlich gemacht.
Die Gründung von separaten politischen Frauenvereinen ist zuerst einmal
eine Reaktion auf den Ausschluß aus männlichen, explizit als politisch
definierten Räumen. Neben der, den Revolutionsdiskurs bestimmenden
Brüderlichkeitseuphorie, definierten sich die Achtundvierzigerinnen in ihrer
„Schwesterlichkeit“, um diese Revolution auch zu der ihren zu machen. Der ihnen
aufgezwungene Separatismus stellte jedoch gleichzeitig auch eine Form des
Einschlusses von Frauen in das Politikprojekt der bürgerlichen Gesellschaft -
eben entsprechend den dualen Geschlechtercharakteren - dar. „Für uns
insbesondere“ war jedoch nicht durchgängig die Intention der demokratischen
Frauenorganisationen, die vor allem im Prozeß der Niederlagen der Revolution in
den Ländern des deutschen Bundes gegründet wurden.
Doch die Sache ist ambivalent, wie anhand von Auguste Scheibe,
Vorstandsmitglied des Demokratischen Frauen-Hilfsvereins in Dresden, gezeigt
werden kann. Sie betreute und organisierte die Flucht des sozialistischen
Wiener Demokraten Ferdinand Kürnberger. Auch wenn sich Frauen „nur“ in
vorgeblich apolitischen Hilfs-Vereinen organisierten und im
Reproduktionsbereich vorrangig für die Helden tätig wurden, konnten sie sich
als emanzipiert und demokratisch gesinnt entpuppen. Dies ist ein weiterer
Aspekt, um bei der Kategorisierung von Aktivitäten entlang der traditionellen
Demarkationslinie von „politisch“ und „unpolitisch“ differenzierende Vorsicht
walten zu lassen.
Auguste Scheibe war nicht die erste Demokratin, die Ferdinand Kürnberger kennen
und schätzen gelernt hatte. Bereits in Wien hatte er Gelegenheit gehabt, in
einigen Aktivistinnen des Demokratischen Frauenklubs „die Würde des weiblichen
Geschlechts in ihrer höchsten Entwicklung zu bewundern“, wie er es definierte.
Der „Wiener demokratische Frauenverein“ hatte im Gegensatz zu seinen
Schwestervereinen, die in Berlin am 14. September und am 12. Oktober sowie in
Prag am 20. September und Anfang Oktober 1848 gegründet wurden, mit einem
elaborierten Vereinsprogramm aufzuwarten. Ähnliches ist nur aus Frankreich
bekannt. Die Aufgabe des Vereins wurde in den Statuten als dreifache definiert:
Eine als politisch, als sozial und als human. Darunter subsumierten sie die
Gleichberechtigung der Frauen, allgemeine politische Bildung für Frauen,
demokratische Kindererziehung, die Unterstützung der revolutionären Freiheiten,
die Gründung von höheren Bildungsanstalten für Mädchen und speziell das
Engagement für sozial schwache Frauen. Im Paragraph X. verankerten sie den
egalitären Umgang untereinander: „Man sagt einfach Frau und Fräulein.
Verheiratete Frauen haben vor unverheirateten keinen Vorzug“. Außerdem strebten
sie den Aufbau eines reichsweiten Organisationsnetzwerkes an.
Entsprechend der politischen Konjunktur des Jahres 1848 wurden in den kurzen
zwei Monaten ihres Bestehens auch inhaltliche Differenzen ausgetragen. Frau
Bouvard, angeblich Tochter eines Kirchendieners, soll die Aufhebung des
halbjährlich fälligen Mietzinses gefordert haben, was die Mehrheit der Vereinsmitglieder
als Aufhebung des Privateigentums abgelehnte. Mit „ihr Verein ist eine Chimäre!
Ihr alle zieht euch die Schlafhauben über den Kopf ... wenn der Arme hungert“,
verließ Bouvard den Verein. Und im September erschien eine Flugschrift, die auf
ein weiteres, möglicherweise die Frauen trennendes Faktum verwies: „Wai!
geschrien, jetzt fangen die Jüdinnen a schon an“. Darin wurden deutsche Frauen
in Wien aufgerufen, sich im Demokratischen Frauenverein zu engagieren, um zu
verhindern, daß „Frau Wertheimer“, eine Jüdin, Präsidentin werde. Im Gegensatz
zu jüdischen Männern, die durch ihre Aktivitäten und ihre Forderungen in der
1848er Publizistik präsent waren, traten Frauen als Jüdinnen bzw. als
Befürworterinnen ihrer „doppelten“ Emanzipation in der 1848er Revolution nicht
in Erscheinung.
Daß die Organisationsform „Politischer Demokratischen Frauenverein“ lediglich
eine weitere Facette der dichotomen und komplementären Männer- und Frauenwelten
zu sein schien, widersprechen etliche Reaktionen ihrer ZeitgenossInnen. Denn
allein ihre Organisierung wurde als Eindringen in eine Männern vorbehaltene
Welt abgelehnt. „Sie hat uns keinen Nutzen gebracht, sondern uns durch die
Gründung des Frauenklubs mehr geschadet“, war nach der Niederschlagung der
Wiener Revolution über die Präsidentin des Frauenvereins, Karoline Perin, zu
lesen. Perin hatte auch zur 14-köpfigen Revolutionsprominenz gezählt, deren
Auslieferung Windischgrätz als eine der Kapitulationsbedingungen für Wien
aufgelistet hatte. Ein starkes Zeichen für den staatsgefährdenden
Symbolcharakter der „emanzipierten Weiber“.
III.
Wechseln wir nun das soziale Milieu: Frauen, vor allem unterbürgerlicher
Schichten, waren an allen militanten Auseinandersetzungen 1848/49 beteiligt. In
sozialen Protestformen, wie Katzenmusiken, Maschinenstürmereien, Zerstörung von
Fabriken und Plünderungen, die die Dynamik des Revolutionsverlaufs entscheidend
beeinflußten, wurden sie nicht nur als Aktivistinnen, sondern - wenn es sich
dabei um Hungerrevolten handelte - auch als Initiatorinnen geortet. Sie waren
an den Straßenkämpfen beteiligt, die in den Märzrevolutionen die Durchsetzung
der bürgerlichen Freiheiten beschleunigt hatten. So starben in Wien sechs
namentlich bekannte Frauen, in Prag vier oder in Berlin fünf. Und Frauen kämpften
auch auf den Barrikaden, die die Niederlagen in den Hauptstädten der Revolution
begleiteten.
Frauen waren aber auch - und zwar in verschiedensten Rollen - bei Feldzügen
diverser Revolutionsarmeen und anderer bewaffneter Formationen dabei. Diese
militanten Aktionsformen markieren Zwischenräume, in denen sich die
Geschlechterebenen vermischen. Wenn für deren Kategorisierung die
Handlungsmuster herangezogen werden, meint man auf den ersten Blick eine
egalitäre Ebene vor sich zu haben: Männer wie Frauen bewaffneten sich, kämpften
und wurden dafür bestraft oder auch getötet.
So auch in der sogenannten Praterschlacht im August in Wien. Mit aufgesetzten
Bajonetten attackierten Nationalgarden und Sicherheitswache einen
Demonstrationszug von Tausenden ErdarbeiterInnen gegen Lohnkürzungen bei den
von der Gemeinde finanzierten öffentlichen Bauarbeiten. Bereits am 21. August
1848 war ein großer Demonstrationszug vor das Arbeitsministerium gezogen und
hatte lautstark die Rücknahme der Lohnkürzung gefordert. Wien sah an diesem Tag
die erste Arbeiterinnendemonstration, die erste sozialpolitische Demonstration,
und es war auch jene Woche, in der der „Wiener Demokratische Frauenverein“
gegründet wurde. Betrachtet man die diskursive Ebene, auf der dieses Ereignis,
das die klassenübergreifende Wiener Revolutionsbewegung spaltete, bewertet
wurde, ist wenig von Gleichbehandlung der daran beteiligten Männer und Frauen
zu bemerken. Denn ein Hauptargument, warum so brutal gegen die DemonstrantInnen
vorgegangen wurde und so viele Frauen mit Halsstichwunden und Kopfwunden ins
Krankenhaus eingeliefert worden waren - was auf körperlichen Nahkampf verweist
- bildete das ungebührliche Verhalten der Erdarbeiterinnen: „Besonders die
Weibsbilder betrugen sich wie die Furien; auf die roheste, empörendste,
unsittlichste Weise wurde die Garde beleidigt“, rechtfertigten sich die
beteiligten Gardisten. Männliches Beschützertum, das sich an den dualen
Geschlechterrollen orientierte, konnte angesichts des Verhaltens dieser Frauen,
das weit entfernt von bürgerlich-sittsamer Friedfertigkeit war, nicht wirksam
werden. Die Wortergreifung dieser Frauen irritierte ebenso wie die von ihnen
benutzte Sprache und deren Inhalt, die, als laut und obszön überliefert, das
Bild der „rebellischen Weiber“ in Revolutionen und Aufständen prägte.
Die Konstruktion der öffentlichen Sphäre als triebfreier Raum - der der
Ratio, der Vernunft und der Autorität vorbehalten bleiben sollte - wurde
angesichts von Angst, Wut und Euphorie in diesen kämpfenden Situationen gestört.
Nicht zu kontrollierendes Verhalten rief bei ParteigängerInnen wie GegnerInnen
der Revolution gleichzeitig Befremden und Faszination hervor. Um mit dieser
Angst umgehen zu können, mußten identifizierbare Verursacherinnen gefunden
werden - in diesem Fall oft Frauen. Dieselbe Funktion wurde in revolutionären
Zeiten auch der Masse oder den Juden zugewiesen. Das verband bestimmte Phasen
der 1848er Revolution mit der sozialrevolutionären Situation von 1918 - und
damit kehren wir zurück zu Berta Pölz.
IV.
Berta Pölz war Mitglied des Verbandes jugendlicher Arbeiter in Favoriten und
Mitglied der „Linkradikalen“. Hans Hautmann, zwar nicht als Historiker mit
geschlechtsspezifischem Blick, aber als akribischer Rätebewegungsforscher
bekannt, erwähnt sie in seinem Rätebewegungsbuch einmal - eben in dieser
Funktion. Berta Pölz war keine zentrale Figur. Trotzdem war sie es und eben
nicht etwa Franz Koritschoner, die Leitfigur der Linksradikalen, auf die sich
die Unsicherheiten, aber auch die Aggressionen und die Wut der
sozialdemokratischen Gewerkschaftselite richtete.
Verunsicherung - das war eines der Merkmale des gesellschaftspolitischen Auf-
und Zusammenbruchs am Ende des Krieges. Das ist auch an den Veränderungen in
den Geschlechterverhältnissen und damit verbunden am Machtverlust des
männlichen Geschlechts nachzuvollziehen. Oder, wie es die deutsche Philosophin
Margarete Susman, Schülerin von Georg Simmel und Kommilitonin von Martin Buber
und Ernst Bloch, miterlebt hatte und in ihrem Essay „Das Frauenproblem in der
gegenwärtigen Welt“ von 1926 charakterisierte: die sozialrevolutionäre
Situation war der „ungeheuerste Zusammenbruch ..., als sich wirklich fast über
Nacht die Tore zu der erstrebten Welt öffneten“. Zusammenbruch, das hieß aber
für Margarete Susmann - die vor dem ersten Weltkrieg die
Frauenemanzipationsbewegung als „Wettkampf mit dem Manne um seine Welt“
definiert hatte - „daß (nun) der Mann der Frau gar keine Welt mehr anzubieten
(hatte); alle seine Ordnungen und Gesetze waren zerfallen.“
Zwar wurde bereits vor und während des Zerfalls an neuen Welten gebastelt.
Soziale Republik und Rätedemokratie waren mehr Schlagworte als elaborierte
Konzepte von politischen Systemen mit Geschlechtergerechtigkeit. Auch die dank
der Massen auf den Straßen durchgesetzte parlamentarische Republik mit ihrer
Eliminierung der politisch-rechtlichen Geschlechterdifferenz konnte das
Weiterwirken der damit konnotierten Rollenzuschreibungen nicht verhindern.
Trotzdem bedeutete die neue Positionierung der Frauen in Politik, Staat und
Wissenschaft, daß dem bislang dominanten Geschlecht der
Ausschließlichkeitsanspruch auf die institutionalierte Politik entzogen wurde.
Frauen waren 1918 zu Wahlberechtigten, zu Parteimitgliedern, zu politischen
Funktionärinnen von gemischtgeschlechtlichen Parteien geworden, dh. zu
Mandatarinnen und zu potentiellen Gestalterinnen der Zukunft. Aber auch zu
Konkurrentinnen - und das war neu.
1918/19 wurde die gesellschaftspolitische Verunsicherung von Reaktionen
verschiedenster Art begleitet: Etwa im Aufbau von neuen paramilitärischen
Männerbünden, die an das Netzwerk „Soldatentum des ersten Weltkrieges“
anknüpften und an der Sehnsucht nach Wiederherstellung der alten Ordnung
festhielten. Männerbündische Prinzipien sind jedoch nicht ideologisch
gepachtet. Das zeigten auch die Organisationsformen der sozialistischen oder
kommunistischen Bewegungen, die den radikalen Bruch begrüßten und für ein
politisches System auf Basis von Rätestrukturen eintraten.
Trotz aller emanzipatorischer Theorie hinsichtlich der Geschlechterbeziehungen
und Frauenbefreiung sind die - wenn auch als „Brudergemeinschaften“
konzipierten - Räte als Fortführung des männerbündischen Prinzips zu sehen. Ihr
Konzept von Basisdemokratie basierte auf den beiden - wie Max Weber es
formulierte - großen Disziplinierungsagenturen der bürgerlichen Gesellschaft:
Armee und industrieller Großbetrieb. Arbeiter- und Soldatenräte in ganz Europa
sahen demnach vor allem Männer als Delegierte.
V.
Der Wiener Psychoanalytiker Paul Federn schätzte 1919 in seiner Studie
„Psychologie und Revolution“ die Brudergemeinschaft der Räte als Kontrapunkt
zum Autoritätsprinzip der alten Ordnung ein. Heute, dreißig Jahre nach dem
Beginn der „Neuen Autonomen Frauenbewegung“ und der Feministischen
Wissenschaften kann nur festgestellt werden, daß ein Männerbund als Kontrapunkt
zum Autoritätsprinzip einen Widerspruch in sich birgt. Diese Einschätzung war
jedoch Etlichen auch vor siebzig Jahren nicht nur angesichts der Wiener
Rätebewegung, sondern auch der siegreichen Revolution in Rußland deutlich
geworden. So diagnostizierte Leo Trotzki in seiner zwar vergessenen, aber umso
aufschlußreicheren Studie über „Fragen des Alltagslebens“ sechs Jahre nach der
Revolution über die „Einstellung gegenüber geschlechtsspezifischen Rollen“: „Die
Politik ist elastisch, das Alltagsleben hingegen ist unbeweglich und
widersprüchlich.“ Nicht nur die Rätekongresse, sondern auch die Parteitage der
Linken blieben „Gruppenbilder mit Damen“: sich stetig in frauenspezifischer
Hinsicht verbessernd bei der SDAP - kraß schlecht bleibend bei der KPÖ.
Und die Frauen, in dem Fall die „Genossinnen“? Die Schwesterlichkeit in
Differenz zur Brüderlichkeit in Nachfolge der Losungen der Großen Französischen
Revolution, beeinflußt auch von der Romantik, hatte sich 1918 abstrakt in das
„gleichwertige“ Genossen- und Genossinnentum verwandelt. Oder man könnte auch
sagen: die Frühsozialisten hatten ihren Einfluß auf die Geschlechterpolitik der
Arbeiterbewegung an die Nebenwiderspruchsthese eines Friedrich Engels und
August Bebel verloren. Hatte der Begriff Schwesterlichkeit 1848 alle Frauen
eingeschlossen, die sich in Sympathie mit der revolutionären Bewegung
verstanden, grenzte der Begriff Genossinnen den Kreis der damit gemeinten ein
und beschränkt sich auf Anarchistinnen, Sozialistinnen und Kommunistinnen
diverser Richtungen. Die frauen-spezifische Szene gestaltete sich 1918, siebzig
Jahre nach 1848, bereits ausdifferenziert. Der erste Weltkrieg hatte die
gesellschaftspolitische Mobilisierung und Integration auch politischer
Katholikinnen und deutschnationaler Frauen bedeutet.
Die 1848erInnen fochten um gleiche Rechte im Namen ihrer Differenz. Ihren
Ausschluß aus dem Männer-Vereinsleben bekämpften sie nicht durch versuchten
Beitritt, sondern sie gründeten ihre eigenen Frauenvereine. Das wurde in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch die Vereinsgesetzgebung (die Frauen
verbot, sich politisch mit oder ohne Männer zu organisieren) noch verstärkt.
Bis Herbst 1918 war die gemeinsame politische Organisierung von Männern und
Frauen verboten.
Für viele Sozialdemokratinnen stellte dieses gesetzliche Hindernis die
Begründung dar, warum sie von den Genossen nicht als gleichwertig behandelt
wurden und ihre Forderungen nicht von der Gesamtpartei vertreten wurden.
Deswegen verabschiedeten sie sich am Parteitag 1919 von ihrer eigenständigen
Organisationsstruktur ebenso wie von ihrer Finanzhoheit über ihre
Mitgliederinnenbeiträge. Ein Entschluß, der nicht unwidersprochen vor sich ging
und bald innerhalb der Frauen bedauernd zum Resümee führte: daß nun im
parteipolitischen Alltagsleben ihre Themen noch mehr marginalisiert würden.
Frauen aller Parteieien klagten während der gesamten Republik über
„Zurückweisung“, zu wenig Beachtung und zu wenige Mandatarinnen. Am radikalsten
gestaltete sich dabei der Protest der Katholikinnen: sie drohten der
Christlichsozialen Partei vor den Nationalratswahlen 1930 die Unterstützung im
Wahlkampf zu entziehen, wenn nicht eine Frau an sicherer Stelle kandidieren
würde - so schnell hatten auch die „Unpolitischsten“ die Regeln moderner
Politik gelernt.
VI.
In der 1848er Revolution waren die Geschlechterverhältnisse konstituierend
für die Bewegung. Es entstand eine Reihe von Schriften, wie frau und mann sich
die Geschlechterverhältnisse vorstellen würden, ja welche
geschlechtsspezifischen Revolutionsvorstellungen existierten, etc. In der
sozialrevolutionären Zeit 1918/19 besteht in dieser Frage eine Leerstelle. Und
ich denke, das ist mit dem Androzentrismus (der scheinbaren
Geschlechtsneutralität, die jedoch Männer meint) der Geschichtsschreibung
dieser sozialen Bewegung/en nach dem Krieg begründet. Eine
Geschlechtergeschichte der Räte- und Streikbewegungen ist noch zu schreiben.
Für Bayern gibt es mit der Arbeit von Christiane Sternsdorf-Hauck „Brotmarken
und Rote Fahnen“ ein erstes Ergebnis. Eine wichtige Frage, die meines Erachtens
darin genauer untersucht werden könnte, ist, wie die Konstituierung des
männlichen Parteiparadigmas funktionierte. „Die Partei kämpft wie ein Mann“,
nannte Silvia Kontos ihre Untersuchung über die Frauenpolitik der KPD.
Und weiters wäre zu untersuchen die Rolle der Parteidisziplin als Antwort auf
die Frage, warum auch für Feministinnen dieser Zeit die Frauenfrage als
vernachlässigbare galt.
Denn diese feministischen Frauen gab es - in der Sozialdemokratie, im radikalen
Flügel der Bürgerlich-Freisinnigen Frauen und auch bei den Linksradikalen, die
später der Kommunistischen Partei beitreten sollten: Im Ersten Weltkrieg hatten
einige von ihnen den Akademischen Frauenbund gegründet. Sie waren jung, radikal
und kamen meist aus der antiautoritären jüdischen Wiener Jugendbewegung. Frauen
wie Hilde Geiringer, Käthe Pick, (spätere Leichter) oder Elfriede
Eisler-Friedländer. Innerhalb des Frauenbunds initiierten sie eine „Freie
Vereinigung zum Studium der Frauenfrage“, wo am 14. März 1917 Elfriede
Eisler-Friedländer über „Die Überwindung des Antifeminismus“ referierte.
Elfriede Eisler-Friedländer hatte die Mitgliedsnummer 1 der KPDÖ. Sie war
sicherlich eine der umstrittensten Politikerinnen im deutschsprachigen Raum.
Sabine Hering und Kurt Schilde haben vor nicht allzulanger Zeit eine
Artikelsammlung von ihr herausgegeben: „Kampfname Ruth Fischer. Wandlungen
einer deutschen Kommunistin“ (dpa-Verlag). Eine umfassende Biographie steht
zwar noch aus, aber auch in Herings kurzen biographischen Anmerkungen wird
deutlich, welche Imaginationen die FRAU Ruth Fischer hervorrief, die ein halbes
Jahr die österreichische Partei und über mehrere Jahre die KPD führte. (Also
Parteiführerin der neben der NSDAP virilsten Parteigruppierung war). Elfriede
Eisler-Friedländer war 1917/18 eine der wenigen, die in Österreich mit Themen
wie freie Sexualität im Sinne der russischen Theoretikerin und
Kurzzeitministerin Alexandra Kollontai an die Öffentlichkeit getreten ist. Das
tat sie bis zu ihrer Übersiedlung nach Deutschland im Juli 1919 zweimal im
Monat in der Samstag-Beilage des Kommunistischen Zentralorgans „Rote Fahne“,
der „Revolutionären Proletarierin“. Das war jedoch ihre Initiative und nicht
Linie der Partei, und damit war der kurze Frühling des revolutionären
Feminismus der KPÖ nachhaltig zu Ende.
Auch die Kommunistinnen - verschwindend wenige im Vergleich zu ihren
Konkurrentinnen der anderen Parteien - protestierten gegen ihre marginale
Stellung. Anna Ströhmer, die aus der Sozialdemokratie über die Linksradikalen
zur KPÖ kam - und dort auch blieb - bedauerte 1925, „daß in den Köpfen der
männlichen Genossen noch immer dieselbe Konzeption dominiert: die
sozialdemokratische, der gemäß die Frauenbewegung isoliert neben der Partei
steht“. Vielleicht wollte Anna Ströhmer mit der Verwendung eine der schlimmsten
Zuschreibungen, die KommunistInnen in Österreich bereits vor der
„Sozialfaschismus-Periode“ passieren konnte, nämlich „sozialdemokratisch“ zu
sein, ihre Genossen besonders treffen.
In der historischen Rückschau erweist sich die Organisierung der Frauen
aufgrund des Geschlechts als Oszillieren zwischen Selbst- und Fremdbestimmung.
Waren sie 1848 dazu gezwungen, lösten die Genossinnen 1918 mit der Abschaffung
der politischen Geschlechterdifferenz ihre Vereine auf - um gleichzeitig jedoch
frauenspezifische Strukturen beizubehalten und/oder wiederaufzubauen. Diese
Politikkonzeption prägt in verschiedensten Ausformungen die Welt bis heute und
ist grundsätzlich durch die kulturell-soziale Konstruktion von
Geschlechterdifferenzen bestimmt. Dieses Oziliieren führte Ende der sechziger
Jahre und in Österreich in den 1970er Jahren zum radikalen Bruch von etlichen
Frauen vor allem mit linken Gruppierungen.
Die Beschäftigung mit der Geschlechtergeschichte der Revolution von 1848 und
der sozialrevolutionären Bewegung von 1918 verdeutlicht in vielerlei Hinsicht
den V. Teil von Walter Benjamins „Über den Begriff von Geschichte“: jedes Bild
droht in der Vergangenheit zu verschwinden, von dem sich die Gegenwart nicht
betroffen zeigt und die sich nicht in ihm wiederfindet. Das gilt 1848 und 1998
für feministische Rebellion und Utopie ebenso, wie auch für
geschlechtsspezifische Affirmation. Um in Walter Benjamins Bild zu bleiben: Als
Johann Strauß-Vater zu Ehren der Wiener Revolution 1848 seinen Walzer
„Schwarz-Rot-Gold“ komponierte, war für viele auch eine soziale Marschrichtung
vorgegeben: Männer führen, bestimmen das Tempo und die Richtung. Frauen liegen
in ihren Armen, folgen den Vorgaben und werden rückwärts geführt - im
Dreivierteltakt. Das sind Ambivalenzen, die, in Mentalitäten eingeschrieben,
bis heute die Geschlechterverhältnisse in Kultur und Politik prägen.
Literatur:
Karl Fallend: Wilhelm Reich in Wien. Psychoanalyse und Politik, Wien 1988.
Gabriella Hauch: Frauen-Räume in der Männerrevolution. Geschlechterverhältnisse
in den europäischen Revolutionen 1848/49, in: Dieter Dowe, Heinz-Gerhard Haupt
u. Dieter Langewiesche (Hg.): Europa 1848. Revolution und Reform, Bonn 1998, S.
841-900
Gabriella Hauch: Nichtswürdig - emanzipiert - geliebt. Geschlechtsspezifische
Aktionen und Diskurse in der Europäischen Revolution 1848 in Europa, in: Frauen
& Geschichte Baden Württemberg et.al. (Hg.), Frauen und Revolution.
Weibliche Emanzipationsstrategien 1789-1848, Göttingen 1998, S. 33-57.
Gabriella Hauch: Machen Frauen Staat? Geschlechterverhältnisse im politischen
System - am Beispiel der Ersten Republik Österreichs, in: Brigitte Studer,
Regine Wecker u. Beatrice Ziegler (Hg.), Itinera 20, Tagungsband des Schweizer
Historikertages 1996, Basel 1998, S. 90-108.
Gabriella Hauch: Oszillierende Allianzen - Die ersten Politikerinnen und ihre
Politik zur höheren Mädchenbildung im inner- und außerparlamentarischen Raum
der Ersten Republik Österreichs, in: Tagungsband der III. österreichischen
Zeitgeschichtetage, hg.v. Oliver Rathkolb, Gertraud Diendorfer u. Gerhard
Jagschitz, Wien 1998.
Gabriella Hauch: Bewaffnete Weiber. Kämpfende Frauen in den Kriegen der
Revolution 1848/49, in: Karen Hagemann und Rolf Pröve (Hg.), Landsknechte,
Soldatenfrauen und Nationalkrieger. Militär, Krieg und Geschlechterordnung im
historischen Wandel, Frankfurt a.M./New York 1998.
Gabriella Hauch: Adelheid Popp: Bruch-Linien einer sozialdemokratischen
Frauen-Karriere, in: Frauke Severit (Hg.), Das Alles war ich. Politikerinnen,
Künstlerinnen, Exzentrikerinnen der Wiener Moderne, Wien-Köln-Weimar 1998,
27-51.
Gabriella Hauch: Die Wiener Achtundvierzigerinnen. in: 1848 - „Das tolle Jahr“.
Chronologie einer Revolution, 241. Sonderausstellung des Historischen Museum
der Stadt Wien, 24. September bis 29. November 1998, Wien 1998, 44-51.
Gabriella Hauch: Frauenbewegungen - Frauen in der Politik, in: Handbuch des
politischen Systems Österreichs. Erste Republik 1918-1933, hg.v. Emmerich
Tálos, Herbert Dachs, Ernst Hanisch und Anton Staudinger, Wien 1995, S.
277-296.
Sabine Hering und Kurt Schilde: Kampfname Ruth Fischer. Wandlungen einer
deutschen Kommunistin, Frankfurt a.M. 1995.
Alexandra Kollontai: Der weite Weg. Erzählungen, Aufsätze, Kommentare,
Frankfurt a.M. 1979.
Silvia Kontos: Die Partei kämpft wie ein Mann. Frauenpolitik in der KPD in der
Weimarer Republik, Frankfurt a.M. 1979.
Karin Schneider: Bist Du sein guter Kamerad und stehst an seiner Seite? Zur
KPÖ-Frauenpolitik der Ersten Republik, Wien 1993 (Eigenverlag des
KPÖ-Frauenreferats).
Christiane Sternsdorf-Hauck: Brotmarken und Rote Fahnen. Frauen in der
bayrischen Revolution und Räterepublik 1918/19, Frankfurt a.M. 1989.
Referat auf dem Symposium „1848-1918“ der Alfred Klahr Gesellschaft,
31. Oktober 1998
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 4/1998
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